Diskussion:Exemtion/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Lektor w in Abschnitt Bistum Passau
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Opus Dei

„... Beispiel aus der Neuzeit ist die Exemtion der Organisation Opus Dei“: Ich habe diesen Satz herausgenommen, weil er schlicht falsch ist. Das Opus Dei ist gerade kein Beispiel für Exemtion. Denn die Angehörigen des Opus Dei sind von der rechtlichen Zuständigkeit des Ortsbischofs nicht „ausgegliedert“ (Exemtion), sondern unterstehen dem Ortsbischof und, in weiter gehenden religiösen Belangen, (zusätzlich) dem Ordinarius des Opus Dei. (Lit.: CIC c. 295 und 297; sowie Codex Iuris particularis Operis Dei, Caput V, §2, publ. in: Amadeo de Fuenmayer. Die Prälatur Opus Dei. Zur Rechtsgeschichte eines Charismas. Darstellung, Dokumente und Statuten. Ludgerus-Verlag, Essen 1994, S. 676, ISBN 3-87497-0198-8) Túrelio 16:39, 10. Mär 2006 (CET)

Danke für die gründliche Begründung. Ich habe mal die Artikel Exemtion und Exemption zusammengelegt, ansonsten davon keine Ahnnung. Wenn der Rest korrekt ist: immerhin... Kann man erklären, wie es zu diesem Missverständnis kam? Plehn 21:36, 10. Mär 2006 (CET)
Nun, wie das hier hinein gekommen ist, weiß ich auch nicht. Aber generell gesprochen könnte das Mißverständnis IMHO daher rühren, dass Personalprälaturen eine erst auf dem 2. Vatikanum geschaffene Struktur sind und deren Einordnung ihrer Neuheit halber zunächst schwer fallen mag. Außerdem sind die vorherrschenden Seelsorgestrukturen (Bistümer) halt territorial aufgebaut. Bei oberflächlicher Sicht könnte eine nicht-territoriale Struktur dann so erscheinen als wären die darin zusammengefassten Gläubigen dem Bischof, in dessen Bistum sie leben, entzogen. Túrelio 20:45, 11. Mär 2006 (CET)
Danke für die Erläuterung! Plehn 16:53, 18. Mär 2006 (CET) erledigtErledigt
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 08:45, 30. Mai 2015 (CEST)

Bistum Passau

Im Artikel steht als Beispiel, dass das Bistum Passau vergeblich die Exemtion anstrebte. Am Artikel des Bistums Passau steht allerdings: 1821 verlor das Bistum seine Exemption, d.h. es muss die Exemption gehabt haben. Wie erklärt sich diese Diskrepanz? --MAY 03:45, 2. Aug. 2010 (CEST)

Sie haben sie lange vergeblich angestrebt, dann schließlich doch erlangt und übrigens nicht 1821, sondern fünf Jahre später wieder verloren. (1821 ist wohl so ungefähr das Konkordat in Kraft getreten, jedenfalls wurden die ersten Bischöfe geweiht. Passau behielt aber die Exemption explizit bis zum Tod des im Exil verweilenden Fürstbischofs. --93.135.63.86 01:22, 29. Mär. 2012 (CEST)
Ich habe einen kurzen Nebensatz angehängt, um das naheliegende Fehlverständnis zu vermeiden. Lektor w (Diskussion) 08:45, 30. Mai 2015 (CEST) erledigtErledigt
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 08:45, 30. Mai 2015 (CEST)