Diskussion:Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1793
Etwas zu altbackene Artikelübersetzung Nmmr. 27
[Quelltext bearbeiten]"Art. 27. Jedes Individuum, das die Souveränität sich anmaßen will, soll sogleich durch die freien Männer zum Tode verurteilt werden." find ich so nicht gut übersetzt. Die französische Fassung spricht von "usurperait". Der Begriff "Anmaßung" wird heute viel zu oft ohne das nötige - auch können (und tun!) - verwendet. Wir sind maßlos...xDD Pons Wörterbuch spricht von "widerrechtlich aneignen", kurzum vom stehlen. Die Gesetzeskraft stehlen klingt bekloppt, die Macht stehlen widerum nicht. Heute würde man sagen: "die verfassungsmäßige Ordnung widerrechtlich absetzen oder beseitigen". Im vorangegangenen Artikel 26 der Tafel wird die geschützten Versammlungsfreiheit derjenigen postuliert, die Macht haben (also herrschen). Wer also den politischen Versammlungen (der Mächtigen, also der Bürger) seine Gesetzeskraft, seine Mächtigkeit, unterdrückt oder vorenthält soll sogleich durch freie Männer... usw. Hackepeter. "Usurpieren" gibt es schon als Wort, sich der Souveränität des Volkes widerrechtlich bemächtigen klingt aber hübscher. :D "Überkommen" oder "überfallen" halte ich für ähnlich unpassend wie "anmaßen". Beispielhaft gesagt, wenn ein Bürger in die Nationalversammlung sich als Diktator ausruft hat er sich zwar angemaßt, die Souveränität des Volkes innezuhaben, aber hat sie noch längst nicht erwirkt, sich höchstens als Trottel hingestellt. Er muss auch regieren, damit er zu einem Usurpator wird. Napoleon Bonaparte wird als Usurpator angesehen.[19.09.2017, 01:29 Uhr CEST]