Diskussion:Espionage Act
Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Damenbauer in Abschnitt Das Ende der Causa Assange
Gibt es eine Verjährungsfrist? Warum gilt das Gesetz auch für Ausländer im Ausland?
[Quelltext bearbeiten]Die Vorwürfe gegen Assange sind ohnehn sehr lange her.
Assange ist KEIN US Amerikaner, sondern Australier und lebte nie in der USA.
Mit welcher Begründung wird das US Gesetz für ausländische Journalisten hier angewendet?
--81.20.127.108 20:10, 26. Mär. 2024 (CET)
- Das gilt eigentlich ganz allgemein dass Ausländer für Vergehen in den US angeklagt werden können, siehe z.B. finanzielle Angelegenheiten vom nigerianischen "Prinzen" zur schweizer Megabank. == Peter NYC 20:58, 26. Mär. 2024 (CET)
- Verjährung: es gibt zwei rechtliche Prinzipien die hier eine Rolle spielen und an die ich mich momentan erinnere. Das erste ist dass eine Anklage die innerhalb einer Verjährungsfrist erhoben wird ohne Frist läuft solange sie die anklagende Behörde nicht rechtswidrig verzögert.
- Das zweite ist — und hier kann ich mich nicht erinnern wie genau es im US Bundesrecht geregelt ist, es wirkt aber so im Staat New York und anderswo — dass wenn sich jemand außerhalb des Hoheitsgebietes aufhält die Verjährungsfrist so lange 'pausiert.' == Peter NYC 21:25, 26. Mär. 2024 (CET)
Das Ende der Causa Assange
[Quelltext bearbeiten]... könnte hier noch eingearbeitet werden. --Damenbauer (Diskussion) 14:28, 26. Jun. 2024 (CEST)