Diskussion:Fahrlässigkeit (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Chewbacca2205 in Abschnitt Literatursammlung für späteren Ausbau
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Frage

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Die Fahrlässigkeit ist immer wieder in der Diskussion über eine Entkriminalisierung; dies ist jedoch rechtssystematisch bei den meisten Delikten wie Ladendiebstahl oder dem "Schwarzfahren" kaum adäquat lösbar. - was ist damit gemeint? "ist in der Diskussion über" ist IMO kein richtiges Deutsch. Und fahrlässiger Diebstahl und fahrlässige Beförderungserschleichung sind keine Straftaten, beide enthalten im übrigen schon tatbestandsmäßig Vorsatzelemente (Aneignungsabsicht, "erschleichen"). -- JensMueller 19:33, 12. Mär 2004 (CET)

Du hast vollkommen recht. Ändere es ab! --Andrsvoss 20:21, 12. Mär 2004 (CET)

Das Wort Fahrlässigkeit wurde in den Beispielen offensichtlich sehr genau genommen ;-) Warum beziehen sich (fast) alle Erklärungen auf den Straßenverkehr (oder ist ein anderer Verkehr gemeint?).

Die Formulierung „im Verkehr geboten“ ist Bestandteil der juristischen Fachsprache. Eine Definition konnte ich nicht finden und als Nicht-Jurist fällt mir die Übersetzung in eine verständlichere Sprache nicht leicht. Ich habe zwar einiges Zutrauen in meine (hauptsächlich aus dem Zusammenhang von Fundstellen abgeleitete) Interpretation, gebe aber keine Gewähr für Richtigkeit. Sie lautet: „Verkehr“ meint ganz weit gefasst das Miteinander-Verkehren (nicht notwendigerweise auf der Straße). Wenn etwas „im Verkehr geboten“ ist, so meint dies, dass es dem üblichen, der gebräuchlichen Sitte entsprechenden, vernünftigen, zumutbaren Vorgehen gemäß erforderlich ist. So mag es einem Zwischenhändler vielleicht nicht zuzumuten sein, jedes einzelne von tausenden von Exemplaren einer Ware vor dem Weiterverkauf auf Betriebssicherheit zu prüfen, wohl aber mag die „im Verkehr gebotene Sorgfalt“ von ihm verlangen, Stichproben zu nehmen; eine Sorgfalt von einem solche Maße also, wie man sie von einem solchen Händler, der eine solche Ware vertreibt, üblicherweise erwarten kann.
Vielleicht kann ein Jurist, der irgendwann auf diese Frage aufmerksam wird, eine bessere, griffigere (oder, was ich nicht hoffe, überhaupt erst richtige) Übersetzung geben. Vielleicht finde ich aber heraus, wo man in der Wikipedia Fachleuten eines Gebiets eine Fragestellung vorlegen kann. --149.172.208.64 03:11, 17. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Artikel 1 und 2 GG

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Was haben diese Artikel in den Weblinks denn mit dem Thema zu tun? --Farino 19:17, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Wertung der Entkriminalisierung

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Im letzten Satz unter dem Unterpunkt Entkriminalisierung wird die Rechtslage scheinbar bewertet. Entweder handelt es sich hier um die persönliche Meinung eines Authors oder der Zusammenhang zum Thema ist nicht direkt erkennbar. Da es sich um einen IP-signierten Beitrag handelt, kann nicht mehr festgestellt werden, was gemeint sein soll. Wenn noch jemand anderes der selben Meinung ist, soll er es bitte entfernen oder verbessern. Eigentlich scheint eine sinnvolle Aussage hinter diesem Satz verborgen zu sein. 94.134.201.169 (20:32, 9. Nov. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Zur leichten Fahrlässigkeit:

Im Artikel ist derzeit ausgeführt: "Leichte und grobe Fahrlässigkeit

Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit i.S.d. § 276 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen wird.[1]"

Es ist hierbei ein Fehler unterlaufen. In der bezeichneten Norm § 276 Abs. 2 BGB ist die Fahrlässigkeit als solche legal definiert - nicht aber die Unterform "leichte Fahrlässigkeit". Diese bedarf deshalb anderer Spezifizierung und nicht allein des Hinweises auf § 276 Abs. 2 BGB. Letzterer weist nur auf den Oberbegriff hin, nicht aber auf den artbildenden Unterschied. Es fehlt also gerade das, was die Fahrlässigkeit zur "leichten" macht.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried (nicht signierter Beitrag von 91.22.174.82 (Diskussion) 20:24, 2. Jul 2013 (CEST))

Leichtsinn

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Der Aspekt Leichtsinn spielt in dem Artikel ja überhaupt keine Rolle. Fahrlässigkeit ist dagegen aufgebläht, weil es im Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten eine Rolle spielt. Find ich nicht korrekt.--sauerteig (Diskussion) 10:09, 7. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ich weiß nicht, wieviele Leute mit "Leichtsinn!" auf die Seite gelockt und mit dem Vorgefundenen enttäuscht werden.--sauerteig (Diskussion) 10:12, 7. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Was wäre denn zum Begriff "Leichtsinn" außerhalb der juristischen Kriterien eurer Meinung nach zu sagen? Übersteigt gerade meine Vorstellungskraft, aber das heißt ja nichts :) --Ildottoreverde (Diskussion) 23:25, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Ökonomischer Fahrlässigkeitsbegriff

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Die Hand-Formel bleibt so hingeworfen und unbegründet völlig unklar. Hat jemand den Posner (oder andere einschlägige Literatur) da und kann einfügen und belegen worum es geht? Wenn dann wieder ein Revert folgen sollte "weil das kein Artikel über Allokationstheorie ist" (O_o) helfe ich gern argumentieren. Beste Grüße --Ildottoreverde (Diskussion) 23:25, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Literatursammlung für späteren Ausbau

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  • Christian Birnbaum: Die Leichtfertigkeit - zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • Gunnar Duttge: Wider die Palmströmsche Logik: Die Fahrlässigkeit im Lichte des Bestimmtheitsgebotes, JZ 2014, 261
  • Hans-Joachim Hoffmann: Die Abstufung der Fahrlässigkeit in der Rechtsgeschichte
  • Friedrich Keßler: Die Fahrlässigkeit im nordamerikanischen Deliktsrecht unter vergleichender Berücksichtigung des englischen und deutschen Rechts
  • Fabian Pfefferkorn: Grenzen strafbarer Fahrlässigkeit im französischen und deutschen Recht
  • Ellen Schlüchter: Grenzen strafbarer Fahrlässigkeit: Aspekte zu einem Strafrecht in Europa
  • Eike Schmidt: Fahrlässigkeit und Rechtfertigung im bürgerlichen Recht
  • Katja Stoppenbrink: Verantwortung für unabsichtliches Handeln
  • ggf. auch Otto Dambach: Die Strafbarkeit des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit beim Vergehen des Nachdrucks im Preußischen Rechte

--Chewbacca2205 (D) 09:22, 21. Sep. 2024 (CEST)Beantworten