Diskussion:Fahrtanzeiger
Fahrtanzeiger kein gültiges Zeichen für Triebfahrzeugführer
[Quelltext bearbeiten]In der Richtlinie 408 (Züge fahren und Rangieren) Modul 0341 Abschnitt 3 Absatz 6 heißt es wörtlich:
Als Zugaufsicht dürfen Sie die Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auch anhand eines Fahrtanzeigers feststellen.
Das sollte im Artikel geändert werden. --Kraichgauboy (Diskussion) 19:07, 4. Okt. 2013 (CEST)
Im Signalbuch (Richtlinie 301, Modul 9001, Abschnitt 1) heißt es wörtlich:
Orientierungszeichen (z. B. Zeichen, Schilder, Anzeiger, Tafeln) ergänzen einen betrieblichen Handlungsauftrag oder kennzeichnen eine Stelle, an der ein solcher Auftrag auszuführen ist.
Die Orientierungszeichen geben selbst keinen Handlungsauftrag und sie sind auch keine Signale im Sinne der ESO.
Sie sollen eine Hilfe für die Anwender, vor allem Triebfahrzeugführer, sein.
Der Fahrtanzeiger (Richtlinie 301, Modul 9001, Abschnitt 5) gehört zu den Orientierungszeichen.
--Kraichgauboy (Diskussion) 12:38, 29. Mai 2014 (CEST)
Schweiz: Mit Halt rechnen?
[Quelltext bearbeiten]Der Teilsatz "[...] darf ein abfahrender Lokführer bis zum nächsten Hauptsignal [...] fahren und muss dort mit einem Halt zeigenden Signal rechnen." ist m.E. falsch. Siehe auch FDV R300.6 (Ausgabe 2012), Abschnitt 3.6.2. Der Fahrtstellungsmelder ist m.W. signaltechnisch sicher (im Ggs. zu seiner Entsprechung in D). Wer kann das bestätigen und den Text korrigieren? (nicht signierter Beitrag von 85.4.98.120 (Diskussion) 22:38, 28. Mai 2014 (CEST))
Waldshut
[Quelltext bearbeiten]Der Fahrtstellungsmelder in Waldshut ist ein doppelter Sonderfall: einerseits durch die Aufstellung im ansonsten nach deutschen Regeln signalisierten Bahnhof, andererseits weil es kein zugehöriges Hauptsignal gibt. Durch was für eine Fahrtbedingung wird der angeschaltet? Falls es einen Artikel "Bahnhof Waldshut" gäbe, sollte man das wohl besser dort behandeln. --85.4.98.120 22:57, 29. Mai 2014 (CEST)