Diskussion:Erreichbarkeits-Verordnung

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Zollernalb in Abschnitt Lemma
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Lemma

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Wie man im Bundesgesetzblatt nachschauen kann, ist der Kurztitel Erreichbarkeits-Verordnung, daher sollte dies auch das Lemma sein und Erreichbarkeitsverordnung nur eine Weiterleitung. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:59, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten

@Zollernalb schaust du mal (vielleicht hattest du woanders als im Bundesgesetzblatt nachgesehen)? --Pistazienfresser (Diskussion) 22:59, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Naja, das Ding heißt ja eigentlich "Verordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter". Wie man das jetzt abkürzt, da sind sich die Ministerien wohl nicht ganz einig. Rechtschreibetechnisch ist der Fall eindeutig, das Fugen-S wurde extra erfunden, um auf Bindestriche verzichten können. --Zollernalb (Diskussion) 23:07, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Nach Wikipedia:Namenskonventionen#Rechtsquellen_(Gesetze,_Verordnungen_u._Ä.) ist in Wikipedia der amtliche Kurztitel entscheidend, also die Verkündung (hier im Bundesgesetzblatt), auf die das BMAS auch bei deinem Link verlinkt. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:23, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss sich nicht dran halten (vielleicht kennt sich da ja tatsächlich jemand mit Rechtschreibung aus), aber Wikipedia? Na wenn du meinst. Wird sowieso überschätzt, die Rechtschreibung. Grüße --Zollernalb (Diskussion) 23:29, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Den Eigennamen/Kurztitel mit dem Bindestrich hat das BMAS schon im auf deren Website so genannten "Finalen Referentenentwurf"/Verordnungsentwurf (Bearbeitungsstand: 14.07.2023) so gewählt. Im Referentenentwurf mit Stand vom 24.05.2023 war noch ein Kurztitel ohne Bildestrich vorgesehen. Vermute, der Unterschied zur Erreichbarkeitsanordnung sollte deutlich werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 01:39, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten
da fragt sich der geneigte Leser natürlich, warum die Seite nicht "Verordnungs-Entwurf" heißt ;-) --Zollernalb (Diskussion) 11:45, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten
So wie ich das noch aktuelle amtliche Regelwerk für Rechtschreibung verstehe, gelten bei Eigennamen die sonst üblichen Regeln für Bindestriche sowieso nicht, siehe C Schreibung mit Bindestrich, 0 Vorbemerkungen, in Absatz 2: "Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können." --Pistazienfresser (Diskussion) 15:59, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten
es schüttelt halt jeden, der sich für die deutsche Sprache engagiert, gleichzeitig Erreichbarkeitsanordnung und Erreichbarkeits-Verordnung lesen zu müssen. Reine Willkür, als ob die Menschen nicht lesen könnten. Hier ist das Thema aber für mich erledigt, Behördensprache ist halt keine Literatur... --Zollernalb (Diskussion) 17:06, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten