Diskussion:Erwerb gerade durch Nichtberechtigung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von ErwinLindemann in Abschnitt Prüfungskalauer?
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Prüfungskalauer?

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Das Ganze riecht ein bisschen nach einem Prüfungskalauer. Kann man das besser machen? Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 15:57, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Du hast natürlich recht, diese Materie ist für eine Klausur im Sachenrecht äußerst relevant; wenn man diesen Meinungsstreit erst einmal erkannt hat, ist das schon der halbe Rechtsgrund. Aber was verstehst du unter einem "Kalauer"? Dieser Meinungsstreit besteht in der Literatur tatsächlich. --ObersterGenosse (Diskussion) 00:46, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Unter "Kalauer" verstehe ich in diesem Zusammenhang ein Glasperlenspiel, das später in der Praxis nie wieder vorkommt. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 11:32, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten