Diskussion:Erzieherische Maßnahme
Versagen von Nachtausgang?
[Quelltext bearbeiten]Versagen von Nachtausgang an Tagen, auf die ein Dienst für den betroffenen Soldaten folgt. Diese Maßnahme ist nur in der Allgemeinen Grundausbildung zulässig.
Hä? Was gibt's denn da zu versagen, von vielleicht einmal nach bestandener Rekrutenbesichtigung sowie vielleicht einmal Abendausgang zum Einkauf von Sachen fürs Zugfest abgesehen findet doch Nachtausgang (Zapfenstreich!) und Abendausgang zwischen Dienstunterbrechung und Zapfenstreich (Befehl: in der Kaserne bleiben, im Mannschaftsheim nur ein Bier) sowieso und ganz ohne Erzieherische Maßnahmen in der Grundausbildung ohnehin nicht statt. Allenfalls könnte ich mir vorstellen, daß Nachtausgang vielleicht einmal als positive EM gewährt wird ("jeder Soldat, der die Rekrutenbesichtigung bestanden hat, darf in die Disco; Zapfenstreich fällt aus; morgen selbständig Frühstücken und Vollzähligkeitsprüfung erst um 7"). Vom Wochenende einmal abgesehen, aber da folgt ja der Dienst am nächsten Tag gerade nicht.--2001:A61:20DA:5C01:4D4E:B912:D2FB:F9C3 23:08, 11. Sep. 2017 (CEST)
Quelle für Versagen von Nachtausgang
[Quelltext bearbeiten]"Diese Maßnahme ist nur gegen Mannschaften während der Grundausbildung zulässig." Für diesen Satz fehlt m.E. die Quelle. Im Internet und dem EEM von 1988 ist dazu nichts zu finden.--Güwy (Diskussion) 06:48, 26. Feb. 2021 (CET)