Diskussion:Europäische Gesellschaft

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Hmwpriv in Abschnitt Gründung versus Umwandlung
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Europäische Gesellschaft oder Europäische Aktiengesellschaft

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Kann es sein, dass das Lemma falsch ist? Meiner Meinung nach heißt diese Unternehmensform "Europäische Gesellschaft" und "Europäische Aktiengesellschaft" ist nur ein umgangssprachlicher Ausdruck. Täusche ich mich da? --jpp ?! 11:30, 14. Sep 2005 (CEST)

In er EU-Verordnung selbst werden beide Bezeichnungen verwendet. Also sind sie wohl auch beide korrekt.

Deshalb sollten beide auch am Anfang benannt werden. Habe ich also geändert. Redirects existieren ja zum Glück schon. --Bunia 14:58, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Wer kann sagen, wie die Steuern bei solchen Europa-AGs bezahlt werden? In welches Land fliessen die Steuern??


"Eine SE wird wie eine gewöhnliche Aktiengesellschaft behandelt. Sie ist daher - ich gehe jetzt vom österreichischen Steuerrecht aus - dort unbeschränkt steuerpflichtig (sprich: mit dem Welteinkommen steuerpflichtig), wo sie ihren satzungsmäßigen Sitz bzw den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung hat. Verfügt die SE über Betriebsstätten in anderen Staaten, so unterliegen diese regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht in diesem Staat - in Österreich gemäß § 98 Abs 1 Z 3 EStG. Allfällige Doppelbesteuerungen werden durch Doppelbesteuerungsabkommen verhindert.

Beispiel Allianz AG

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Für all jene, die nicht täglich mit M&A zu tun haben, was bedeutet "soll die nunmehrige 100%-Tochter upstream grenzüberschreitend auf die Allianz AG verschmolzen werden" ? 217.86.55.211 15:37, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Das Wörtchen „upstream“ klingt in der Tat wie dummes Geschwafel. Ich verstehe es auch nicht. --jpp ?! 15:50, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
upstream = Tochter auf Mutter, downstream = Mutter auf Tochter. Ist M&A-Sprech, leider richtig. --DINO2411PROTEST FYI 15:59, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Hat jemand eine Idee, wie man das entweder verständlicher schreiben oder per Link erklären könnte? --jpp ?! 16:03, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Schau dir mal an, ob es dir so ([1], [2]) gefällt. Grüße, --DINO2411PROTEST FYI 16:25, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ja, so kann man’s verstehen und ich habe wieder ein Wort gelernt. :-) Der Satz sagt also einfach, dass die RAS in der Allianz aufgeht. --jpp ?! 16:33, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Genau, und am Ende bleibt die "München-Allianz" übrig. --DINO2411PROTEST FYI 16:37, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wiederholungen

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Mir ist aufgefallen, dass die Möglichkeit den Sitz in der EU zu verlegen an drei stellen erwähnt wird. zweimal unter "Vorteile einer europöäische gesellschaft" (Absatz 3 und 6) und noch einmal unter gründungsbedingungen (3. hauptpunkt: wo ich diesen "vorteil" eigentlich nicht erwarten würde...)

Verwaltungsrat

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Leider ist die Funktion und Zusammensetzung des Verwaltungsrates noch nicht so ganz verständlich beschrieben, auch nicht in dem Wikipedia-Artikel Verwaltungsrat. So verfügt die Conrad Electronic SE über einen „Vorsitzenden des Verwaltungsrates“, das ist Werner Conrad, sowie zwei „geschäftsführenden Direktoren“ (vgl. Impressum der Conrad Electronic SE). Wer darf die Gesellschaft nach außen vertreten? Welche Rechte und Pflichten sind mit diesen Funktionen verbunden? Schön wäre es, wenn jemand diesen und den Verwaltungsrat-Artikel ausbauen könnte. --NichtWirklich 14:40, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Schweiz

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In diesem Interview wird auch die Schweiz genannt. Offenbar weiss der Interviewte nicht, dass die Schweiz nicht zum EWR gehört. Ist die Schweiz da irgendwie bilateral eingebunden? Julia69 11:55, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das geht nicht. [3] --Jabala 17:59, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich hätte diesen Hinweis für trivial gehalten, aber da er es wohl nicht ist ... ansonsten habe ich noch die solide Quelle verlinkt, damit bzgl. der Aussage alles seine Ordnung hat. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 19:45, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Da die Schweiz zwar am Schengener Abkommen teilnehmen wird und bereits Mitglied der EFTA ist, allerdings einzige Ausnahme der EFTA-Staaten ist, die nicht im EWR sind, ist das ganze nicht trivial. Oder hätten Sie z. B. gewusst, dass selbst Liechtenstein im EWR ist?
Ich hab mal durch die verschiedenen Artikel geklickt und mich mehrfach gewundert ...  ;-) --Jabala 23:32, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Wundern kann man sich diesbezüglich in der Tat an diversen Stellen, dieser Diagnose würde ich nicht widersprechen wollen ... Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:40, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Falschaussagen im Artikel

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Der Artikel strotzt vor falschen Aussagen. Bsp.:

"...anstatt wie bisher mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage in jedem Land, zu gründen." Der Satz impliziert, die SE sei in jedem Staat identisch. Das stimmt aber nicht. Nur die in der SE VO geregelten Materien sind europaweit einheitlich. Nach Art. 9 SE VO findet subsidiär das nationale Aktienrecht Anwendung. Dieses unterscheidet sich aber nach wie vor erheblich. Es gibt eigentlich nicht eine SE, sondern 27 SE. Vgl. auch Art. 3, 10 SE VO.

"Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) öffnen sich unbürokratische Chancen, ihr Engagement im Ausland zu verstärken." Die SE ist nach der gesetzlichen Konzeption gerade NICHT für KMU gedacht. So sind nach Art. 2 SE VO vor allem AGs zur Gründung berufen - die AG ist aber nicht gerade die typische Unternehmensform für KMU. Vgl. dazu auch Erwägungsgrund 1 der Verordnung. Auch das Mindestkapital von 120000 Euro bietet sich nicht gerade für KMU an. Schließlich ist die Gründung einer SE sicher nicht "unbürokratisch". Das ist Stellvertretedeutsch. S. zu allem Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage 2006, § 12 Rn. 4 m.w.N.

"Die SE kann ihren Sitz unter der Wahrung der Identität in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen, ohne dass eine Auflösung im Wegzugsstaat oder Neugründung im Zuzugsstaat erforderlich wäre, die Rechtspersönlichkeit der SE besteht auch bei einem Wechsel des Sitzstandorts weiterhin ununterbrochen fort. Damit wird eine Sitzwahl nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten für Unternehmen ermöglicht." Erstens bedarf dieser Absatz der Klarstellung. Nach Art. 7 SE VO müssen sich Satzungssitz und tatsächlicher Verwaltungssitz in demselben Staat befinden. Zweitens stellt dies gegenüber den Entscheidungen des EuGH in den Rs. Centros, Überseering, Inspire Art etc. eher einen Rückschritt dar.

"Ferner ist es möglich, im Wege vorgeschriebener Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmensleitungen die Mitbestimmung der Gründergesellschaften aufrechtzuerhalten, auszubauen oder gar abzuschaffen." Soweit sich diese Aussage auf die Unternehmensmitbestimmung bezieht, ist sie richtig. Bezüglich der betrieblichen Mitbestimmung ist aber streitig, ob § 21 SEBG auch eine Erweiterung derselben zulässt. Vgl. dazu Thüsing, ZIP 2006, 1469 m.w.N.

"Es bestehen vier verschiedene Möglichkeiten zur Gründung[1] einer „Europa-AG“:" Es fehlt die fünfte Möglichkeit nach Art. 3 Abs. 2 SE VO. Dass dies in dem Nachweis falsch wiedergegeben wurde, macht die Aussage nicht besser.

Eine Überarbeitung ist angezeigt.131.220.49.215 09:17, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Eine kleine Überarbeitung habe ich durchgeführt. Speziell die Angaben zu den Arbeitnehmerrechten habe ich ganz gestrichen, denn das ist haarig und lässt sich nicht in einem Satz unterbringen. Der Natur von Arbeitnehmerrechten entspricht auch, dass die dort getroffenen Regelungen automatisch von denen einen als vorteilhaft und von den anderen als nachteiligt interpretiert werden. Also gehören sie nicht in den Abschnitt. --Bunia 15:18, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Im Artikel steht: "Die Besonderheit bei der SE besteht darin, dass die Satzung etwaigen nationalen Gesetzen vorgeht. Diese ungewöhnliche Normenhierarchie ist in Artikel 9 der SE-Verordnung festgelegt.". Artikel 9 sieht hinsichtlich der Rechtsgrundlagen vor:
"Art. 9 (1) Die SE unterliegt: [...]
b) sofern die vorliegende Verordnung dies ausdrücklich zulässt, den Bestimmungen der Satzung der SE,[...]"
Wie die Satzung zur nationalen Gesetzgebung, die auch nur eingeschränkt (Art. 9 Abs. 1 lit. c.) anwendbar ist, steht, muss noch geklärt werden, aber die Aussage oben ist mE so (also im Sinne eines Anwendungsvorrangs der Satzung gegenüber dem nationalen Gesetz) nicht richtig. Dass diese Normenhierarchie zugunsten der Satzung etwas eigenartig ist, dürfte jedoch auch dem Autor des Textes klar gewesen sein. Ich bitte wen, das auszubessern/klarzustellen, der sich da besser auskennt als ich. --Taste1at 11:58, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Schon die Einleitung ist flasch. In Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 heißt es ausdrücklich:

"Artikel 7"
"Der Sitz der SE muss in der Gemeinschaft liegen, und zwar in dem Mitgliedsstaat, in dem sich die Hauptverwaltung befindet.[...]"

Damit wird klar ausgesagt, dass die SE in einem Mitgliedsstaat liegen muss. Der EWR erstreckt sich aber darüber hinaus. Es ist jedoch nicht möglich eine SE in Island zu gründen, welches zwar zum EWR gehört jedoch kein EU-Mitgliedsstaat ist. (nicht signierter Beitrag von 87.142.204.95 (Diskussion) 22:56, 16. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Tabelle "Die bisherigen Europa-Unternehmen"

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Die Liste ist unvollständig (und schon immer gewesen). Ich bin dafür, sie zu entfernen und durch einen Weblink zu ersetzen: [4]. Diese Liste wird u.a. von der Böckler-Stiftung gepflegt und ist immer recht aktuell. --Echoray 21:02, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Von der Idee bin ich nicht besonders begeistert, Dein Anliegen an sich möchte ich aber unterstützen. Wie wäre es mit einem Satz, in dem drei vergleichsweise bekannte SEs aufgezählt werden, und einer Fußnote mit Link auf Deine Liste? Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:33, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt "Praktische Erfahrungen" müsste auch überarbeitet werden... Vielleicht kann man eine Kombination über die ersten und bekanntesten Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum probieren? --Jabala 22:39, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Vielleicht kann man auf diesen Absatz (oder zumindest auf die völlig unbrauchbare Überschrift) auch völlig verzichten. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:45, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Das würde ich auch erwägen, sobald es viele SEs gibt. Es wäre ja auch absurd, alle GmbHs oder alle AGs aufzählen zu wollen. Aber solange sich die Zahl der SEs so gering hält, kann man diesen Abschnitt noch belassen, weil es sich um eine Art Neuigkeit handelt. Also Bestandsschutz bis 2009? --Bunia 15:12, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Noch einmal möchte ich eine Änderung des Status Quo (Löschung der Tabelle) anregen ... langsam ergibt sich hier eine gewisse Beliebigkeit. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 00:31, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Liste? Ich wollte mal nachfragen, wo ich jetzt die Liste finden kann mit den ganzen Unternehmen. Leider wird über den besagten Link eine solche Liste nicht bereitgestellt. Ist doch eine gute Information, zumindest in den Anfängen des SE Zeit. Mein Vorschlag: entweder die alte Tabelle wieder einbinden bzw. aktualisieren, oder einen Link einbinden, welche eine solche Liste bereitstellt.
Man ist wohl von der PDF-Version wieder weggekommen und pflegt die Liste jetzt online. Namen und Land gibt es für lau, für weitere Informationsbedürfnisse muss man sich unschönerweise aber kostenfrei registrieren: [5] --Echoray 18:50, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Abschnitt "Information und Förderungen"

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Sollte man den Abschnitt "Information und Förderungen" nicht streichen? Was sucht er in einer Enzyklopädie? Ratgeberliteratur sollte man woanders suchen! Ich schlage eine Streichung vor! --Bunia 15:11, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

SE- Anzahl am 16.11.

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Im Abschnitt "praktische Bedeutung" heißt es einerseits, es seien über 600 SE eingetragen, andererseits, es seien 14. Offenbar sind es 14 in Österreich. Das sollte mal jemand ändern, der es genau weiß.--77.183.55.88 22:21, 5. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Erklärungsbedürftig

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Vielleicht habe ich es übersehen, aber ich finde keine Erklärung für folgende sich (scheinbar) widersprechenden Aussageen:

EU-weit sind jedoch nur 189 SEs keine reinen Kapitalgesellschaften.
...
Die Europäische Gesellschaft ist eine Gesellschaftsform europäischen Rechts. Sie hat folgende Merkmale:
* Sie ist Kapitalgesellschaft.

--77.22.154.137 10:55, 13. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ausführungen zum Verwaltungsrat

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Die letzten Ausführungen zum Verwaltungsrat habe ich rückgängig gemacht, da sie nur auf Deutschland zutreffen. Sofern solche Ausführungen in den Artikel aufgenommen werden, was durchaus zu begrüßen ist, muss klar zwischen den gemeinschaftlichen und den nationalen Regelungen unterschieden werden. Weiterhin sind die Ausführungen dann auch auf den Aufsichtsrat im dualistischem System zu erweitern. Sonst wird mehr Verwirrung als Klarheit gestiftet. --Michael Metschkoll (Diskussion) 17:49, 24. Mai 2014 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 20:00, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Änderungen im Absatz "Praktische Bedeutung" vom 2. März 2017

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Bei Vielen der Einzelnachweise haben die Links nicht mehr funktioniert, so dass die Angaben unbelegt waren. Für die Betrachtung der praktischen Bedeutung einer Unternehmensform ist die Angabe von konkreten Firmen und deren Webadressen nicht wirklich enzyklopädisch erforderlich, auch nicht die Angabe, welches Land die SE als erstes ermöglicht hat oder überhaupt welches Land dies wann ermöglicht hat. Außerdem war im ursprünglichen Artikel eine Aussicht auf die zukünftige Bedeutung enthalten, die vom heutigen Standpunkt bereits in der Vergangenheit lag, was ja auch enzyklopädisch wenig Sinn macht.

Deshalb habe ich den Text gestrafft, unnötige oder tote Links und die diesbezüglichen Angaben entfernt und lediglich die Neugründungen als Maßstab genommen. Zwar gibt das noch nicht die wahre Bedeutung an, aber das sind die einzigen, belegten Daten, die vorhanden sind.


Schön wäre deshalb, wenn jemand den Artikel noch ergänzen könnte, mit Daten von SE-Auflösungen über die Zeit seit Inkrafttreten der Verordnung. Dann könnte man sich ein wirkliches Bild machen, wie die praktische Bedeutung tatsächlich ist.

Weiterhin - in anderen Absätzen - sind einige Links nicht mehr aktuell oder tot. (nicht signierter Beitrag von Wikitoy (Diskussion | Beiträge) 16:12, 2. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Gründung versus Umwandlung

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Der Artikel beinhaltet eine Statistik über die „Gründungen“ von SE. Die Aussage und die Zahlen sind m.E. so nicht haltbar, dürfte es sich doch in den allermeisten Fällen um eine Umwandlung in eine SE handeln (beispielsweise die vormalige BASF AG in die BASF SE). Liege ich da falsch? Und hat jemand genauere Zahlen über echte Gründungen von SE?--Hmwpriv (Diskussion) 11:22, 19. Sep. 2019 (CEST)Beantworten