Diskussion:Euskal Herrialdeetako Alderdi Komunista
Der Artikel stellt durch suggestive Formulierungen (Sondergericht) und selektive Quellenauswahl einseitig die Sicht der EHAK-Anhänger dar. Werde mich in den nächsten Tagen bemühen, das zu korrigieren. So lange kann man das hier keinem unbedarften Leser ohne Vorwarnung zumuten. --SCPS 17:09, 5. Mär. 2009 (CET)
Gegen die Ergänzung von anderen Einschätzungen des Verbots ist, um das existierende Meinungsspektrum abzudecken, absolut nichts einzuwenden. Sondergericht allein ist tatsächlich ein wenig suggestiv, wenn auch nicht ganz falsch: Das Verbot wurde nämlich von "La Sala Especial del Tribunal Supremo" verhängt. Das übersetzt man wohl am präzistesten mit "Sondergericht des Obersten Gerichtshofs". Gruß --Tialtngo 17:26, 5. Mär. 2009 (CET)
- Das mag wörtlich hinhauen, dummerweise ist aber das Wort Sondergericht im deutschen ziemlich belastet, einfach mal Sondergericht lesen. --SCPS 17:28, 5. Mär. 2009 (CET)
Mag sein. Ich bin für bessere Vorschläge offen ... Es schadet auf jeden Fall nicht, in Klammer auch den spanischen Originalnamen des Gerichts anzuführen, damit der reine "Übersetzungscharakter" des deutschen Namens offensichtlich ist. Tialtngo 17:32, 5. Mär. 2009 (CET)
- Hab jetzt mal die Sache etwas vereinfacht. Zumindest für die Einleitung sollte reichen, dass es der Tribunal Supremo war. Der Spruchkörper kann an der entsprechenden Stelle im Artikel erwähnt werden. --SCPS 17:39, 5. Mär. 2009 (CET)
- Sonderkammer (des Obersten Gerichtshofs, also eines regulären Gerichtes) trifft es besser, oder? --20% 17:41, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ich wäre für sala especial im Original, und dann als Erläuterung dahinter in etwa ein ausschließlich für Parteiverbote bestehender Spruchkörper des TS. Aber wie gesagt, das muss nicht in die Einleitung. --SCPS 17:42, 5. Mär. 2009 (CET)
- Sonderkammer ist natürlich korrekt, spricht auch nichts dagegen, zuerst den spanischen Namen im Original, dann übersetzt nur in Klammern auf deutsch und genauer erläuternd später im Text, was für Aufgaben die Sonderkammer hat. --Tialtngo 17:50, 5. Mär. 2009 (CET)
- Und das hier ist sachlich falsch. Das Gericht ist der Tribunal Supremo. Die sala especial ist lediglich ein Spruchkörper. Im Übrigen hätte ich gern einen Grund, warum diese Information so wichtig ist, dass sie in die Einleitung muss. --SCPS 17:51, 5. Mär. 2009 (CET)
- Hast ja Recht: Kammer muss es natürlich heißen, nicht Gericht. Und Parteienverbote in westlichen Demokratien sind zweifellos ein heikles Thema und ein heißes Eisen (und dementsprechend umstritten ist ja auch das betreffende Verbot), dass es von größter Bedeutung ist, zu benennen welche gerichtliche Institution das Verbot verhängt hat. Es handelt sich schließlich nicht um ein "normales" alltägliches Gerichtsverfahren. Das soll man auch benennen und nicht begrifflich verschleiern. Falsche begriffliche Konnotationen (NS-Zeit) muss man dabei natürlich vermeiden. (Und außerdem ist EHAK ja eiegntlich nur wegen dieses Verbots relevant, sonst wäre es einfach eine unbedeutende Kleinpartei am linken Rand, die hierzulande kein Mensch kennen würde. Aber umso bedeutender ist die vollständige Darstellung des Verbotsvorgangs). --Tialtngo 17:58, 5. Mär. 2009 (CET)