Diskussion:Erlaucht
Versteh ich das richtig? Ich würde dann einen Adligen mit den Worten begrüßen: "Guten Tag Erlaucht Soundso", oder wie? --Hao Xi 23:01, 5. Mai 2008 (CEST)
Nö. Der Name wird niemals mit einem Abstraktum wie Erlaucht (Erlauchtigkeit) verbunden, sondern man sagt z.B. "Erlaucht, gestatten Sie, daß ich ..." oder auch mit dem mehr oder weniger erstarrten Überrest aus der Zeit des Ihrzens "Euer Erlaucht haben ...". Eigentlich unsinnig, da mit 2. Person (von Ihr) es "Euer Erlaucht, Ihr habt" oder passend zum Abstraktbegriff "Eure Erlaucht hat ..." heißen müßte. "Wie die Majestät, Hoheit, Erlaucht, Durchlaucht wünscht." Kann man auch sagen. In der Literatur gibt es Beispiele. Sogar mit Du verbunden, z.B. bei CF Meyer, Die Versuchung des Pescara, im vertraulichen Gespräch mit dem Feldherrn: "Du sagst es, Herrlichkeit" (it. wäre das wohl Vostra Signoria, Signoria, verbunden mit tu statt vos). Man ist aber in der Praxis sogar soweit gegangen, die Abstrakttitel mit dem Sie (also Plural, obwohl hier das Titelwort im Singular steht) zu verbinden (sieh mein Beispiel oben, direkt mit Sie, aber auch als sog. Anrede in dritter Person in Form von "Exzellenz haben gerufen ...", unser Sie-Plural soll aber von Euer Gnaden - das ist ja ein Plural - und ähnlichen Anreden im Abstraktbereich kommen).
M.W. war Erlaucht eigentlich nie Titel oder Prädikat für Fürsten, sondern ausschließlich für ehemalige Reichsgrafen nach deren Mediatisierung. Das wurde auf einem Beschluß um 1825/29 extra eingeführt. Vielleicht galt die Titulatur dann auch nach Hausrecht oder extra Vereinbrungen für bestimmte Familienmitglieder ehemals reichsunmittelbarer Fürstenhäuser.
Ein Fürst von Thurn und Taxis (mindestens eine Durchlaucht also, neufürstliche Häuser können Fürstliche Gnaden sein, was weniger ist) soll mal geäußert haben: "Ich unterhalte mich doch nicht mit einer Erlaucht!".
Die sog. niederen Grafen waren nur Hochgeboren. Und sind es noch.
In Zeiten der Monarchie, zumindest noch im 18. Jahrhundert wurden solche Titel mitunter der Familie oder der Einzelperson (auf Lebenszeit nur persönlich oder auch vererblich) gegen "Taxgebühr" verliehen (vom Kaiser, später wohl auch von anderen Landesherren).
Das dt. Wort Erlaucht könnte es ganz selten in alter Zeit gegeben haben. Ich halte es aber eher für eine Neubildung, künstlich zur weiteren Unterscheidung und Abstufung um 1825 eingeführt und vor allem in der Anwendung für ganz bestimmte Personenkreise genau festgelegt.