Diskussion:Fahrnis
Die Erläuterungen zu Fahrnis bei Sache (Recht) sind zu knapp und unscheinbar. Wer hat Lust, dazu (hier oder dort!) was zu schreiben? Ein erster Stub von mir wurde wieder aufgelöst. Ergänzen wäre besser! -- Idefix2005 23:02, 22. Jun 2005 (CEST)
- Was ich hier ausführe, wäre für den dortigen Artikel zu viel. Dort geht es ums gegenwärtige Recht. Da passen diese Ausführungen nicht so recht. Fingalo 20:17, 8. Jan 2006 (CET)
überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beschreibt den "alten Begriff der Fahrnis" und beschreibt leider nicht den aktuellen Stand der "beweglichen Sache" oder Mobilie (redir). Der aktuelle Stand sollte entweder hier oder im Artikel Sache (Recht) eingearbeitet werden und die Weiterleitungen evtl. dementsprechend angepasst werden. QS erfolgte bereits, seitdem keine Textwüste mehr.-- meint PsyKater ☎ 13:08, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Sieht mir auch eher nach einem rechtsgeschichtlichen Artikel aus. Da braucht es nicht unbedingt eine aktuelle Darstellung.--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 13:31, 30. Sep. 2009 (CEST)
- wir sollten uns auf einen Diskussionsort einigen ;)-- meint PsyKater ☎ 13:53, 30. Sep. 2009 (CEST)
EOD gemäß der Diskussion im Portal Recht wird aktuelles Recht in Sache (Recht) eingeführt. Die Redirs sind angepasst.-- meint PsyKater ☎ 15:16, 30. Sep. 2009 (CEST)
Fahrhabe im Schweizer Erbrecht
[Quelltext bearbeiten]Die Fahrhabe ist der bewegliche Teil der Aktiva (neben Grundstücken und Kapitalvermögen) und unterteilt sich in Hausrat, Betriebsinventar, Motorfahrzeuge, Wagen, Boote, Vorräte, Waren, Rohmaterial sowie Lebware. Quelle: Verordnung über die Inventaraufnahme und Schätzung im Erbgang (Der Regierungsrat des Kantons Solothurn, 1959). --2A02:AA15:B100:5180:494D:E7A5:617A:D30E 13:24, 25. Jan. 2016 (CET)
Abschnitt Französisches Recht
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt "Französisches Recht" ist von den "heutigen Art. 1505 ff. Code civil" die Rede. Die wurden aber 1986 abgeschafft! --212.211.193.92 18:22, 3. Jun. 2018 (CEST)