Diskussion:Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holsteins
Landessuperintendent für Lauenburg
[Quelltext bearbeiten]Den Satz "Diese Position wurde 1961 noch hervorgehoben, indem das Amt des Superintendenten in Landessuperintendent (LSI) umbenannt wurde" verstehe ich nicht. In der Verfassung der Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins von 1922 heißt das leitende geistliche Amt in Lauenburg bereits "Landessuperintendent". Wer kann den Sachverhalt aufklären? --Egonist (Diskussion) 18:11, 11. Jun. 2020 (CEST)
Name der Landeskirche
[Quelltext bearbeiten]Wie lautete korrekt der amtliche Name der Kirche? Im Lemma des Artikels sowie im ersten und zweiten Absatz der Einleitung wird sie „Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holsteins“ (mit Genitiv-s am Ende) genannt, im dritten Absatz der Einleitung sowie im ersten Absatz des Abschnitts Geschichte wird sie „Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein“ (ohne Genitiv-s) genannt. Es müsste festgestellt werden, welche der beiden Namensformen richtig ist, und dann müsste die falsche korrigiert werden.
Egonist, liegt dir die Verfassung der Kirche von 1922 vor? Wie wird sie darin genannt? --BurghardRichter (Diskussion) 13:00, 24. Jun. 2020 (CEST)
- Vielen Dank für deine Berichtigung! Dass die Form mit Genitiv-s die richtige ist, hatte ich auch vermutet. --BurghardRichter (Diskussion) 16:25, 24. Jun. 2020 (CEST)
- Dankeschön! Ich hatte auch dieses hier gefunden und habe inzwischen diese Berichtigung im Artikel Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche vorgenommen. --BurghardRichter (Diskussion) 18:40, 24. Jun. 2020 (CEST)