Diskussion:Erwerb gerade durch Nichtberechtigung
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von ErwinLindemann in Abschnitt Prüfungskalauer?
Prüfungskalauer?
[Quelltext bearbeiten]Das Ganze riecht ein bisschen nach einem Prüfungskalauer. Kann man das besser machen? Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 15:57, 18. Jan. 2016 (CET)
Du hast natürlich recht, diese Materie ist für eine Klausur im Sachenrecht äußerst relevant; wenn man diesen Meinungsstreit erst einmal erkannt hat, ist das schon der halbe Rechtsgrund. Aber was verstehst du unter einem "Kalauer"? Dieser Meinungsstreit besteht in der Literatur tatsächlich. --ObersterGenosse (Diskussion) 00:46, 1. Feb. 2016 (CET)
Unter "Kalauer" verstehe ich in diesem Zusammenhang ein Glasperlenspiel, das später in der Praxis nie wieder vorkommt. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 11:32, 1. Feb. 2016 (CET)