Diskussion:Evangelischer Oberkirchenrat (Preußen)
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Zweioeltanks in Abschnitt anfängliche Funktion
anfängliche Funktion
[Quelltext bearbeiten]Zitat: "Wohl wurde durch die Bildung einer eigen- ständigen obersten Verwaltungsbehörde, des Evangelischen Ober- kirchenrates (1850), die kirchliche Organisation aus dem jetzt parla- mentarisch kontrollierten Staatsapparat herausgelöst. Eine verwal- tungsmäßige Trennung der Kirche vom Staat war damit erreicht. Aber von der Synodalordnung wurde nicht mehr geredet. Der Evan- gelische Oberkirchenrat wurde ein Organ des landesherrlichen Kirchenregiments in Reinkultur."
- So Johannes Wallmann: Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation. 7. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2012 (UTB; 1355), ISBN 978-3-8252-3731-8, S. 208
- --Karl-Hagemann (Diskussion) 16:05, 7. Okt. 2017 (CEST)
- Schön. Und was ist jetzt deine Anregung zur Verbesserung des Artikels?--Zweioeltanks (Diskussion) 18:21, 7. Okt. 2017 (CEST)