Diskussion:Fall Shah Bano
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Xquenda in Abschnitt Fall Shah Bano → Streitfall Shah Bano
Fall Shah Bano → Streitfall Shah Bano
[Quelltext bearbeiten]Ich wäre dafür, den Artikel in Streitfall Shah Bano umzunennen. Es handelte sich ja um einen juristischen Streit zwischen dem Ehemann und seiner Ehefrau. Der korrespondierende englische Artikel heißt Mohd. Ahmed Khan v. Shah Bano Begum.
Dieser juristische Fall hat dann die (schon länger bestehende) Diskussion um die zivilrechtliche Sonderstellung der Muslime in Indien gewaltig aufleben lassen. --Furfur ⁂ Diskussion 16:49, 11. Apr. 2015 (CEST)
- „Streitfall“ ist kein juristischer Terminus. Eine Verschiebung wie von dir vorgeschlagen, bringt damit m.E. keine qualitative Verbesserung und müsste dann eher Streitsache Mohammed Ahmed Kahn gegen Shah Bano Begum benannt werden. Da ist die vereinfachende Fassung Fall Shah Bano (wie auch in der Presse gebräuchlich) wohl völlig ausreichend.--Xquenda (Diskussion) 00:22, 12. Apr. 2015 (CEST)
- „Fall“ finde ich sehr allgemein, das kann alles sein, Kriminalfall, Ereignis, Vorfall, ... Dann tatsächlich schon eher so wie Du vorgeschlagen hast, zumindest als Überschrift. Im Text kann man das ja abkürzen. Das englische Case ist nicht gleichbedeutend mit dem deutsch Fall. Das deutsche Rechtssystem ist nicht Fallrecht-basiert, wie das Common law. Wenn man im Deutschen von „Fall“ spricht hat das eben nicht diesen juristischen Beiklang. --Furfur ⁂ Diskussion 09:56, 12. Apr. 2015 (CEST)
- Die Lösung für dein Benennungsproblem findet sich sicher in der Kategorie:Gerichtsentscheidung bzw. im Portal:Recht. Mglw. wird der Artikel dann genauso heißen wie der in en-WP.--Xquenda (Diskussion) 08:03, 18. Apr. 2015 (CEST)
- „Fall“ finde ich sehr allgemein, das kann alles sein, Kriminalfall, Ereignis, Vorfall, ... Dann tatsächlich schon eher so wie Du vorgeschlagen hast, zumindest als Überschrift. Im Text kann man das ja abkürzen. Das englische Case ist nicht gleichbedeutend mit dem deutsch Fall. Das deutsche Rechtssystem ist nicht Fallrecht-basiert, wie das Common law. Wenn man im Deutschen von „Fall“ spricht hat das eben nicht diesen juristischen Beiklang. --Furfur ⁂ Diskussion 09:56, 12. Apr. 2015 (CEST)