Diskussion:Exklave
Definition Exklave
[Quelltext bearbeiten]Bei Monaco, Gambia (umschlossen von Senegal) oder auch Portugal sind mit diesem das Begriffspaar nicht zu fassen, da sie nicht komplett von einem anderen Staatsgebiet umschlossen werden.
- bei diesen beispielen handelt es sich offensichtlich um enklaven das sie von nichts abgetrennt sind, oder (so würd ichs zumindest für portugal halten) einfach souveräne staaten. ;) --Sebastian 18:04, 3. Dez 2002 (CET)
Lieber Sebastian, die in Wikipedia vorhandene Definition ist nicht ganz genau. Eine Exklave ist ein vom fremden Territorium umschlossener Teil eines Staatsgebietes, ein Enklave ist ein vom eigenen Territorium umschlossener Teil eines fremden Staatsgebietes. Monaco und Gambia können nur Enklaven sein. Gibraltar ist eine britische Exklave, eine Enklave Spaniens. Königsberg ist in der gegebenen Definition kein gelungenes Beispiel, da dieses Territorium von Polen und Litauen (also nicht nur von einem Territorium) umschlossen wird. Es ist eine russische Exklave, eine Enklave Litauens u n d Polens. GBust
- geht's bei einer Enklave nicht darum, daß ein Staatsgebiet komplett von einem anderen Staat umschlossen wird, z.B. Lesotho in Südafrika? Weder Litauen noch Polen umschließen Königsberg. also handelt es sich bloß um eine Exklave Russlands, oder?
- Es ist also nicht immer eine Exklave auch eine Enklave, eben weil die Zweiteilung des einen Staats, die Exklave, auch durch mehrere Staaten, wie im Fall durch Königsberg Polen und Litauen, erzeugt wird. -- Martin
Das Königsberger Gebiet (Nordostpreußen) grenzt auch noch an die Ostsee. Partysan 23.6.05
- "Monaco und Gambia können nur Enklaven sein." eben nicht, weil nicht vollkomen umschlossen (Meer). --nerd
super 3 meinungen: "Monaco und Gambia können nur Enklaven sein." weil sie nicht komplett umschlossen sind.
- Herr Brockhaus meint dazu: 1. Enklave die, vom eigenen Staatsgebiet umschlossener fremder Gebietsteil; Gegensatz: Exklave. 2. Exklave [französisch »Ausschluss«] die, Gebietsteil eines Staats innerhalb fremden Staatsgebiets.
- Eine schöne Seite zum Thema En- und Exklaven gibts unter http://www.enklave.de.vu/. Und das Beispiel, das man unter Google am häufigsten findet, ist die russische Exklave Kaliningrad, die bei der EU-Osterweiterung zur europäischen Enklave wird - so steht's auf vielen Seiten. -- Ben-Zin
Das schönste Beispiel ist die deutsche Exklave Büsingen, die eine Schweizer Enklave ist: Büsingen gehört zu Deutschland und ist komplett von der Schweiz umgeben. Nankea 01:33, 17. Mär 2004 (CET)
Staatsgebiet
[Quelltext bearbeiten]Müssen Enklaven wirklich von Staatsgebieten anderer Staaten umschlossene Gebiete sein? Beispielsweise gibt es ja auch Stadtteile von Städten, die von anderen Städten umschlossen sind (in Hannover kenne ich so einen Fall, wo der Stadtteil Wiesenau der Stadt Langenhagen von hannoverschem Stadtgebiet umschlossen ist). Sind das dann keine Enklaven oder ist die Definition zu eng? Stern 01:06, 26. Mär 2004 (CET)
- Nein sie müssen nicht von Staaten umschlossen sein, es reicht ein Gebiet auf der selben Administrationsebene und das wäre ja bei deinem Beispiel der Fall. In Dänemark gibt es das übrigens auch, dass der Stadtbezirk Kopenhagen einen anderen Stadtbezirk (Frederiksberg) komplett umschliesst. Gruss, Chris
- Frederiksberg ist eine eigenständige Stadt, nicht nur ein Stadtbezirk. Ich kenne noch einige Exklaven in den Landkreisen Deutschlands. Es finden zwar immer wieder mal Gebietsaustausche statt, aber meines Wissens gibt es immer noch sehr viele Landkreis-Exklaven. Saxo 20:01, 24. Sep 2006 (CEST)
Exklave versus Exterritorialität
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Punkt "Sendeanlagen von Radio Vaticano" entfernt, da es sich in diesem Fall nicht um Exklaven handelt, sondern "nur" um ein Gebiet, dass Exterritorialität genießt. Seit ihr sicher das die Sendeanlagen von RMC eine Exklave ist und keinen ähnlichen Status hat vie Radio Vaticano? lg Gugganij 04:14, 24. Jul 2004 (CEST)
Ich habe die wieder eingefügten "Sendeanlagen von Radio Vaticano" wieder entfernt. Falls jemand sie wieder anführen möchte, bitte ich um vorherige Diskussion hier. Außerdem bitte ich um eine Quelleangabe, die die Sendeanlagen von RMC als Exklave (oder vielleicht als exterritoriales Gebiet) nennt. lg Gugganij 21:34, 25. Jul 2004 (CEST)
Das Sendezentrum von Radio Vaticano hab ich wieder entfernt. Da noch keine Quellenangaben zum Status der Sendeanlage RMC genannt worden ist, entferne ich diesen Eintrag (vorübergehend) ebenfalls. Gugganij 17:27, 29. Jul 2004 (CEST)
Unterschied Exklave/Enklave
[Quelltext bearbeiten]Ich verstehe nicht recht den Unterschied zwischen einer Exklave und einer Enklave. Liegt der nur in der jeweiligen Perspektive (Eigener Staat, fremder Staat)?
- Im Grunde genommen ja, Kaliningrad ist eine russische Exklave (d.h. außerhalb des russischen Restterritoriums) und eine Enklave innerhalb EU-Territoriums. Gugganij 17:31, 29. Jul 2004 (CEST)
Der Unterschied zwischen Enklave und Enklave ist nach Rolf Palmberg(später von Jan Kroghund Chris Schulz modifiziert übernommen und z.T. weiterentwickelt) folgender:
Eine Enklave ist ein Ausschluss aus einem Gebiet, d.h. ein Gebiet liegt innerhalb eines anderen Gebietes, zu dem es nicht gehört, und ist komplett von dem äusseren umschlossen. Aus Sicht des umgebenden Gebiets handelt es sich also um ein Ausschlussgebiet. Ob diese Enklave zusätzlich noch zu einem anderen Gebiet gehört ist unwichtig.
Eine Exklave ist ein Gebietsteil, das zu einem anderen Gebiet gehört, mit diesem aber nicht verbunden ist.
Daraus lässt sich ableiten, dass es Gebiete gibt, die nur Enklave sind (Vatikan, Lesotho, San Marino) aber nicht Exklave (da sie nicht zu einem andern Gebiet gehören), weiterhin gibt es Gebiete, die lediglich Exklave sind, aber nicht Enklave (weil sie nicht komplett umschlossen sind) wie z.B. Kaliningrad, Oecussi, Ceuta und Melilla, Gibraltar, ... und dann gibt es noch die Gebiete, die beides sind, und das sind eigentlich die interessantesten: Büsingen, Campione d'Italia, Llivia, Sankova, Baarle, die Vennbahn-Enklaven und die auf Zypern liegenden und von der Britischen Militäbasis umschlossenen zypriotischen Orte Ormidhia und Xylothymbou, um hier die europäischen Gebiete dieser Art zu nennen.
Ergänzend sei noch vermerkt, dass es noch die Kategorie von Gebieten gibt, die zwar mit dem zugehörigen Territorium verbunden sind, aber von dort nicht direkt zugänglich sind, sondern nur über das Territorium eines anderen Landes, was faktisch die selbe Situation erzeugt wie die einer "echten" Enklave. Beispiele sind das Kleinwalsertal, viele Beispiele aus dem Grenzgebiet Irland - Nordirland, Os de Civis in Spanien oder Saatse in Estland.
Als letztes bleiben noch Gebiete, die aufgrund von exterritorialen Privilegien als Enklaven bezeichnet werden oder Gebiete, bei denen das Verwirrspiel "Eigentum an Grund und Boden" versus "staatsrechtliches Hoheitsgebiet" eine Rolle spielt. Beispiele für ersteres könnten die Suite 212 im Claridge Hotel in London oder die vatikanischen Exklaven in Rom sein sowie der SMOM, ebenfalls in Rom. Beispiele für zweiteres sind das Latour-Denkmal bei Oberhausen/Donau, die Saalforste in Österreich oder das Tägermoos in der Schweiz.
Betrachten lassen sich solche Phänomene auf zwischenstaatlicher Ebene genauso wie auf den nächstniedrigeren administrativen Ebenen. Der Begriff Enklave wird auch in der Beschreibung des Vorkommens von Arten in der Tier- und Pflanzenwelt benutzt und beschreibt auch hier ein Gebiet, das keine Verbindung zu einem anderen Gebiet hat, in dem sich das Hauptvorkommen der Art befindet.
Einen beliebten Anlass für Diskussionen bildet die Frage nach der Behandlung von Exklaven, die an Gewässern liegen, und unter welchen Bedingungen diese auch als Enklave bezeichnet werden können. Eine Meinung sei hier exemplarisch genannt. Jan Krogh vertritt die Auffassung, dass ein Gebiet dann keine Enklave ist, wenn es durch ununterbrochenes hoheitliches Gewässer mit dem zugehörigen Gebiet verbunden ist. Campione ist nach dieser Ansicht deshalb Exklave und Enklave, da es keine Verbindung durch rein italienisches hoheitliches Gewässer über den Luganer See mit dem ebenfalls am Luganer See befindlichen Italienischen Gebiet hat. Auch die Chisamulu und Likoma Inseln im Malawi See und die zwischen Argentinien und Uruguay gelegene Insel Martin Garcia sind nach dieser Sicht Enklaven.
Eine sehr umfangreiche Auflistung findet sich unter Auflistung bei Nationmaster.com
- Meines Erachtens kann nur "staatsrechtliches Hoheitsgebiet" einen Status als Ex- bzw. Enklave haben. Exterritoriales Gebiet und Eigentum an Grund und Boden nicht, z.B. die US-amerikanische Botschaft in Berlin ist exterritoriales Gebiet, aber wohl keine Exklave der USA in Deutschland. 143.50.212.63 23:30, 9. Okt 2004 (CEST)
- Ich wollte damit auch nicht sagen, dass die von mir genannten Beispiele Enklaven oder Exklaven sind, sondern nur, dass durch die Verwechselung von "Eigentum an Grund und Boden" oder "Exterritorialität" und "staatsrechtlichem Hoheitsgebiet" manche Gebiete als Enklave oder Exklave bezeichnet werden, die es gar nicht sind. Dafür sollten die angeführten Fälle Beispiele sein. C.Schulz 11:06h 10.10.2004
Beispiele
[Quelltext bearbeiten]Vennbahn Enklaven: 5 deutsche Gebietsteile, die westlich an das Kernland Belgien grenzen und östlich an eine zu Belgien gehörende Eisenbahn-Strecke, die komplett inklusive der Gleisanlagen und des Grund und Bodens Belgisches Territorium darstellen. Die Gebietsstücke sind von daher echt deutsche Enklaven, die auf allen Seiten umschlossen von belgischem Gebiet sind. Karten zu dem Thema finden sich unter anderem hier. C.Schulz
- Unter Vennbahn wird diese Einrichtung als Exklave bezeichnet. das muß einheitlich gestaltet werden; es kann nicht angehen, daß die Wikipedia in einem Artikel eine Sache und in einem anderen eine andere erzählt. Dafür, die Vennbahn als Exklave anzusehen, spricht u.a. diese Webseite. Vor einer erneuten Änderung bitte ich um Belege für die Richtigkeit der Änderung. --Skriptor ✉ 15:45, 9. Okt 2004 (CEST)
- Hm, also wenn ich den Vennbahn-Artikel lese, finde ich da aber weder den Begriff Exklave, noch inhaltlich eine Bestätigung Deiner Aussage. Dort wird beschrieben, dass die Vennbahn durch Deutschland führt und kompleet zu Belgien gehört. Es steht zwar was drin von "das Kuriosum, dass sich innerhalb von Deutschland ein fremdes Staatsgebiet in Form einer Eisenbahnlinie befindet." Das wird aber gleich im nächsten Satz präzisiert, wo es heisst: "Der Monschauer Ortsteil Mützenich wurde durch diese Grenzziehung vollständig von Deutschland abgetrennt, das gleiche geschah mit Teilen von Roetgen." Dieses ist der Effekt, und nicht, dass die Vennbahn eine belgische Insel in Deutschland bildet. Zur Verdeutlichung hier eine Karte dazu: Karte Man sieht deutlich, dass die Bahn durchgehend zu Belgien gehört und nicht von Belgien abgeschnitten ist.
- Gruss, C.Schulz 10:52 10.10.2004
- Hallo, 3 Jahre später steht bei Büsingen am Hochrhein, dass es Deutschlands einzige Exklave sei. Ich habe dies unter Diskussion:Büsingen am Hochrhein#Einzige Exklave Deutschlands? gestern erneut zur Sprache gebracht und würde mich freuen, wenn wir nun endlich zu einer einheitlichen und korrekten Aussage finden. --Wikoli 12:15, 26. Aug. 2007 (CEST)
Hongkong und Macao
[Quelltext bearbeiten]Ich kann mich nicht erinnern, Hongkong und Macao schon mal als Exklaven bezeichnet gesehen zu haben; auch die Britannica benutzt diesen Ausdruck nicht. Falls der entsprechende Satz wieder eingestellt werden soll, bitte erst hier belegen, daß diese Bezeichnung tatsächlich üblich war. --Skriptor ✉ 15:45, 9. Okt 2004 (CEST)
Du hast Recht, wenn ich bei Google "Exklave Hong Kong" suche, finde ich nur Einträge zu Kaliningrad und die Idee, aus der Exklave Kaliningrad ein Hong Kong an der Ostsee zu machen, was immer das heissen mag. Chris
Gibraltar
[Quelltext bearbeiten]Angeblich gibt es die neutrale Zone nicht mehr. Kann das jemand belegen? Warum sagt ihr nicht einfach: Gibraltar und Spanien bzw. evtl. auch die neutrale Zone sind Teile der Iberischen Halbinsel(wie auch Portugal,da sagt auch keiner,dass das in oder bei Spanien liegt...)?? Partysan 23.6.05
Jetzt geht das schon wieder los: Gibraltar liegt nicht IN Spanien. Spanien umschliesst Gibraltar nicht, ausserdem grenzt es nicht mal an Gibraltar, da es durch eine neutrale Zone von Gibraltar getrennt ist, was ich ergänzt habe und Du sehr wohl gesehen hast. Wie kommst Du dann dazu, zu behaupten, Gibraltar läge IN Spanien. Was soll das? Chris schulz 11:49, 12. Okt 2004 (CEST)
- Gibraltar liegt geografisch natürlich in Spanien und nicht bei Spanien, nur nicht politisch. Spanien ist aber eben nicht nur eine politische sondern auch eine geografische Einheit. Frag mal irgendwelche Leute oder lies z.B. in der Britannica nach – du wrist dich schwer run, einen Beleg für die Ansicht zu finden, Gibraltar läge bei Spanien. --Skriptor ✉ 12:04, 12. Okt 2004 (CEST)
- "Gibraltar ist ein Kalksteinfelsen, der an der Südspitze der iberischen Halbinsel ins Meer hineinragt." Das steht, na, wo? - Richtig, in Wikipedia. Und hier noch ein Auszug aus der englischen Wiki: "Gibraltar is an overseas territory of the United Kingdom. It is located in southwestern Europe adjoining the southern coast of Spain..." Wie wärs denn damit? Gruss, Chris
- Komische Frage ist das von Dir, Skriptor.
- Gegenfrage:- Ist Alexandria ein Teil Ägyptens? Ja. Ist Gibraltar ein Teil Spaniens? Nein. Beantwortet das Deine Frage hinreichend? chris 00:33h 18.10.2004
- Sag mal, liest Du überhaupt das, was ich schreibe? Ich habe Dir bereits zwei Beispiele genannt, direkt aus der Wiki, die beide tunlichst vermeiden zu schreiben, Gibraltar läge in Spanien, aus dem einfachen Grund, weil es eben nicht in Spainien liegt, eben weil (für die etwas langsameren unter uns) es eben nicht von Spanien umschlossen ist und nicht mal an Spanien grenzt (in der Grundschule erhofft man sich durch ständige Wiederholung ebenfalls einen Lerneffekt...). Da brauche ich gar keine "neue Theorie". Ausserdem wird in dem Artikel auch gar nicht mehr behauptet, dass Gibraltar "bei" Spanien liegt, was Du offenbar noch nicht bemerkt hast. Insofern brauche ich das auch nicht zu belegen. C.Schulz
- Hallo Chris, ich lese sehr wohl, was du schreibst. Und ich habe noch keinen Beleg dafür gesehen, daß Gibraltar irgendwo als „bei“ Spanien liegend bezeichnet wird. Außerdem habe ich nachgewiesen, daß die von dir als Beleg angeführte Formulierung aus der Wikipedia sehr wohl damit kompatibel ist, daß Gibraltar „in“ Spanien liegt. Mit anderen Worten: Du hast überhaupt keinen Beleg für deine Ansicht gebracht. Und damit können wir die fruchtlose Diskussion gerne beenden. --Skriptor ✉ 16:10, 22. Okt 2004 (CEST)
- Du wirfst mir ständig vor, ich würde Deine Fragen nicht beantworten, dabei erkennst Du aber gar nicht, worum es geht. Ich verteidige nicht mit einem einzigen Wort die Behauptung, dass Gibraltar "bei" Spanien liegt, habe das sogar selbst korrigiert, wie Du feststellen kannst. Was mich nervt, (und DAS habe ich deutlichst zum Ausdruck gebracht) ist Deine Feststellung, Gibraltar läge "IN" Spanien. Dein merkwürdiges Beispiel mit Alexandria ist keines, weil es mit Gibraltar aus dem von mir dargelegten Grund nicht vergleichbar ist. Insofern finde ich das zumindest sehr merkwürdig, dass Du erstens glaubst, mich davon überzeugen zu müssen, dass Gibraltar nicht "bei" Spanien liegt (wie gesagt, da gibt es gar keinen Dissenz), du aber zweitens nach wie vor darauf bestehst, Gibraltar läge IN Spanien, denn das hast Du überhaupt nicht bewiesen und wirst es auch nicht können. C. Schulz
"andere Gebiete als Staaten"
[Quelltext bearbeiten]Die deutschen Länder sind juristisch und staatstheoretisch gesehen Staaten. Bremen/Bremerhaven passt also nicht als Beispiel für eine Anwendung des Enklavenbegriffs auf andere Gebiete als Staaten. Bremen ist selbst ein Staat.
- WIe kommst du darauf, daß die deutschen Länder Staaten seien? Hast du Belege für diese Ansicht? --Skriptor ✉ 22:44, 6. Apr 2005 (CEST)
- schau nach auf http://de.wikipedia.org/wiki/Staat
Bekanntlich hat die Bundesrepublik Deutschland eine föderative Struktur. Das heisst, die Staatlichkeit ist auf zwei Ebenen aufgeteilt: die des Bundes und die der Länder. In diesem Sinne sind selbstverständlich auch die Länder der Bundesrepublik Staaten. So werden etwa die Behörden der Länder ebenso wie die des Bundes als staatliche Behörden (im Gegensatz zu den kommunalen und anderen Behörden) bezeichnet, und die Landesregierung von Bayern heisst auch ganz offiziell Bayerische Staatsregierung. Die Nennung von Bremerhaven als Beispiel für eine Exklave unterhalb der Ebene der Staaten ist daher falsch. Ich schlage vor, in diesem Zusammenhang den Ausdruck Staaten durch Nationalstaaten zu ersetzen. Dann ist es klar, dass die deutschen Bundesländer, ebenso wie auch zum Beispiel die Kantone der Schweiz oder die Staaten der USA, nicht darunter fallen. --BurghardRichter 17:44, 28. Mär. 2007 (CEST)
West-Berlin
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel nennt als Beispiel Berlin(West) eine Exklave der Bundesrepublik Deutschland. In der Schule (DDR ;-)) habe ich gelernt, dass West Berlin ein eigenständiger Staat ist und nicht zur Bundesrepublik Deutschland zählt. Im Artikel zu West-Berlin findet sich der Verweis auf gerichtliche Entscheidungen, die prüfen sollten, ob West Berlin zur Bundesrepublik gehört oder nicht. Leider fehlt im West Berlin Artikel das Ergebnis dieser Diskussion. Kann mich jemand über den tatsächlichen Status WestBerlins aufklären? Quellenangaben wären gut. --Moewe 10:40, 2. Aug 2005 (CEST)
- Westberlin war völkerrechtlich theoretisch weder ein eigener Staat noch ein Teil der Bundesrepublik, sondern eine von den USA, Großbritannien und Frankreich verwaltete ‚Einheit‘. (Das gleiche galt übrigens für ‚Berlin, Hauptstadt der DDR‘, nur daß da die SU die Verwaltungsmacht war.) Insofern hat man dir in der Schule leider Unsinn erzählt.
- De fakto war Westberlin ein Teil der BRD, mit ein paar kleinen formalen Konzessionen an den Sonderstatus (kein Wehrdienst für die Einwohner, Sonderstatus für die Abgeordneten im Bundestag und noch ein paar andere Sachen). Der merkwürdige völkerrechtliche Status hat nichts daran geändert, daß die Gesetze der BRD auch in Westberlin galten, die Finanzen integriert waren, und die Außenpolitik ebenso. Insofern ist die Formulierung im Artikel zwar nicht völkerrechtlich richtig aber sehr wohl, wenn man die praktischen Verhältnisse ansieht. --Skriptor ✉ 16:45, 1. Sep 2005 (CEST)
- Die bundesdeutschen Gesetze galten nicht automatisch in West-Berlin, sondern erst dann, wenn das Abgeordnetenhaus in jedem einzelnen Fall durch Gesetz auch deren Geltung in Berlin (West) feststellte. -Benatrevqre …?! 16:47, 22. Dez. 2010 (CET)
Link
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Link entfernt, da er "tot" ist.
Eine oder sechs deutsche Exklaven?
[Quelltext bearbeiten]Unter "Deutschland" steht, dass D eine einzige Exklave besäße. Unter "Exklave" werden sechs deutsche Exklaven genannt. Was denn nun? (Nicolai Schwarz)
- Deutschland-Artikel berichtigt, siehe Diskussion dort. --Waage 09:14, 17. Sep 2006 (CEST)
Die größten und kleinsten Exklaven der Welt
[Quelltext bearbeiten]Welche Exklave auf der Welt ist die größte, und welche die kleinste? --84.61.26.119 19:17, 11. Sep 2006 (CEST)
- Immer noch eine Definitionsfrage, ab wann etwas als Exklave zählt. Historisch gesehen muß das Gebiet ja wenigstens nutzbar gewesen sein, also unter einige hundert Quadratmeter geht wohl nicht. Saxo 20:15, 24. Sep 2006 (CEST)
Exterritorialität
[Quelltext bearbeiten]Für mich ist hier ein Wiederspruch mit dem Artikel Exterritorialität.
Hier im Artikel:
"Exterritoriale Gebiete sind Gebiete, die zwar Teil des Territoriums des Gastlandes bleiben, jedoch nicht dem Recht des Gastlandes unterworfen sind. Beispiele hierfür sind Botschaften und Konsulate, ..."
Im Artikel Exterritorialität
4.Abschnitt "Diplomatisches Personal und diplomatische Einrichtungen genießen die Vorrechte und Immunitäten, die im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) geregelt und im Wesentlichen funktional ausgestaltet sind. Danach sind sie unverletzlich, beanspruchen umfangreichen Schutz des Empfangsstaates und sind immun gegen Einfluss- und Zwangsmaßnahmen. Für sie gilt jedoch grundsätzlich das lokale Recht auch."
- Hallo, Anonyme(r). Danke für den Hinweis. Da war wohl tatsächlich ein Widerspruch, den ich hoffentlich beheben konnte. Beachte aber, dass bei Exterritorialität auch steht: "Gekennzeichnet ist dieser Status dadurch, dass sie [die exterritorialen Gebiete] nicht der lokalen Hoheit unterliegen." Mir ist durchaus nicht klar, ob das nicht auch ein Widerspruch zum von dir zitierten und im Artikel weiter unten stehenden Satz "Für sie gilt jedoch grundsätzlich das lokale Recht auch" ist. --Waage 18:53, 29. Mär. 2007 (CEST)
Ich vermute, dass den Status der Exterritorialität nicht nur Grundstücke, sondern auch Teile von Gebäuden, wie zum Beispiel einzelne Stockwerke oder auch nur einzelne Zimmer (wenn etwa eine Botschaft in einem Teil eines grösseren Hauses untergebracht ist), und möglicherweise auch Fahrzeuge (mit CD-Kennzeichen) haben könnnen. Falls meine Vermutung zutrifft, schlage ich vor, diesen Sachverhalt auch zu erwähnen. --BurghardRichter 10:07, 30. Mär. 2007 (CEST)
Exklave und Enklave
[Quelltext bearbeiten]Moin! Zur entstehung von ENklaven und Exklaven hab ich ne Frage! Geht das, wenn ich mein eigenes Grundstück, was mir gehört, dem Staat Frankreich schenke, dass es dann auch zu Frankreich gehört, also eine Exklave von FR in Deutschland bildet?? Hab ich mich so gefragt, wiel in dem Absatz "Entsehung von Enklaven/Exklaven" etwas über verschenken steht. --MfG Oblivion1987 13:17, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Nein, so entsteht keine Exklave. Natürlich könntest du ein in Deutschland liegendes Grundstück an den französischen Staat veräussern (d.h. verkaufen, verschenken, vererben). Dann wird zwar der französische Staat Eigentümer; aber es bleibt immer noch ein Grundstück in Deutschland, auf dem weiterhin die deutschen Gesetze gelten und das auch weiterhin im deutschen Grundbuch eingetragen ist. Für eine Gebietsabtretung an ein anderes Land müsste ein völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Einen solchen Staatsvertrag hat zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland 1964 mit der Schweiz abgeschlossen. Dadurch wurden einige Gebiete zwischen Deutschland und der Schweiz ausgetauscht. Dadurch ist keine Exklave entstanden, aber eine frühere deutsche Exklave, nämlich der Verenahof, beseitigt worden. --BurghardRichter 18:26, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ach so...Danke! MfG Oblivion1987 09:07, 18. Okt. 2007 (CEST)
Einleitungstext
[Quelltext bearbeiten]Im Einleitungstext steht folgender Satz: "Bis nach dem Zweiten Weltkrieg war das süddeutsche Hohenzollern eine der über sechzig Exklaven Preußens." Wenn ich mich recht entsinne, dann gab es bereits vor dem zweiten Weltkrieg den Staat "Preußen" nicht mehr?!
- Preußen existierte bis 1947. --Harry8 15:50, 31. Dez. 2007 (CET)
Im Einleitungssatz steht folgendes:
Eine Exklave (von französisch exclavé ‚ausgeschlossen‘ aus lateinisch ex ‚aus‘ und clavis, ‚der Schlüssel‘) ist ein Teil – auch Teile – eines politischen Gebietes (Mutterland), das vom Rest des Gebietes durch Grenzen räumlich abgetrennt ist und ausschließlich über fremdes Gebiet zu erreichen ist.
Beispiele für Exklaven sind Alaska,
Weiter unten im Artikel wird dann darauf hingewiesen, dass es unterschiedliche Definitionen gibt bezüglich der Erreichbarkeit von Exklaven (Stichwort: ausschließlich über fremdes Gebiet versus internationale Gewässer und Luftweg) und dass gerade Alaska nach einer Definition eine Exklave ist, nach einer anderen jedoch nicht.
Wäre es da nicht besser, wenn man in der Einleitung etwa folgendes schreibt und Alaska als Beispiel aus der Einleitung rausnimmt?
Eine Exklave (von französisch exclavé ‚ausgeschlossen‘ aus lateinisch ex ‚aus‘ und clavis, ‚der Schlüssel‘) ist ein Teil – auch Teile – eines politischen Gebietes (Mutterland), das vom Rest des Gebietes durch Grenzen räumlich abgetrennt ist. Es bestehen verschiedene Definitionen für den Begriff Exklave, Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Erreichbarkeit auf dem Land-, See- und Luftweg.
Beispiele für Exklaven sind ...
Damit würde in der Einleitung nichts mehr stehen, dem in anderen Teilen des Artikels widersprochen wird.--84.173.142.212 14:28, 23. Jan. 2013 (CET)
Hauptland/Mutterland <-> Exklave ?
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel fehlt die klare Definition bei zwei Teilen, wer "Mutterland" und wer "Exklave" (vom jeweils anderen) ist. Da es drei Möglichkeiten gibt, sollte geklärt werden, welche "zutreffend" ist/sind:
- Jedes Teil ist Exklave vom anderen falls beide Teile außer von Wasser nur von einem fremdem Territorium umschlossen sind (Bremen also Exklave von Bremerhaven und Bremerhaven von Bremen)
- Der absolut flächenmäßig oder einwohnermäßig größere (Annahme: Bremen) ist das Mutterland, der kleinere die Exklave
- Derjenige mit dem (einzigen oder höheren) Regierungssitz (Bremen, da Sitz der gemeinsamen Landesregierung) ist Mutterland und derjenige der von auswärts "mitregiert" wird ist Exklave
An einer Stelle im Artikel wird zwar die zweite Möglichkeit "favorisiert" aber eine klare Aussage dazu fehlt. --PhChAK 16:49, 12. Jan. 2010 (CET)
- Topologisch gesehen, sind natürlich beide Aussagen „B ist eine Exklave von A“ und „A ist eine Exklave von B“ gleichwertig. Eine allgemein verbindliche Definition, welches Gebiet das Mutterland und welches die Exklave ist, gibt es meines Wissens nicht. Üblicherweise werden wohl die zweite und dritte Möglichkeit (die zumeist zusammenfallen) angenommen. Die erste Möglichkeit wäre meines Erachtens auch dann sinnvoll, wenn die einzelnen Teile von mehreren anderen Gebieten begrenzt sind. Übrigens: wenn es auf einer geschlossenen Fläche wie einer Kugel genau zwei Gebiete gibt, dann ist auch jedes von ihnen eine Enklave im anderen. --BurghardRichter 19:20, 21. Mär. 2010 (CET)
Kaliningrad und Seeweg
[Quelltext bearbeiten]- Wenn auch der Seeweg als Kriterium betrachtet wird, ist das Kaliningrader Gebiet wohl eine der größten Exklaven (der Seeweg vom übrigen Russland führt durch die zusammenhängenden finnischen und estnischen Hoheitsgewässer).
Dem widerspricht OpenStreetMap (siehe http://www.openstreetmap.org/?mlat=59.75&mlon=24.5&zoom=7). Fehler in OSM oder Fehler in Wikipedia? --217.232.82.91 11:18, 17. Mär. 2010 (CET)
Exterritorialität von Internationalen Organisationen
[Quelltext bearbeiten]Die Sätze
- Weitere exterritoriale Gebiete sind die Grundstücke und Gebäude internationaler Organisationen wie die Hauptquartiere der UNO in New York, Genf, Wien u. a., der NATO in Brüssel und Mons, das Gelände des CERN bei Genf und der Hauptsitz des Malteserordens in Rom. Exterritoriale Gebiete gelten nicht als Exklaven; eine gegenteilige Auffassung war jedoch noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts gelegentlich anzutreffen.
scheinen mir nicht richtig zu sein.
Internationale Organisationen haben mit ihren Gastländern sogenannte "Sitzabkommen" oder "Sitzstaatabkommen" geschlossen, in denen bis in die Einzelheiten geregelt wird, in bezug auf welche Sachverhalte das Gastland auf die Ausübung seiner Hoheitsgewalt verzichtet. Solche Abkommen wären völlig überflüssig, wenn das Gelände der Internationalen Organisationen per se schon nicht dem Hoheitsgebiet des Gastlandes (wieso dann eigentlich "Gastland"???) angehört. Dann wäre die Internationale Organisation sein eigener Souverän und müsste sich nicht Hoheitsrechte durch ein Abkommen zuerkennen lassen. Anders ist der Fall in Büsingen. Dieses Gebiet ist aus der Sicht der Schweiz echtes exterritoriales Gebiet, weil es deutsches Hoheitsgebiet ist, an dem die Schweiz keine originären Hoheitsrechte hat. Hoheitsrechte hat die Schweiz nur deshalb, weil Deutschland diese teilweise an die Schweiz abgetreten hat. Genauso dürfte es im Falle des Vatikanstaats sein, der aus den Lateranverträgen vollständige Souveränität über das ihm überlassene Gebiet von Italien erhalten hat. Die restlichen Beispiele sind nicht anders zu beurteilen als die Botschaftsfälle: keine exterritorialen Gebiete, sondern Gebiete, die staatsrechtlich zum Empfangsstaat gehören, der jedoch auf die Ausübung von Hoheitsrechten teilweise verzichtet hat.
Zutreffend dürfte allein sein, das Internationale Organisationen keine Exklaven sein können - in Bezug auf welches „Mutterland“ denn? --Opihuck 20:57, 8. Feb. 2012 (CET)
- In der Tat können Lokalitäten internationaler Organisationen keine Exklaven sein. Die Diskussion kann allenfalls darum gehen, ob sie Enklaven sind. Meines Erachtens gehört der ganze Abschnitt Extraterritoriale Gebiete eher in den Artikel über Enklaven als hierher. --BurghardRichter 03:08, 9. Feb. 2012 (CET)
- Die Argumentation Opihucks ist einleuchtend. Habe den ersten Satz daher mal auskommentiert. Im Netz schwirren zwar viele Quellen herum, die ebenfalls einen exterritorialen Status behaupten ([1][2]), es ist aber nicht klar, ob diese nicht a) überwiegend voneinander abgeschrieben haben, insbesondere aus der Wikipedia, und b) diese in einer juristischen Frage überhaupt herangezogen werden können; letzteres bestreite ich doch sehr. Vor allem halte ich Tageszeitungen dafür als nicht wissenschaftlich fundiert. --Benatrevqre …?! 15:06, 4. Mär. 2012 (CET)
Größenverhältnis
[Quelltext bearbeiten]Bei zwei Landesteilen von ähnlicher Größe würde man sicher nicht von einer Exklave sprechen. Ab welchem Größenverhältnis wird der kleinere Teil als Exklave bezeichnet? --80.131.216.250 13:57, 14. Jan. 2013 (CET)
- Das „Ex“ im Sinne von außerhalb bei Exklave bezieht sich auf das Mutterland. Somit ist das Kernland, selbst wenn es kleiner ist, als die Exklave, jenes,
- aus dem heraus die Exklave angesiedelt wurde. Ein historisches Beispiel dafür wäre das Vereinigte Königreich und seine Kolonien, die teilweise größer waren.
- in dem sich beim/nach dem Zerfall die Hauptstadt befindet. Mit fällt gerade kein gutes Beispiel dafür ein.
- Somit handelt es sich meiner Meinung nach immer um eine Exklave sobald räumliche Trennung vor liegt und sich die Hauptstadt nicht in jenem Gebietsteil befindet, und das unabhängig von der Größe der Exklave.
- --the-tester (Diskussion) 14:21, 14. Jan. 2013 (CET)
- So kann es eine Gemeinde geben, die eine Exklave mit einem großen Waldstück, aber nur fünf Einwohnern hat, während die übrigen 5000 Einwohner in einem Ort, der kleiner als dieses Waldstück ist, leben. MfG Harry8 14:59, 14. Jan. 2013 (CET)
- Wedelt der Hund mit dem Schwanz oder der Schwanz mit dem Hund? Rein topologisch betrachtet, gibt es natürlich keinen Unterschied. --BurghardRichter (Diskussion) 16:53, 14. Jan. 2013 (CET)
- (BK) Naja, die vorstehenden Erwägungen überzeugen sehr wenig. Die Kolonien Großbritanniens waren keine Exklaven, was schon deswegen nicht möglich ist, weil sie nicht konstitutiver Teil Großbritanniens waren. Das andere Beispiel ist möglich, aber äußerst theoretisch (wo soll es so etwas geben?). Meines Wissens gibt es keine Mindestgrößen oder Höchstgrößen für Exklaven. Üblicherweise sind sie deutlich kleiner (flächenmäßig) als das "Mutterland" und teilen in jedem Fall immer denselben staatsrechtlichen Status. --Opihuck 17:02, 14. Jan. 2013 (CET)
- Solche Situationen, dass das, was man logisch die Exklave nennen würde, grõsser war als das Mutterland, gab es im HRR. Beispielsweise gehörte zum Kurfürstentum Mainz ein Gebiet um Mainz mit der Residenz/Hauptstadt Mainz, und diverse Exklaven, u. a. Teile Unterfrankens um Aschaffenburg. Dieses Gebiet war deutlich grösser als das Mainzer "Mutterland". Auch im Falle Hessen-Darmstadt dürften die südlichen Gebiete um Darmstadt, das "Mutterland", kleiner gewesen sein als die nordhessische Exklave (zusammenhängend, alle Exklaven zusammen waren sowieso grösser). Noch krasser dürfte der Fall Pfalz-Neuburg gewesen sein. Das Gebiet um Neuburg war eher klein, als Jülich und Berg zu Pfalz-Neuburg gehörten, waren beide viele grösser als das "Mutterland". Das gab es wahrscheinlich noch mehr Beispiele. Übrigens könnte man auch Preussen seit der Königskrönung Friedrichs I. dazurechnen. Die Krone leitete sich von Preussen ab, man könnte also (Ost-)Preussen das Mutterland nennen und die Gebiete der Hohenzollern im Reich (die grösser waren) als Exklave(n). Allerding dürfte es sich wohl staatsrechtlich nur um eine Personalunion gehandelt haben.--2001:7D0:8883:7A00:AE:F1A5:73E1:7070 23:03, 10. Okt. 2022 (CEST)
- Nachtrag: Man könnte argumentieren, dass das im osmanischen Reich der Fall war. Mit dem Umzug der Regierung und des Sultans nach Istanbul war die Hauptstadt in Europa (der Topkapi Serail liegt in Europa und zu diesem Zeitpunkt war Istanbul nur die europäische Seite, auf der asiatischen Seite gab es noch eigenständige Städte), gleichzeitig gab es ohne Bosporusbrücken, die erst nach dem zweiten Weltkrieg entstanden, keine Landverbidung zur asiatischen Seite. Mithin könnte man die asiatischen (und afrikanischen, die hingen zumindest vor dem Bau des Suezkanals zusammen) als Exklave des (europäischen) osmanischen Reichs betrachten. Besonders nach den Balkankriegen war der europäische Teil vergleichsweise winzig, war aber immer kleiner.--2001:7D0:8883:7A00:2131:23B:16BA:577B 23:49, 12. Nov. 2022 (CET)
Kaliningrad
[Quelltext bearbeiten]Also das mit dem Seeweg sollte einmal belegt werden. Wenn man sich OSM ansieht, ist es sehr wohl möglich - wie bei Alaska auch - vom Mutterland zur Exklave zukommen, indem man außer dem eigenen Gewässer nur internationales benutzt. --78.50.184.107 21:51, 9. Nov. 2016 (CET)
- Wie im Abschnitt Definitionen ausgeführt wird, gibt es Exklaven im weiteren Sinn und solche im engeren Sinn. Da Kaliningrad und Alaska vom Mutterland aus über den Seeweg (internationale Gewässer) erreichbar sind, sind sie nur Exklaven im weiteren Sinn. --BurghardRichter (Diskussion) 23:16, 10. Nov. 2016 (CET)
- Also zumindest in "Statistik" wird ein Unterscheid zwischen Alaska und Kaliningrad gemacht. Bei Kaliningrad heißt es "der Seeweg vom übrigen Russland führt durch die zusammenhängenden finnischen und estnischen bzw. die zusammenhängenden schwedischen oder dänischen Hoheitsgewässer". Und da muss ich mich mit der Frage anschließen: Ist das so? Laut https://www.tmy.se/pic/pipeline.jpg (andere Karte finde ich auf die Schnelle nicht) gibt es schon einen Zugang durch internationale Gewässer. Außerdem: Warum dänische Hoheitsgewässer? Dänemark ist (selbst mit Einschluss Bornholms) relativ weit weg, relevant dürften eher polnische oder litauische Gewässer sein. (nicht signierter Beitrag von 134.95.39.60 (Diskussion) 22:52, 16. Apr. 2017 (CEST))
- Laut der OSM-Karte liegt im finnischen Meerbusen zwischen dem finnischen und dem estnischen Hoheitsgewässer tatsächlich ein Streifen internationalen Gewässers, so dass man von St. Petersburg aus tatsächlich nur durch russisches und internationales Gewässer aus dem finnischen Meerbusen heraus und nach Kaliningrad gelangen kann. OSM ist zwar kein ausreichender Beleg. Es begründet aber Zweifel an der unbelegten Aussage im Abschnitt Statistik, dass der Weg nur durch internationales Gewässer nicht möglich sei. Ich habe deshalb das Beispiel Kaliningrad entfernt.
- Die Alternativroute von Murmansk durch den Atlantik und die Nordsee kommt allerdings definitiv nicht in Betracht, weil im Öresund das dänische und das schwedische Hoheitsgewässer aneinandergrenzen. --BurghardRichter (Diskussion) 13:08, 20. Apr. 2017 (CEST)
Exklave bei Gemeinden
[Quelltext bearbeiten]Hier ist Dornburg-Camburg ein schönes Beispiel. Man weiß nicht, was die Gemeinde und was die Exklave ist. Vermutlich ist das Gebiet Camburg die Gemeinde, da Dornburg eingemeindet wurde, jetzt somit die Exklave sein müsste. MfG Harry8 09:41, 19. Apr. 2018 (CEST)
- Ein anderes Beispiel ist die Gemeinde Riesbürg im Ostalbkreis oder auf nationaler Ebene die Vereinigte Arabische Republik, ein von 1958 bis 1961 bestehender Zusammenschluss von Ägypten und Syrien. Tatsächlich gibt es, rein topologisch betrachtet, niemals einen Unterschied zwischen Hauptterritorium und Exklave; beide Gebietsteile sind gleichrangig. Die Entscheidung, welches das Hauptterritorium und welches die Exklave ist, ist immer willkürlich. Dass wir Büsingen als Exklave und das übrige Deutschland als Hauptterritorium ansehen, ist zwar praktisch und zweckmässig, aber topologisch nicht begründbar. --BurghardRichter (Diskussion) 12:57, 19. Apr. 2018 (CEST)
Gemeinde mit 15 Exklaven
[Quelltext bearbeiten]Die Gemeinde Haidmühle hat 15 Exklaven. Ihr Ortsteil Frauenberg wäre beinahe auch eine Exklave. Es gibt jedoch einen langgestreckten schmalen Gebietsstreifen zwischen Haidmühle und Frauendorf. MfG Harry8 20:55, 8. Mai 2018 (CEST)
- Ich vermute mal, dass sich im Streifen früher eine Bahnstrecke befunden hat. MfG Harry8 20:58, 8. Mai 2018 (CEST)
- Dazu ist zu sagen, dass die Exklaven vom Kerngebiet der Gemeinde nicht durch andere Gemeinden, sondern durch gemeindefreies Gebiet getrennt sind. Da es in Bayern viele gemeindefreie Gebiete gibt – siehe Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern –, kommen solche Exklaven häufig vor. Wenn etwa im gemeindefreien Waldgebiet ein Forsthaus steht, in dem Menschen wohnen, dann ist das Grundstück des Forsthauses eine Exklave der nächsten Gemeinde.
- Zwischen dem Kerngebiet Haidmühle und dem Ortsteil Frauenberg liegt auch ein gemeindefreier Forstbezirk. Es könnte sein, dass die Trasse der früheren Eisenbahnstrecke Waldkirchen–Frauenberg–Haidmühle nicht zu diesem Forstbezirk gehört und damit eine Verbindung zwischen den beiden Gemeindeteilen schafft. Laut der Karte in der Vorlage:Imagemap Landkreis Freyung-Grafenau (eine vergrösserte Ansicht dieser Karte ist leider nicht möglich) scheint allerdings Frauenberg tatsächlich eine echte Exklave zu sein. --BurghardRichter (Diskussion) 23:44, 8. Mai 2018 (CEST)
Inselproblematik
[Quelltext bearbeiten]Ist nach dem Brexit die Republik Irland eine Exklave der Europäischen Union? Intuitiv würde man sagen: Natürlich nicht, sie liegt nur auf einer Insel (Irland) und nimmt nicht das gesamte Gebiet der Insel ein. Selbiges gilt für die Frage: Ist Nordirland eine Exklave des Vereinigten Königreichs? Aber es verhält sich genauso wie mit Ceuta, Melilla und Spanien. Die Republik Irland ist zwar größer als der verbleibende Teil der Insel, Nordirland, wohingegen Ceuta und Melilla viel kleiner als das angrenzende Marokko sind. Aber das tut ja nichts zur Sache. Daher wende ich die Definition ausschließlich über fremdes Territorium erreichbar exakt an und streiche alle zweifelhaften Beispiele in der Einleitung. — Spezialist • Disk 23:06, 30. Mai 2021 (CEST)
- Geh bitte nicht allein von der Einleitung aus, sondern beachte auch den Abschnitt Exklave #Definitionen! Darin wird zwischen Exklaven im engeren Sinn und Exklaven im weiteren Sinn unterschieden. In der Einleitung darf nicht etwas stehen, was im Widerspruch zu nachfolgenden Teilen des Artikels steht. Wenn wir die Unterscheidung zwischen den beiden Typen von Exklaven nicht schon in der Einleitung machen wollen, dürfte es am besten sein, Gebiete, die nur im weiteren Sinn Exklaven sind, hier noch nicht als Beispiele aufzuführen.
- Es ist grundsätzlich die Frage, welche möglichen Wege beim Begriff Erreichbarkeit in Betracht gezogen werden. Denken wir nur an Landwege, gelangen wir zu den Exklaven im weiteren Sinn – wobei jedoch Inseln per Definition ausgeschlossen sind. Beziehen wir auch den Seeweg mit ein, gelangen wir zu den Exklaven im engeren Sinn; beziehen wir auch den Luftweg mit ein, gibt es überhaupt keine Exklaven. Beim Ausschluss der Inseln müsste man eigentlich noch hinzufügen, dass dieser nur für Küstenstaaten gilt. Würde etwa die Insel Elba zur Schweiz gehören, wäre sie natürlich eine Exklave, sogar eine Exklave im engeren Sinn, obwohl sie eine Insel ist. --BurghardRichter (Diskussion) 02:07, 31. Mai 2021 (CEST)
Enklavestaat, Circumstaat
[Quelltext bearbeiten]Für "Enklavestaat" gibt es 4 Google-Treffer, "Circumstaat" ergibt zwar immerhin 8 Treffer, allerdings sind davon 6 in Lateinischer Sprache (eigenartigerweise trotz Beschränkung der Suche auf Deutsch). Der Rest sind Wikidedia und Wiki-Derivate. Bitte beide Begriffe belegen. Gruss --Minoo (Diskussion) 15:59, 22. Apr. 2023 (CEST)
Französische Grundstücke in Jerusalem
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Satz "Israel erkennt diese Ansprüche jedoch nicht an, da sie vor der Gründung des Staates begründet wurden" entfernt. Gründe:
1. Es fehlt eine Quelle. Schon von daher wäre eine Entfernung ohne weitere Diskussion möglich, und, ehe jetzt diejeniegen ankommen, die glauben wikipedia gehört ihnen, ich müsste hier gar nicht begründen. Dass ich es trotzdem tue, ist schon eine Extraleistung.
2. Worauf bezieht sich der Satz überhaupt? Auf einen Anspruch Frankreichs auf diese Gebiete als französisches Staatsgebiet? Das sind sie aber nicht, und darum geht es ja in diesem ganzen Absatz. Oder auf einen Grundbesitz Frankreichs? Dann glaube ich nicht an den Satz, denn
3. natürlich erkennt Israel Besitzansprüche von vor 1948 an. Zahlreicher Grundbesitz, auch arabischer, in Israel geht auf die Zeit vor 1948 zurück. Will der Autor ernsthaft andeuten, Israel hätte 1948 das gesamt Staatsgebiet enteignet? Dagegen spricht auch zahlreiche Grundsbesitz von anderen Staaten, Kirchen, Orden usw. gerade in Jerusalem - es gibt in Jersualem unzählige deutsche/französische/russische etc. Spitäler, Gästehäuser, Klöster usw. All dieser Besitz ist völlig unbestritten und geht natürlich auf die Zeit vor 1948 zurück.
4. Die vorher angegebene Quelle sagt genau das Gegenteil: "En vertu du principe de succession d’État, ces accords signés avec l’Empire ottoman ont été confirmés par Israël (accords Chauvel/Fischer de 1948/49) et par l’Autorité palestinienne en 1997." (https://oeuvre-orient.fr/laction-de-la-france-en-faveur-du-patrimoine-chretien-en-terre-sainte-yves-teyssier-dorfeuil-2014/). Es gibt also eine explizite Quelle, die sagt, dass die Aussage falsch ist.
Also bitte Änderung akzeptieren oder Belege bringen. Das übliche "Du hast hier gar nichts zu sagen" der Wikipedia-Administratoren bitte weglassen. Danke.--2001:BB8:2002:2400:8D14:D1CC:6D43:5071 18:02, 7. Apr. 2024 (CEST)