Diskussion:Erwerbsberechtigter
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von KevinHeppenheim in Abschnitt Verkaufsanzeigen müssen mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden
Verkaufsanzeigen müssen mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
diese Regelung kenne ich nicht. Diese Angabe sollte aus dem Artikel entfernt werden, sofern sie nicht bestätigt werden kann. Ich würde den Artikel gerne etwas überarbeiten (u.a. aus dem Erwerbsberech-Tiger 🐯 den richtigen Begriff machen), aber ich war mir bei der Aussage unsicher.
LG KevinHeppenheim --KevinHeppenheim (Diskussion) 14:17, 5. Okt. 2024 (CEST)
- Das steht offenbar tatsächlich so in § 35 WaffG. Ich habe das im Artikel entsprechend ergänzt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:30, 5. Okt. 2024 (CEST)
- Danke für die schnelle Rückmeldung. Die Regelung war mir bisher noch nicht bekannt. Na dann passt das ja. --KevinHeppenheim (Diskussion) 16:57, 5. Okt. 2024 (CEST)