Diskussion:Exterritorialität

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Opihuck in Abschnitt Schiffe und Luftfahrzeuge
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Kein Betreff

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Ist hier zufällig jemand in der Lage, den Begriff Exterritorialität eingängig zu erklären? Bitte nicht so viel Text! Kürze und Prägnanz! Vielleicht auch mal ein Beispiel. Ist das so schwer? Alte Weisheit: Wer zuviel schreibt, hat den Kern nicht erfasst. DANKE vorab! (nicht signierter Beitrag von 217.233.209.229 (Diskussion) 00:06, 11. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Manche Dinge sind nunmal nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Wie klar im Artikel beschrieben steht, gibt es keine einheitliche/eindeutige Definition des Begriffs.--Taste1at (Diskussion) 12:54, 11. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Vielleicht wird es dann langsam Zeit, dies nachzuholen. --Chiron McAnndra (Diskussion) 10:59, 17. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Kein Rechtsbegriff?

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Exterritorialität ist heute kein Rechtsbegriff mehr. Im geschriebenen Völkerrecht wird der Begriff ebenso wenig verwendet wie in der völkerrechtlichen Literatur. Er ist nur noch in der Umgangssprache (vor allem in Zeitungsartikeln)[13] anzutreffen und kennzeichnet dann zumeist stark vereinfachend und schlagwortartig das Verbot des Empfangsstaates, die Liegenschaften des Entsendestaates oder der Internationalen Organisation zu betreten. Die ursprüngliche Personenbezogenheit des Begriffs ist nahezu vollständig verloren gegangen.

Die WP ist ein Lexikon für alle und kein Handbuch für Juristen unter sich - also selbst WENN der Begriff "Rechtsbegriff" juristisch nur Dinge umfasst, die Menschen direkt betreffen, dann ist es jedoch für normale Menschen nach wie vor ein Begriff, der für Menschen juristische Auswirkungen hat - und somit ein Rechtsbegriff - gleichgültig, wie sehr Juristen hier die Sprache verbogen haben mögen, um sie ihrer Auffassung von Realität nahezubringen. Der Begriff wird heute nicht mehr so angewandt wie damals, als er sich auf Personen bezog und bedeutet inzwischen auch etwas anderes - aber das macht ihn keineswegs zu einem NICHT-Rechtsbegriff. Nach wie vor regelt er, was Menschen tun bzw. nicht tun dürfen. --Chiron McAnndra (Diskussion) 10:57, 17. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Nein. Rechtsbegriffe sind Begriffe aus der juristischen Fachsprache, die bestimmte Sachverhalte beschreiben und daran Rechtsfolgen knüpfen. Exterritorialität regelt nichts, weil es Exterritorialität als Rechtsbegriff nicht gibt. Was die Rechtsordnung nicht vorsieht, kann für den Einzelnen auch juristisch keine Auswirkungen haben. Das ist eine Tatsache, aber auch nicht weiter schlimm. Der Artikel kommt dem WP-Wissensdarstellungsanspruch nach und erklärt, was Nicht-Juristen darunter verstehen und zeigt auf, dass die damit verbundenen Erwartungen (-> Unantastbarkeit eines Raumes für Behörden) weitgehend unbegründet sind, weil der Raum eben doch - mit gewissen umstrittenen Grenzen - für Behörden antastbar ist. --Opihuck 17:08, 17. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Mir wäre neu, daß ein "Rechtsbegriff" so definiert wäre, daß sich daran Rechtsfolgen knüpfen müßten - außer, es wäre gemeint, daß eben Recht gilt und insofern Folgen hat... Aber ein Rechtsbegriff als solcher braucht als solcher zumächst einmal keine Folgen zu haben. Die Folge wird gegebenenfalls erst mit weiteren Worten beschrieben.. Diese Definition müßte belegt werden. (Sie widerspricht i. ü. auch der Definition, wie sie Wikipedia bringt, auch wenn das natürlich kein Maßstab sein muß...) --37.4.224.110 21:56, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Die Aussage im Text enthält zwar Nachweise - nur eben nicht für die Aussage, der Begriff würde im Völkerrecht nicht mehr verwendet. Diese Behauptung bedarf noch eines Beleges und sollte bis dahin oder, wenn ein solcher nicht möglich ist, entfernt werden. --37.4.224.110 21:50, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Der Artikel erklärt, warum es das, was früher unter Exterritorialität verstanden wurde, heute im Völkerrecht nicht mehr gibt und durch andere Modelle abgelöst wurde. --Opihuck 22:37, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ein Beleg für die Aussage, es handele sich nicht um einen Rechtsbegriff, fehlt nichtsdestotrotz. Daß der Begriff heute etwas anderes bezeichnet, bedeutet nicht, es wäre kein Rechtsbegriff. Wer das aber behauptet, wie es der Artikel tut, muß es auch belegen. Ich bezweifele, daß sich ein solcher Beleg in der wissenschaftlichen Literatur finden läßt, aber wenn Du einen findest, setze ihn hinein. Ansonsten ist umzuformuliueren.--37.4.224.110 00:26, 5. Jan. 2023 (CET)--37.4.224.110 00:26, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ob etwas ein Rechtsbegriff ist oder nicht, ergibt sich aus der Verwendung in der völkerrechtlichen Literatur. Diese müsste, wenn "Exterritorialität" ein Rechtsbegriff wäre, diesen zudem erläutern. Das ist - völlig eindeutig - nicht der Fall. And this is the end of the matter. --Opihuck 17:54, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Das ist eine bloße Behauptung. Diese wäre zu belegen. Wenn Du so sicher bist, belege das. And no, this is not the end of the matter, as you cannot end a matter without any other argument than "That's the end." That only shows, that, in fact, you have no real argument. Was auch der Grund ist, warum ich hier nicht mehr mit Account schreibe. Der Glaube von Leuten, sie wüßten Bescheid, der dann irgendwann in einem "Basta" mündet. Ich lasse es jetzt wieder bleiben, jeder, der Jurist ist und diese Diskussion liest, kann sich ja selbst einen Reim darauf machen... Ach so... ob etwas ein Rechtsbegriff ist, ergibt sich aus dem Recht... --37.4.224.161 18:56, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Was soll das? Wie soll eine negative Tatsache belegt werden? Mit v. Arnauld, Völkerrecht; Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht; Ipsen, Völkerrecht; Stein/v. Buttlar, Völkerrecht; Herdegen, Völkerrecht werden bereits 5 Lehrbücher im Artikel zitiert, die den Begriff nicht verwenden und darstellen, was heute gängiges Völkerrecht ist. Das Standard-"Rechtswörterbuch" von Weber (ehemals Creifelds), 24. Auflage 2022, enthält zu "Exterritorialität" keinen Eintrag, nicht mal zum historischen Teil des Begriffs. Wenn du gegen die einschlägige Fachliteratur alles besser weißt, dann schlage ich vor, deine Erkenntnisse hier zu präsentieren. --Opihuck 16:59, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Schiffe und Luftfahrzeuge

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Der Abschnitt behandelt nur Schiffe, keine Luftfahrzeuge. :-( --RokerHRO (Diskussion) 11:54, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Nicht ganz, aber du hast schon insoweit recht, als deutlich mehr zu Schiffen als zu Luftfahrzeugen gesagt wird. Ich habe mal Satz 1 und Satz 2 getauscht. Vielleicht finde ich noch etwas Erwähnenswertes zu Luftfahrzeugen. --Opihuck 16:04, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten