Diskussion:Erziehungsstelle
Ich habe die Inhalte dieses Artikels in den Artikel "Pflegekind" eingefügt und = inhaltliche Überarbeitung und Zusammenführung = und beantrage, die urspründlichen Artikel durch Weiterleitungen an den Artikel "Pflegekind" zu ersetzen.--interh 20:44, 26. Mai 2008 (CEST)
- Bitte keine Alleingänge:
- wie im Artikel nachzulesen, gibt es eine zentrale Diskussion zu dem Thema, bei dem die Argumente ausgetauscht werden.
- auch stellt dein Kopieren von Artikelinhalten in andere Artikel eine Urheberrechtsverletzung dar, da die ursprünglichen Autoren nicht mehr in der History auftauchen.
- Aus genannten Gründen habe ich daher deine Aktion revertiert... --NB > ?! > +/- 11:24, 20. Jun. 2008 (CEST)
Anmerkung zum Artikel und zur Diskussion hier: Pflegekind ist i.d.R. mit einer Hilfe nach § 33 SGB VIII verbudnen, eine Erziehungsstelle ist - und hier ist der Artikel fehlerhaft - je nach Bundesland und Träger eine Hilfe nach § 33 oder § 34 SGB VIII. Der Begriff wurde und wird innerhalb der Jugendhilfe nicht Einheitlich genutzt. Verwante oder gleichbedeutende Begriffe (je Region in Deutschland ebenso unterschiedlich): Außenwohngruppe, Lebensgemeinschaft, Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, Pflegestelle, ... . (nicht signierter Beitrag von 141.91.240.163 (Diskussion) 16:40, 21. Okt. 2014 (CEST))