Diskussion:Erbschaftsteuer im Vereinigten Königreich
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Winkekatze in Abschnitt fingiert??
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.hmrc.gov.uk/cto/customerguide/page13-1.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Problem mit Ressource (HTTP-Statuscode 410)
– GiftBot (Diskussion) 01:27, 16. Jan. 2016 (CET)
fingiert??
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt Persönliche Steuerpflicht steht Der weltweite Nachlass einer Person ist im Vereinigten Königreich versteuerbar (unbeschränkte Steuerpflicht), wenn der Erblasser im Vereinigten Königreich sein Domizil (Domicile) hat oder für Zwecke der Erbschaftsteuer ein Domizil fingiert wird, das scheint mir unplausibel (laut Duden [[1]] bedeutet fingieren in einer bestimmten Absicht vortäuschen, vorspiegeln; erdichten). Leider ist der EN nicht mehr aufrufbar. Kann das irgendwer aufklären? Gruß --Winkekatze (Diskussion) 01:22, 22. Jun. 2023 (CEST)