Diskussion:Erziehungsbeauftragung
Muttizettel als Lemma
[Quelltext bearbeiten]Die drei nachfolgenden Kommentare (bis einschl. "Erklärung") bezogen sich auf den (inzwischen in Erziehungsbeauftragung geänderten) Seitentitel "Muttizettel" (nicht signierter Beitrag von 5.158.132.33 (Diskussion) 14:34, 20. Jan. 2014 (CET))
So nennt das doch keiner
[Quelltext bearbeiten]Das ist doch unsinn, so nennt das doch keiner.--Cpburkert 01:44, 13. Aug. 2007 (CEST)
- Doch, in meinem Umfeld wird das Ding so genannt. Muttizettel ist da der gängige Begriff. (Nordrhein-Westfalen, Gymnasiast, 17 Jahre alt.) -- 212.100.55.26 16:35, 25. Dez. 2009 (CET)
Seit wann...
[Quelltext bearbeiten]gibt's den "Muttizettel"? --Gabbahead. 18:24, 25. Jan. 2007 (CET)
Erklärung
[Quelltext bearbeiten]Ich kenne den Muttizettel eigentlich als Notitz für den Lehrer, in dem das Fehlen des Schülers im Unterricht von einem Erziehungsberechtigten entschuldigt wird. --Timekeeper 13:26, 25. Jun. 2007 (CEST)
Mangelhaftes Lemma: Erziehungsbeauftragung ist kein Schriftstück
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff Erziehungsbeauftragung wird im bereits referenzierten JSchG §1 Definiert: "[...]erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut."
Soweit ich selbst aus meiner Jugendleiterausbildung korrekt informiert bin, bedarf die Erziehungsbeauftragung nicht grundsätzlich einer besonderen Form. Sie kann mündlich durch einen Personensorgeberechtigten gegeben werden, oder inhärent über die Tätigkeit als Jugendleiter, Lehrer, Ausbildungsleiter etc. erworben sein. In Bestimmten Fällen kann die Erziehungsbeauftragung also sogar Stillschweigend erfolgen.
Das was hier als "Muttizettel" bezeichnet wird ist also nur eine mögliche Nachweisform einer Erziehungsbeauftragung. Das wird im Artikel selbst im dritten Absatz sogar kurz Thematisiert: "Juristisch gesehen ist allerdings keine (Schrift-)Form zur Erziehungsbeauftragung nötig" damit wiederlegt der Artikel sich zur Zeit selbst.
Wenn jemand mit etwas Talent für Jura und sinnvolle Textgestaltung sich den Artikel beizeiten mal vorknöpfen würde, wäre das IMHO ziemlich gut.--88.71.30.211 20:39, 4. Feb. 2015 (CET)