Diskussion:Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein erweiterter Ersatz für die Werkschutzfachkraft. Ihre Aufgabe ist es, zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen, indem sie Personen sichern, Objekte, Werte und Anlagen schützen, insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.
Diesen Absatz möchte ich komplett bezweifeln. FSS hat mit öffentlicher Ordnung und Sicherheit nun garnichts zu tun. Sie ist Mitarbeiter oder Angestellter eines Privatunternehmens, ebenso wie die Werkschutz-Fachkraft! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.138.18.193 (Diskussion • Beiträge) 12:37, 7. Mar 2007) -- Ra'ike D C V QS 12:41, 7. Mär. 2007 (CET)
Das stimmt prinzipiell, ich möchte aber hinzufügen: Es wurde bereits vor ein paar Wochen ein Volksfest abgesagt, weil die Polizei nicht in der Lage war vor Gewalt zu schützen und der Veranstalter keinen privaten Sicherheitsdienst bezahlen konnte. D.h. bei Volksfesten kann es sehr wohl sein, dass eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS) zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung beiträgt.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 92.194.29.38 (Diskussion • Beiträge) 20:12, 19. Sep. 2008 (CEST))
Bezüglich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verweise ich auf den Einsatz von sogenannten City-Streifen bei lokalen Ordnungsämtern, sowie auf den Einsatz in Hausrechtsbereichen, mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (S-, U- und Bundesbahn). FSS haben hier die Befugnisse der Gefahrenabwehr, nicht jedoch der Strafverfolgung.
Der Vorgänger hat es schon recht gut beschrieben, Dieser hat leider hierzu, den Grundsatz des Öffentlichen und Tatsächlich Öffentlichen vergessen, das ist aber eine Juristische "Geschichte".
Das allerdings die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, eine Erweiterung für die Werkschutzfachkraft ist, ist leider wirklich Quatsch und entspricht wohl nach dem Schriftzug eher " Verkehrten Stolz", dieser Berufszweig wurde aufgestellt, weil die Werkschutzfachkraft zu sehr auf die Theorie bezogen war.
Bei dem jetzigem, gibt es auch denn Ausbildungsstand, somit Blogunterricht, in übrigem ist für die Aufstellung des Berufs Ulrich Wegener mit bei, wenn ich Richtig Informiert bin, ist Er sogar einer der "Federführer".
Mit aufzuführen wäre, das jemand mit einer Kaufmännischen Ausbildung, hier als Beispiel genannt: Versicherung; Büro und auch von der Bank und die Gehilfen der Juristischen Berufe.
Hierzu mit Logischerweise die Hochschulabsolventen ( Dipl., Ex .), Betriebs.-und Volkswirte; Ökonomen und der Klassischen Rechtswissenschaften, für den Bereich Ausbildungsschwerpunkte:
- Sicherheitskonzepte, welche aufgebaut und auch nach den Prinzipien des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GdV ) ausgearbeitet werden.
- Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation -
sowie den Bereich der Betriebswirtschaft: Bei der Freistellung Hinzuzurechnen sind, da es deren "Abteil" ist.
Des weiteren noch im Bereich Schwerpunkte der Ausbildung sind zu finden:
Im Bereich, Schutz und Sicherheit:
- Präventive Gefahrenabwehr
Und auch im Bereich Recht:
- Rechtsgrundlagen - Öffentliches Recht - Privates Recht und auch - Unfallverhütungsvorschriften,
sind Personen mit der Waffensachkunde -Prüfung, auch Polizisten; Soldaten oder Zoll, hiermit auch dem Sonderbereichen Freigestellt, somit Hinzuzurechnen, da es wie im Betriebswirtschaftlichen auch aus deren Bereich kommt.
Hinzu kommt, das Personen aus dem Handwerksbereich, genauer Schlosserbereich: Metallbau; KFZ-Schlosser; Schweißer, ebenso im Bereich Recht:
Hierbei den - Brandschutzvorgaben - Unfallverhütungsvorschriften, eigentlich ebenfalls hinzuzurechnen und nicht viel erklärt werden muss.
Für denn Absatz in den Bereich Perspektiven: Wozu Diverse Berufliche Ränge, wie - die Betriebsleitung
je nach auch - die Bereichsleitung
oder - die Einsatzleitung ( Disponent )
mit die Objekt.- oder Schichtleitung mit aufgeführt ist.
Bei der Bahn oder Veranstaltungen ( Stadien ), gibt es auch Gruppenleiter, im großen aber Hauptsächlich in der Verwaltung, ab Einsatzleiter, zu Berücksichtigen ist, wie Groß die Firma ist.
Hierzu auf den Objekten ( Kunden ), die Nachfrage ( auch Anordnung ) ist.
Welche auf dann im Grundsatz auf die Größe des Unternehmen ( Niederlassung; Filiale ) nach Norm ( Mitarbeiterzahl; Gefährdung ) zu führen ist.
Es wurde hier bei den Bereich Ausbildungsschwerpunkte,.. genauer in den Absatz für Recht, das ZPO,.. also die Zivilprozessordnung in das Öffentliche Recht "eingebaut",... wie kommt man darauf??
Natürlich ist das Ganze, auch mit den Scheidungen vor dem Familiengericht, keine schöne Angelegenheit,.. allerdings unabhängig davon ob es sich um Prominente handelt,.. ist es für`s Erste,.. Ziviles Recht und gehört in die Kategorie "Privates Recht ".--77.10.43.206 13:25, 30. Jun. 2019 (CEST)Gruß Banjo