Diskussion:Erbschaftssteuer (Internationales und nicht deutsches Recht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Karl 3 in Abschnitt Vergleichbarkeit der Länder
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Siehe auch

[Quelltext bearbeiten]

Bei "Siehe auch" habe ich den Hinweis auf Erbschaftssteuer in Italien gestrichen, da im Artikel selber hierauf verwiesen wird (in der Tabelle durch bloßes Anklicken sowie in der zugehörigen Fussnote). Ansonsten müßte man in "Siehe auch" auch alle anderen 26 Länder wiederholen, zu denen bereits zum Erbschaftsteuerrecht Landesdarstellungen in Wikipedia vorhanden sind. Eine Aufstellung befindet sich unter Erbschaftsteuer, worauf man noch bei "Siehe auch" verweisen könnte. Der Hinweis auf die deutschsprachigen Länder versteht sich daraus, dass es sich um die deutschsprachige Wikipedia handelt und somit nicht um ausländische Erbschaftsteuer - was der eigentliche Inhalt des Artikels Erbschaftsteuer (Internationales und Ausländisches Recht) ist.--Karstenkascais 18:28, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Verschiebung nötig

[Quelltext bearbeiten]

Da wir hier nicht die "deutsche" Wikipedia sind, sondern die "deutschsprachige" Wikipedia, ist ein Lemma, welches sich auf "ausländisches" Recht bezieht, unsinnig. Denn es ist in keiner Weise klar, auf was sich "ausländisch" damit beziehen soll. Es müsste ggf. auf Erbschaftssteuer (Internationales und Nicht-Deutsches Recht) verschoben werden. --ZxmtIst das Kunst? 08:22, 1. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Grammatikalisch korrekt ist nur Erbschaftssteuer (internationales und nicht-deutsches Recht). --77.10.60.222 08:07, 14. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Vergleichbarkeit der Länder

[Quelltext bearbeiten]

Allein die Erbschaftsteuer zu betrachten, ist wenig zielführend, wie am Beispiel Portugal [[1]] deutlich wird. In Portugal gibt´s zwar keine Erbschaftsteuer, durch einen niedrigen Wertansatz einer in Portugal gelegenen Immobilie führt dies bei einer Übertragung zur Bildung stiller Reserven, die erst im Verkaufsfall steuerpflichtig aufgelöst werden. Da in Portugal keine bzw. nur geringe Erbschaftsteuer (Stempelsteuer) anfällt, kann auch nichts oder nicht viel bei der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer abgezogen werden. Der Spekulationsgewinn bei Verkauf ist dann in Portugal steuerpflichtig und u. U. auch in Deutschland. Es ist jetzt ein Rechenexempel, ob und unter welchen Voraussetzungen die isoliert betrachtete Situation in Deutschland oder in Portugal für den Beschenkten bzw. Erben wirtschaftlich günstiger wäre. --Karl 3 (Diskussion) 12:29, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten