Diskussion:Exposition
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Hallo,
Würde mich freuen wenn folgendes geklärt werden könnte:
Der Begriff Exposition trittauch in der Biostoffverordnung auf. Er definiert in einen der vorhandenen Punkte die "gezielte Tätigkeit": §2 Begriffsbestimmungen: Gezielte Tätigkeit liegt vor wenn die Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb hinrechend bekannt oder abschätzbar ist. Im Prinzip könnte man für den Begriff Exposition hier die "Belastung" gleichsetzten - oder?
Grüße
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