Diskussion:Erwerbsberechtigter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verkaufsanzeigen müssen mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden

[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

diese Regelung kenne ich nicht. Diese Angabe sollte aus dem Artikel entfernt werden, sofern sie nicht bestätigt werden kann. Ich würde den Artikel gerne etwas überarbeiten (u.a. aus dem Erwerbsberech-Tiger 🐯 den richtigen Begriff machen), aber ich war mir bei der Aussage unsicher.

LG KevinHeppenheim --KevinHeppenheim (Diskussion) 14:17, 5. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das steht offenbar tatsächlich so in § 35 WaffG. Ich habe das im Artikel entsprechend ergänzt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:30, 5. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die schnelle Rückmeldung. Die Regelung war mir bisher noch nicht bekannt. Na dann passt das ja. --KevinHeppenheim (Diskussion) 16:57, 5. Okt. 2024 (CEST)Beantworten