Diskussion:Familienkasse Bayern Süd
Relevanz des Artikel
[Quelltext bearbeiten]Leider war in der alten Version die Sonderzuständigkeit der Familienkasse Bayern Süd in Kindergeldfällen mit Bezug zum zwischen- und überstaatlichen Recht nicht explizit erwähnt. Durch diese Sonderzuständigkeit besteht in meinen Augen durchaus eine enzyklopädische Relevanz für einen gesonderten Artikel. Daher würde ich diesen gerne wieder als eigenständigen Artikel eröffnen und um folgenden Absatz erweitern:
Bundesweite Sonderzuständigkeit
Die Familienkasse Bayern Süd hat eine bundesweite Sonderzuständigkeit in grenzüberschreitenden Kindergeldfällen. Hier sind vorrangig vor den nationalen Vorschriften die Bestimmungen des europäischen Rechts zu beachten. Damit wird verhindert, dass eine Person gleichzeitig den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten unterliegt. In Zusammenhang dieser Sonderzuständigkeit prüft die Familienkasse Bayern Süd Kindergeldansprüche bei Bezug zu den Ländern Kroatien, Österreich, Slowakei, Griechenland oder Lettland. Zudem bearbeitet die Familienkasse Bayern Süd bundesweit alle Anträge, die nach einem zwischenstaatlichen Abkommen mit den Ländern Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei zu beurteilen sind.
--FamKa BY-S (Diskussion) 18:30, 30. Dez. 2021 (CET)