Diskussion:Existenzrecht Israels/Archiv/2022

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Sokrates 399 in Abschnitt Eventuell unerledigte Aufgaben
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Klare Definition

Ist dieses Existenzrecht eigentlich bedingt oder unbedingt? So wie ich den Text des Völkerbunds verstehe, ist das Existenzrecht eines Staates an Bedingungen geknüpft, die sich an den Rechten anderer Staaten orientieren. Das Existenzrecht Israels wird - so wie ich den Artikel verstehe - aber als unbedingt angesehen. Was stimmt nun und kann man das im Artikel womöglich unmissverständlich darstellen? Danke. --2A01:CB08:891A:1200:DCE:28E2:3812:F1AA 09:09, 24. Mai 2022 (CEST)

Steht doch für alle Völkerrechtssubjekte im dortigen Artikel gut beschrieben? --AmWasser (Diskussion) 09:13, 24. Mai 2022 (CEST)
Der Punkt wurde ausweislich der archivierten Diskussionsstränge schon oft berührt. Eine philosophische Antwort könnte lauten:
Alles, was Menschen in ihrer Geschichte tun und lassen, ist "bedingt", also von ihrem Dasein und den Bedingungen ihres Daseins abhängig. Derzeit gilt das Völkerrecht. Solange es gilt, hat Israel wie jeder UN-Staat ein Existenzrecht. Das sollte leicht zu verstehen sein.
Dass es immer wieder auf die eine oder andere Art bezweifelt oder als unklar wahrgenommen wird, und seltsamerweise immer wieder ausgerechnet bei diesem Staat, seltenst oder nie bei anderen - was bedeutet das? So gesehen könnte das Lemma (und das Intro) zunächst mal Anlass zur selbstkritischen Überprüfung der eigenen Zweifel geben. EinBeitrag (Diskussion) 10:54, 24. Mai 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Sokrates (Diskussion) 16:58, 14. Jun. 2024 (CEST)

Eventuell unerledigte Aufgaben

... finden sich im Archiv

Wer diesen Artikel verbessern möchte, kann sich daran orientieren. EinBeitrag (Diskussion) 11:00, 24. Mai 2022 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Sokrates (Diskussion) 16:58, 14. Jun. 2024 (CEST)