Diskussion:FFH-Gebiet Thielenbruch
Abgrenzung FFH-Gebiet / NSG's
[Quelltext bearbeiten]Die Abgrenzung des Gebietes ist so nicht richtig. Wenn man sich die amtlichen Karten des BfN anschaut, dann umfasst das FFH-Gebiet nur das NSG Thielenbruch und Thurner Wald (bis auf kleine Randgebiete) aber nicht das NSG Thielenbruch. --Geolina mente et malleo ✎ 23:02, 14. Mär. 2017 (CET)
- Aber Teile davon und das NSG Thielenbruch ist ausdrücklich mit erwähnt (Rheinisch Bergischer Kreis). Und diese Teile heißen nicht nur so sondern sind auch FFH-Gebiet. --der Pingsjong Glückauf! 23:05, 14. Mär. 2017 (CET)
- Bei der amtlichen Karte muss man sehr genau die Stadtgrenze beachten, die nicht sofort sichtbar ist. Und besonders gehören die stärker grün eingetragenen Flächen überhaupt nicht zum FFH-Gebiet. Besser verständlich ist die offizielle Karte Karte zum Natura 2000-Gebiet im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. --der Pingsjong Glückauf! 23:16, 14. Mär. 2017 (CET)
- Diese Deutung geben aber alle Karten des FFH-Gebietes nicht her, die Nordgrenze des FFH-Gebietes ist identisch mit der Stadtgrenze von Köln. Du hastauch in Deiner verlinkten Quelle auch unten eine Karte, auf der Du die Abgrenzung ganau sehen kannst. Das NSG Thielenbruch (Rh.-Berg. Kreis) wird nicht vom FFH-Gebiet berührt, in deiner verlinkten Beschreibung ist ein (gedruckter) Fehler. Im Einleitungssatz des Gebietssteckbriefes müsste lauten "Das Gebiet entspricht dem NSG Thielenbruch, Thurner Wald" ...nicht "Das Gebiet entspricht dem NSG Thielenbruch...", sonst macht der ganze Text ja überhaupt keinen Sinn. Das kann man ja auch aus den Karten und der Gebietskennung: 2.5 Code und Name des Verwaltungsgebietes: Köln entnehmen. --Geolina mente et malleo ✎ 23:29, 14. Mär. 2017 (CET)
- Nur gut, dass ich das bemerkt habe mit der sogenannten „amtlichen Karte“. Zuerst muss man also mal die Stadtgrenzen richtig kennen, bevor man hier weiter aneinander vorbei diskutiert. Ich habe gerade eine Stadtgebietskarte von Bergisch Gladbach vor mir liegen. Darauf kann man ganz genau sehen, dass sich der mittlere Teil des NSG Thielenbruch südlich vom Katharinenkammerweg mit der Spitze nach unten (Süden) befindet. Dieser Teil ist mit dem gleichen Zaun eingezäunt wie das südlich gelegene NSG Thielenbruch und Thurner Wald. Für Fußgänger ist hier am südlichen Teil der Straße An der Kittelburg eine Öffnung, wo man hineingehen kann. Der zweite östlich liegende Teil befindet sich westlich vom Duckterather Weg und nördlich vom Katharinenkammerweg. Mein Foto habe ich gemacht, nachdem ich zuerst etwa 50 m vom Duckterather Weg nach Westen in den Katharinenkammerweg gegangen bin und dann die Kamera nach Nordwesten gehalten habe. So, wie geht es jetzt weiter? --der Pingsjong Glückauf! 23:48, 14. Mär. 2017 (CET)
- P.S. @Geolina, ich habe nichts dagegen, wenn Du den Text „Das Gebiet entspricht dem NSG Thielenbruch...“ nach Deinem Verständnis korrigierst. Gruß --der Pingsjong Glückauf! 23:52, 14. Mär. 2017 (CET)
- Diese Deutung geben aber alle Karten des FFH-Gebietes nicht her, die Nordgrenze des FFH-Gebietes ist identisch mit der Stadtgrenze von Köln. Du hastauch in Deiner verlinkten Quelle auch unten eine Karte, auf der Du die Abgrenzung ganau sehen kannst. Das NSG Thielenbruch (Rh.-Berg. Kreis) wird nicht vom FFH-Gebiet berührt, in deiner verlinkten Beschreibung ist ein (gedruckter) Fehler. Im Einleitungssatz des Gebietssteckbriefes müsste lauten "Das Gebiet entspricht dem NSG Thielenbruch, Thurner Wald" ...nicht "Das Gebiet entspricht dem NSG Thielenbruch...", sonst macht der ganze Text ja überhaupt keinen Sinn. Das kann man ja auch aus den Karten und der Gebietskennung: 2.5 Code und Name des Verwaltungsgebietes: Köln entnehmen. --Geolina mente et malleo ✎ 23:29, 14. Mär. 2017 (CET)
- Bei der amtlichen Karte muss man sehr genau die Stadtgrenze beachten, die nicht sofort sichtbar ist. Und besonders gehören die stärker grün eingetragenen Flächen überhaupt nicht zum FFH-Gebiet. Besser verständlich ist die offizielle Karte Karte zum Natura 2000-Gebiet im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. --der Pingsjong Glückauf! 23:16, 14. Mär. 2017 (CET)
- Vorschlag (Übertrag aus der anderen Diskussion): Wenn man diese kleinen Flächen im Süden von Hand einbeziehen mag, würde ich in der Beschreibung aber trotzdem das Hauptaugenmerk auf das NSG Thielenbruch + Thurner Wald legen, mit randlichen Anteilen vom NSG Thielenbruch. Also Das FFH-Gebiet Thielenbruch ist nahezu flächengleich mit dem NSG Thielenbruch und Thurner Wald (Köln) und nimmt darüber hinaus die kleinen östlichen, isolierten Teilflächen des NSG Thielenbruch (Bergisch Gladbach) ein. Geolina mente et malleo ✎ 00:07, 15. Mär. 2017 (CET)
- Das stimmt ja auch so. Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht vielmehr darum, dass das NSG Thielenbruch Bestandteil des FFH-Gebiets ist. Im Text von Natura 2000-Nr. DE-5008-301 heißt es „Gebietsname: Thielenbruch“ und „Kreis(e): Koeln, Rheinisch-Bergischer Kreis“. Damit ist das NSG Thielenbruch eindeutig Teil des FFH-Gebiets. Und dann kann man das auch bei Wikipedia bitte so sagen. --der Pingsjong Glückauf! 00:25, 15. Mär. 2017 (CET)
- Das würde ich so nicht schreiben wollen: Denn es sind nur zwei (wirklich) kleine (isolierte) Gebiete Bestandteil des FFH-Gebietes. Deine vorgeschlagene Formulierung impliziert, dass das gesamte Gebiet Bestandteil des FFH-Gebietes ist und das ist ja bei weitem nicht der Fall. Daher habe ich etwas differenzierter formuliert, damit es keine Missverständnisse gibt. Geolina mente et malleo ✎ 00:47, 15. Mär. 2017 (CET)
- Mein Text lautete dazu:
„Im Oktober 1999 wurde das FFH-Gebiet Thielenbruch als Natura 2000-Gebiet (oft auch FFH-Gebiet genannt) nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) mit der FFH-Gebietsmeldung DE-5008-301 unter dem Namen „Thielenbruch“ für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 der Europäischen Union in der atlantischen biogeographischen Region gemeldet und im Mai 2008 als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG, entspricht Special Area of Conservation, SAC) formell geschützt. Die beiden östlichen Teilflächen des Naturschutzgebiets Thielenbruch liegen innerhalb des FFH-Gebietes Thielenbruch an seinem nördlichen Rand.“
- Was ist daran falsch? --der Pingsjong Glückauf! 00:57, 15. Mär. 2017 (CET)
- Ich lese hier im Artikel hier ganz andere Formulierungen und finde Deine o.g. in der Versionsgeschichte nicht; auch die Commonscat passt irgenwie nicht zum Artikel, das Bild hat keine Bildunterschrift; im Einzelnachweis ist sind NSG-Informationen.. und ansonsten müsste im Artikel hier Struktur rein. Über ein FFH-Gebiet kann man ja wirklich viel schreiben.. Geolina mente et malleo ✎ 01:12, 15. Mär. 2017 (CET)
- Das vorerwähnte Zitat stammt aus der Versionsgeschichte von Naturschutzgebiet Thielenbruch, darum ging es in der Diskussion hier aus meiner Sicht. An diesem Artikel hier habe ich mich bisher noch nicht beteiligt und habe daran auch wenig Interesse, weil es nur zu weiteren unliebsamen Diskussionen führen könnte. Wer den Artikel verbessern will, mag es tun, ich jedenfalls rühre keinen Finger daran. --der Pingsjong Glückauf! 09:23, 15. Mär. 2017 (CET)