Diskussion:Exposition

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Hallo,

Würde mich freuen wenn folgendes geklärt werden könnte:

Der Begriff Exposition trittauch in der Biostoffverordnung auf. Er definiert in einen der vorhandenen Punkte die "gezielte Tätigkeit": §2 Begriffsbestimmungen: Gezielte Tätigkeit liegt vor wenn die Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb hinrechend bekannt oder abschätzbar ist. Im Prinzip könnte man für den Begriff Exposition hier die "Belastung" gleichsetzten - oder?

Grüße

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