Diskussion:Erdzeichen (Flughafen München)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lektor w in Abschnitt Auslaufen der Genehmigung
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Auf dem Flughafengelände

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Das Kunstwerk liegt nicht wirklich auf dem Flughafengelände. Allerdings gehört die Fläche so wie es scheint der Flughafengesellschaft. -- Vuxi (Diskussion) 18:42, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo,
es ist richtig, dass das Erdzeichen nicht auf dem technischen Teil des Flughafengeländes liegt. Allerdings wird es von der "FMG" geleitet. Diese Flughafen-Beteiber-Gesellschaft bestimmt, was im Umkreis des Flughafengeländes stattfinden kann. Hans--HK (Diskussion) 17:56, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Die Aussage, dass die Flughafengesellschaft etwas über ihr Gelände hinaus bestimmen kann halte ich für mutig oder sogar falsch. Es wird wohl einfach so sein, dass der Acker auf dem das Kunststück ist einfach der FMG gehört und deswegen bestimmen kann was dort passiert. -- Vuxi (Diskussion) 18:21, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
hallo, vielleicht habe ich das undeutlich ausgedrückt:
das Erdzeichen liegt nicht auf dem technischen Teil des Flughafengeländes. Ausser dem dem technischen Teil gibt es noch den rechtlichen Teil des Flughafengeländes. Auch der gehört der FMG.
(Ich habe übrigens den Künstler gefragt; er weiss es, weil er mit diesen Leuten verhandelt hat.) Ciao Hans--93.104.162.4 19:35, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Mir ist das schon klar. Aber im Artikel steht eben Flughafengeläden. Und darunter werden ein Großteil der Leute das Gebiet zwischen den Startbahnen verstehen und nicht einen Acker einen Kilometer entfernt. Man sollte eher schreiben, dass das Land dem Flughafen gehört. -- Vuxi (Diskussion) 19:39, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Dass es nicht zum Flughafengelände gehört, sieht man doch auf dem Foto. Die Flächen dienen offensichtlich der Landwirtschaft. Dass das Gelände der Flughafengesellschaft gehört, ändert daran nichts. --89.12.218.169 22:13, 27. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich denke auch, daß die Formulierung „auf dem Gelände des Münchner Flughafens“ problematisch ist und einige Leser irritieren dürfte. Ich habe sie jetzt geändert: „am Münchner Flughafen“. --Lektor w (Diskussion) 11:57, 1. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Auslaufen der Genehmigung

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Was vielleicht noch erwähnt werden sollte: Am 17. August 2014 endet die befristete Baugenehmigung mit der Stadt Freising. Falls der Vertrag und die Baugenehmigung nicht verlängert werden, muss das Kunstwerk wieder eingeebnet werden (Quelle: www.erdzeichen.de). --89.12.218.169 22:17, 27. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Im Artikel heißt es derzeit: „Inzwischen hat die Stadt Freising das Erdzeichen bis 2023 genehmigt.“ Es fehlt allerdings ein Beleg für diese Aussage. --Lektor w (Diskussion) 11:57, 1. Jun. 2018 (CEST)Beantworten