Diskussion:Erlass
Das ist keine Begriffsklärung. Liest denn eigentlich mal jemand die Fusszeilen des Textbausteins von Begriffsklärungen oder gar die Erklärungen auf der Seite Wikipedia:Begriffsklärung? --Katharina 17:10, 3. Sep 2004 (CEST)
- Naja, geht so: Eigentlich brauchen wir eine BKS, die zwei Begriffe unterscheidet: Erlass (Anordnung) und Schuldenerlass. Diese unterschiedungen werden hier auch gemacht, aber es werden auch noch spezielle Erlasse aufgeführt. Also, was machen wir jetzt ? -- D. Düsentrieb (?!) 17:25, 3. Sep 2004 (CEST)
- Bis jetzt haben wir da einfach eine Auflistung, aber nichts wohin ich weiterverlinken kann. Entweder sollen die Juristen einen allgemeinen Artikel machen, der alle Erlass-Arten beinhaltet. Oder ich mache ne richtige BKS draus, die nach Erlass (Verwaltungsrecht), Erlass (Strafrecht), Erlass (Bürgerliches Recht), Erlass (Staatsrecht) und Erlass (Finanzverwaltungsrecht) weiterführt. Nur soll dann ja niemand erwarten, dass ich das auseinanderhalten kann... --Katharina 17:38, 3. Sep 2004 (CEST)
Leider kenne mich mit der Wiki Syntax noch nicht so recht aus und traue mich daher nicht etwas zu ändern, aber was da inhaltlich steht ist zumindest im Bereich Finanzverwaltung irreführend. Hier wird häufig von Erlassen der Länderfinanzministerien gesprochen, die Anweisungen an die Oberfinanzdirektionen darstellen. Folglich bitte nicht speziell bei der Finanzverwaltung auf den Bereich "Schuldenerlass" verweisen, auch wenn es den gibt.
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