Diskussion:Erfurter Reichswahlgesetz

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Ziko in Abschnitt Lemma
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Lemma

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Auch hier gefällt mir das Lemma nicht so richtig. Gesetze lemmatisieren wir nach ihrem Namen, so ein Spitzname muss nicht unbedingt sein und das Jahr eigentlich erst recht nicht... Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:16, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Hm... ich wollte den Namen so eindeutig wie möglich haben, und hier als Analogie zum Frankfurter Vorbild. Die Namensgebung ist nicht immer einheitlich, und nur selten habe ich im Fließtext Gesetz...' gefunden. Aber ja: Einheitlichkeit finde ich auch gut. Bin offen für Vorschläge, für alle Gesetze aus dem 48er-Bereich. Z. (Diskussion) 23:36, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Habe mal geschaut hier. Amtliche Kurzbezeichnung und Jahreszahl sind ok, wobei das Amtliche in diesem speziellen Fall ein wenig fraglich ist.Z. (Diskussion) 23:48, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Die Jahreszahlen sind auf der Seite als Beispiele für ein österreichisches und ein englisches Gesetz angegeben - da sind solche Jahreszahl-Zusätze üblich. Bei deutschen Gesetzen eben nicht, und insbesondere dann nicht, wenn das Gesetz selbst gar nicht so heißt. Dann muss es meiner Meinung nach schon ein Klammerzusatz sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:44, 10. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Das hat noch mit dem Land zu tun? :-) - Also, wenn wir die offizielle Langform nähmen, dann hätten wir beide Male Reichsgesetz über die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause (oder Gesetz, auch nicht sehr unterscheidbar). Z. (Diskussion) 16:58, 10. Okt. 2014 (CEST)Beantworten