Diskussion:Erstsprecher

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Rechtsgrundlage

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  • Von welchem Staat der Erde bzw. deutschen Bundesland (?) ist hier eigentlich die Rede ?
  • Gibts es eine gesetzliche Grundlage bzw. zugrundeliegende Dienstanweisungen ? ... Hafenbar 19:12, 11. Feb 2006 (CET)

Hallo Hafenbar, Dienstanweisungen gibt es,die ich jedoch aus nachvollziehbaren Anlass hier nicht veröffentlichen kann und werde(werde doch hier einem potentiellen Geiselnehmer keinen Einblick in die Strategie etc.werfen lassen :-) )

die gesetzliche Grundlage wird aus dem StVollzG (Strafvollzugsgesetz) her abgeleitet

Völliger Quatsch! Was haben ein Feuerwehrmann, ein Polizist, oder der Mitarbeiter des Finanzamts denn bitte mit dem StVollzG zu tun? Die Vorschriften für Erstsprecher werden von den jeweiligen Behördenleitern erlassen. 195.145.160.200

andere Länder entziehen sich meiner Kenntniss...zumindest im Geltungsbereich des GG ist es so geregelt lg Mikameister 20:38, 11. Feb 2006 (CET)

Hallo Benutzer:Mikameister !
Dann wäre aber unbedingt ein Hinweis darauf, dass der "Erstsprecher" (nur) im Strafvollzug der (heutigen ?) Bundesrepublik existiert und sich der Begriff aus internen Dienstanweisungen ergibt angebracht ... Hafenbar 11:42, 12. Feb 2006 (CET)
Erstsprecher gibt es überall dort, wo Behördenleiter einen Mitarbeiter dazu bestimmen. Es gibt weder einheitliche Ausbildungs- noch Einsatzvorschriften. 195.145.160.200

Moin,Moin werde mich heute genau erkundigen und danach dementsprechend ändern gruss 172.182.223.229 10:59, 13. Feb 2006 (CET)

Unfassbar, was hier so (entschuldigt meine Offenheit) geschwafelt wird: Erstprecher ist ein Begriff, der in keinem Gesetz vorkommt. Es ist lediglich eine Aufgabenbeschreibung (wie sie im Artikel genannt wird). Es wird daher dafür keine Rechtsgrundlage benötigt. Es gibt natürlich Einsatz- und Ausbildungsvorschriften. Schließlich werden - bei Polizei und Justiz - Erstsprecher ausgebildet. In welchem Umfang das passiert, hängt von Behörde und der Einsatzsituation der Erstsprecher ab. -- Wo st 01 (2007-02-19 18:27 CEST)

Dienstgeheimnis / GNU

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Hallo Mikameister! Nach meinem Kentnissstand verrät der Artikel schon einiges, was der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Einiges von dem, was in dem Artikel steht, ist hier klar mit "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" klassifiziert! Überhaupt ist der Inhalt von Dienstanweisungen nicht mit der für Wikipedia nötigen GNU-Lizenz vereinbar. Du solltest den Artikel schnellsten radikal kürzen, oder sicherheitshalber löschen! (JVBeamter, 28.9.06)

Ein Grund für die Löschung sehe ich auf der Diskussionsseite nicht angegeben. Ich finde den Artikel durchaus informativ, wenn auch etwas kurz, da ich mir denken kann, der Begriff "Erstsprecher" ist vielen unbekannt.

Das im aktuellen Artikel "einiges" der Geheimhaltung unterliegen halte ich für unwahrscheinlich, dazu ist der Inhalt zu allgemein, allenfalls der Begriff "Erstsprecher" ist neu.

Ich bin gegen die löschung. (Signatur ergänzt: Beitrag erstellt von 85.180.93.216 3. Okt 2006 16:34)

Schön, dass du gegen die Löschung bist. Das solltest du allerdings auf der Löschdiskussion eintragen. Dort wird über die Löschung entschieden... -- Wo st 01 (2006-10-03 16:41 CEST)