Diskussion:Fachgebundene Hochschulreife
13 Jahre
[Quelltext bearbeiten]Die fachgebundene Hochschulreife wird auch nach 13 Jahren abgelegt, aber zum Vollabitur fehlt die zweite Fremdsprache. Das sogenannte Fachabitur wird an den sogenannten Berufsoberschulen erworben.
- Ergänzung: An BOS kann, zumindestens in Niedersachsen, auch die allgemeine Hochschulreife erlangt werden. Regulär geschieht dies, wie folgt: Abschluss der Realschule mit vier Jahren zweiter Fremdsprache (i. d. R. Französisch), mindestens zweijähriger Berufsausbildung, 12. Klasse der FOS, 13. Klasse der BOS. Alternativ können Kurse wahrgenommen werden um die zweite Fremdsprache "nachzuholen". -- 217.237.149.170 22:54, 25. Sep 2005 (CEST)
Die fachgebundene Hochschulreife kann in vielen Bundesländern auch über ein Vordiplom an einer Fachhochschule erworben werden.
- Unsinn, da die "fachgebundene Hochschulreife" erst den Zugang zur Fachhochschule eröffnet. HausBräu 11:27, 17. Okt. 2006 (CEST)
Den Zugang zu einer Fachhochschule ermöglicht nicht die fachgebundene Hochschulreife sondern die Fachhochschulreife (erlangt mit dem Bestehen der 12. Klasse FOS). Es ist also möglich durch ein Vordiplom an einer FH die Fachgebundene Hochschulreife zu erlangen und dann an einer Hochschule (Universität) zu studieren.l
FH öffentlicher Dienst
[Quelltext bearbeiten]Hallo! Mir ist ein wenig unklar, warum Absolventen einer Hochschule des öffentlichen Dienstes nur die fachgebundene Hochschulreife erhalten sollen, nicht jedoch die allgemeine Hochschulreife, wie beim Abschluss an "regulären" FH, wie es dem Artikel Abitur zufolge sein soll. -- 217.237.149.162 22:50, 25. Sep 2005 (CEST)
Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung bilden Anwärter des gehobenen Dienstes aus, der Praxisanteil beträgt dabei soweit ich weiß 50 %. Somit dauert das Studium an einer FHöV genaugenommen nur 1 1/2 Jahre. Auch in Äquivalenzabkommen mit dem Ausland (z.B. Österreich) werden die FHöV-Abschlüsse anders behandelt als normale FH-Diplome bzw. werden von den Äquivalenzvereinbarungen ausgenommen. --89.51.21.187 17:04, 12. Feb 2006 (CET)
Hallo, in Bayern ist man, wenn man die Ausbildung im gehobenen Dienst erfolgreich beendet berechtigt ohne Einschränkung der Fachrichtung an einer Hochschule zu studieren. http://by.juris.de/by/BeamtFHSchulG_BY_2003_Art20.htm
Man erhält definitiv kein Vollabitur mit einem FH Diplom das an Hochschulen für Öffentliche Verwaltung erworben wurde. Das gilt auch für Abschlüsse an Kunsthochschulen. (nicht signierter Beitrag von 93.199.151.11 (Diskussion | Beiträge) 00:02, 9. Nov. 2009 (CET))
Zweite Fremdsprache
[Quelltext bearbeiten]Moin, also der Abschnitt "Die Fachgebundene Hochschulreife beinhaltet - im Gegensatz zur Allgemeinen Hochschulreife - nur eine Fremdsprache. Mit einer zusätzlichen Abschlußprüfung in einer zweiten Fremdsprache wird die Allgemeine Hochschulreife (das so genannte „Voll-Abitur”) erworben." ist sicherlich nicht korrekt so. Um die Allgemeine Hochschulreife zu bekommen braucht man keine zweite Fremdsprache. Das ist zumindest in Baden-Württemberg und Bayern so, meiner Meinung nach aber in allen Bundesländern so. Wer hat denn bitte im Abi schon zwei Fremdsprachen? Harmakhis 18:49, 3. Mär 2006 (CET)
Mit zwei Fremdsprachen sind auch die gemeint, die du ab der 11. Klasse abwählst. es gibt Schüler die in ihrer ganzen Schullaufbahn nur Deutsch und eine Fremdsprache haben.--Eiky 03:06, 4. Mär 2006 (CET)
Man braucht eine zweite Fremdsprache, die erste ist meistens Englisch, die zweite ist meistens Französisch (kann aber Italienisch oder Spanisch, wahrscheinlich auch Latein sein)
Zumindest muss jeder Schüler (in meiner Schule - Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg) zwischen Italienisch, Französisch A od. B und Spanisch wählen.
Dies muss man nicht machen, falls man - ich glaub - 4 Jahre schon eine zweite Sprache besucht hat, d. h. dass wer auf einer Realschule Französisch besucht hat und dann auf dem WG geht und von anfang an, oder nach der Eingangsklasse (11. Klasse) keine zweite Sprache wählt bzw. die Sprache nach einem Jahr abwählt erhält trotzdem die allgemeine Hochschulreife. --Magigstar 20:57, 29. Aug 2006 (CEST)
Besteht der Unterschied zwischen Abi und Fachabi prinzipiell wirklich nur in einer 2. Fremdsprache? Regulär wird für ein Vollabitur i.d.R deutlich mehr Wissen vermittelt, als man z.B. durch "Fachabi-Zusatz-Qualifizierungen" sich "zusammenmogeln" kann. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:D510:6D20:5121:7019:6366:E0C4 (Diskussion | Beiträge) 22:54, 8. Jun. 2016 (CEST))
Zugang zu Hochschulen mit Promotionsrecht
[Quelltext bearbeiten]Hallo, an welchen Fakultäten wissenschaftlicher Hochschulen kann man mit fachgebundener Hochschulreife studieren? Ich kenne dies nur von den ehemaligen Gesamthochschulen in NRW, bei denen dies, nach Umgründung zu Universitäten, nicht mehr möglich ist. Wenn der Bezug im Artikel auf die ehemaligen Gesamthochschulen ist muss er entsprechend aktualisiert werden. HausBräu 11:25, 17. Okt. 2006 (CEST)
Du verwechselst fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife! mit der fachgeb. Hochschulreife kann man an allen Unis studieren, dafür ist sie geradezu da, sie ist auch viel älter als Fachhochschulen. Was Du meinst, ist die (allgemeine) Fachhochschulreife, mit der man nur an an FHs studieren kann. Leider hast Du im Artikel falsche Sachen reingeschrieben aufgrund dieser Verwechslung; ich habe das korrigiert. Auch die Diskussion oben mit dem Zugang zur FH mit der fachgebunenden Hochschulreife zeugt davon, dass Du den Unterschied nicht kennst. Ich verweise auf den Artikel "Fachhochschulreife", das ist das, was Du versehentlich hier geschrieben hast.
- Sry, da hab ich wohl einiges verwechselt. Späten Dank, dass Du das wieder hingebogen hast. HausBräu 15:10, 23. Feb. 2007 (CET)
allg. Fachhochschulreife falsch
[Quelltext bearbeiten]"und somit korrekterweise allg. Fachhochschulreife" - verstehe ich nicht. Die allg. Fachhochschulreife gibt es natürlich auch, aber die berichtigt eben nicht zum Studium an wiss. Hochschulen. Wenn dann müsste man "Fachgebunde Hochschulreife und allg. Fachhochschulreife" sagen. nur "allg. Fachhochschulreife" ist unzutreffend und geradezu irreführend, weil die allg. Fachhochschulreife eben was anderes ist.
Es geht weiter: "Die fachgebundene Hochschulreife wurde vor Einführung der Fachhochschulen in früheren Jahren auch als "Fachabitur" bzw. „Fach-Abitur” bezeichnet, was aber falsch ist. Hierunter versteht auch heute die Mehrheit der Bevölkerung noch immer nicht die Fachhochschulreife wie es aber richtig wäre." erstens Unsinn, weil falsch und richtig hier nicht zu bestimmen sind. zweitens: die bezeichnung fachabitur für die fachgeb. hochschulreife kann schon deswegen nicht falsch gewesen sein, weil es vor einführung der FHs gar keine Fachhochschulreife geben konnte, mithin die bezeichnung eindeutig war. drittens: Laut Autor will sich die Mehrheit der Bevölkerung nicht seiner Meinung anschließen und deswegen haben sie alle Unrecht. Wie wäre es andersherum?
- "Auch heute versteht die Mehrheit der Bevölkerung unter dem Begriff Fachabitur noch immer nicht die Fachhochschulreife." Das ist eine falsche Aussage meiner Meinung nach. Man muss sich bloss mal die Absolventenzahlen angucken der beiden Abschlusstypen...
Chris 19.März 2007
- Ja, sehe ich auch so ähnlich. Man könnte den Satz rauslassen (außerdem: Warum "noch immer nicht"? Ist das anzustreben?), da die Mehrheit der Bevölkerung unter Fachabi überhaupt nichts bestimmtes versteht und den Unterschied gar nicht kennt (z. B. meine Schwester, wie ich neulich festgestellt habe, immerhin promovierte Akademikerin, wenn auch Ärztin).
Fachgebundene Hochschulreife nach halbem Fachhochschul-Bachelor
[Quelltext bearbeiten]Zu dem Punkt zum Erwerb der Fachgebundenen Hochschulreife:
- Studienleistungen zwischen 60 und 90 Credits in einem Bachelor-Studiengang einer Fach- oder Gesamthochschule
habe ich im Netz keinerlei Quellen gefunden. Lediglich einige verweise, dass die Universität Kassel dies so handhabt. Kann jemand dazu (am besten verbindliche) Verweise angeben? -- 82.113.121.167 16:34, 31. Okt. 2009 (CET)
Das würde mich auch interessieren, das müßte noch jemand nachprüfen.--85.8.98.174 20:06, 14. Jan. 2011 (CET)
Fehlende Info
[Quelltext bearbeiten]Welches sind die "bestimmten Voraussetzungen", die laut Artikel "bestehen", aber nicht weiter beschrieben werden? Und für welche Studienfächer gibt es überhaupt eine fachgebundene Hochschulreife? Und was muss man belegt haben, um diese jeweils zu bekommen? Bitte Informationen nachtragen, so bekannt. Danke! -- 77.187.45.196 21:49, 29. Aug. 2011 (CEST)
Falsche Angabe
[Quelltext bearbeiten]Die Angabe: "Gesamthochschule für Studierende mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife nach erfolgreichem Abschluss bestimmter Brückenkurse oder Studienleistungen zwischen 60 und 90 Credit-Points in einem Bachelor-Studiengang"
stimmt einfach nicht und Gesamthochschulen gibt es seit längerem nicht mehr.
"Die fachgebundene Hochschulreife ist ... und ein fachgebundenes Abitur, ..."
Quelle?? Es ist doch gerade kein Abitur. Wenn das keiner mit Quelle belegen kann, werde ich das löschen. (nicht signierter Beitrag von 87.174.210.100 (Diskussion) 09:32, 17. Mai 2015 (CEST))
Abitur
[Quelltext bearbeiten]"Die fachgebundene Hochschulreife ist ... und ein fachgebundenes Abitur, ..."
Quelle?? Es ist doch gerade kein Abitur. Wenn das keiner mit Quelle belegen kann, werde ich das löschen. (nicht signierter Beitrag von 87.174.210.100 (Diskussion) 09:32, 17. Mai 2015 (CEST))
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://by.juris.de/by/HSchulG_BY_2006_Art45.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain