Diskussion:Ferdinand Stucker
(Übertragen von der Benutzer Diskussion:Kriddl-Seite)
Hallo Kriddl, nachdem schon mal eine IP den Advokaten nach Rechtsanwalt geändert hatte, was ich ohne Kommentar zurückgesetzt hatte, kommst Du jetzt auch noch und änderst es erneut. Besonders als Administrator von Wikipedia solltest Du wissen, dass Du in einem solchen Fall eine Fußnote setzen, oder zumindest auf der Diskussionsseite etwas dazu sagen müsstest. Ich habe den Artikel geschrieben und verfüge über die Literatur. In dieser steht nichts von Rechtsanwalt, wie es zum Beispiel sein Vater war. Wenn Du aber andere Literatur haben solltest, die zu einem anderen Ergebnis kommt, wäre ich daran außerordentlich interessiert. Wenn nicht, sag' Entschuldigung und halte Dich zurück, damit das nicht noch ausufert. Lieben Gruß --der Pingsjong (Diskussion) 21:13, 23. Mär. 2015 (CET)
- Laut der von dir lieber Benutzer:Pingsjong verfassten Einleitung war er "Advocat" ofer miz anderen moderneren Worten: Rechtsanwalt. Wad war er deiner Ansicht sonst?--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 10:10, 24. Mär. 2015 (CET)
- Du bist doch selbst Jurist, wie ich gesehen habe. Dann muss ich Dir doch nicht erzählen, was ein Rechtsanwalt ist. Diesen Begriff gab es in der Zeit, in der Stucker lebte, möglicherweise auch. In unserer Region verstand man unter einem Advokaten eher einen Rechtsgelehrten, der für Rechtsfragen allgemein in Betracht kam.
- Das ist aber im Grunde für diesen Artikel hier alles uninteressant. Maßgebend ist für Wikipedia die Quelle. Und die habe ich genannt, bzw. zu Vermeidung von Missverständnis am Schluss des Einleitungsabsatzes soeben noch mal nachgetragen. Und dort steht, dass er ein Advokat war. Wie man das heute nennt, soll mir Wurscht sein, das kann man nämlich alles unter Advokat nachlesen. --der Pingsjong (Diskussion) 14:07, 24. Mär. 2015 (CET)
- Und genau da kannst du nachlesen, dass es ein veraltetes Eort für Rechtsanwalt idt. Übrigens steht in der verlinkten KStA; Quelle, dass er in die Fussstapfen seines Anwaltsvaters trat...--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 14:15, 24. Mär. 2015 (CET)
- Die von mir herangezogene Quelle stammt von 1870 (Original-Ausgabe), ist also im Gegensatz zum Stadt-Anzeiger von 2009 etwa anderthalb Jahrhunderte näher am Leben von Stucker dran. Im Stadt-Anzeiger gibt es keine Fußnoten, und weil die das auch nicht brauchen, können die schreiben, was sie wollen. In meiner zitierten Quelle steht nicht, dass er als Anwalt tätig war. Vielmehr ist dort zu lesen, dass er nach seiner Ausbildung in den Justizdienst eingetreten war. Das kann man heute auch, wenn man nach dem Studium in den Höheren Dienst einer Behörde (auch bei einer Justizbehörde) einsteigt. Summa summarum: Ich möchte, dass die Bezeichnung Advokat bleibt, denn es gibt –wie man sehen kann – in WP ein eigenes Lemma dafür. Ich denke, das müsste reichen. --der Pingsjong (Diskussion) 15:00, 24. Mär. 2015 (CET)
- P.S. Übrigens: Wer die Befähigung zum Richteramt hat, muss noch lange nicht als Richter usw. tätig werden. --der Pingsjong (Diskussion) 15:09, 24. Mär. 2015 (CET)
- Damals war die Advokatur noch wesentlich stärker staatlich reglementiert, ein freier Beruf wurde es später. Interessant zu lesen in dem Zusammenhang ist z.B. Uwe Wesel "Risiko Rechtsanwalt". Man trat daher damals in den Justizdienst ein, wenn man den schönen Beruf des Anwalts ergriff. Ein Beruf, der damals halt nobel "Advokat" genannt wurde. Keine Ahnung übrigens, was das mit der Befähigung zum Richteramt zu tun haben soll.--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 16:14, 24. Mär. 2015 (CET)
- Naja, man muss ja auch nicht von allem Ahnung haben. Für mich ist das dann damit erledigt. Du kannst ja immer noch 3M machen, wenn du willst. --der Pingsjong (Diskussion) 17:34, 24. Mär. 2015 (CET)
- Damals war die Advokatur noch wesentlich stärker staatlich reglementiert, ein freier Beruf wurde es später. Interessant zu lesen in dem Zusammenhang ist z.B. Uwe Wesel "Risiko Rechtsanwalt". Man trat daher damals in den Justizdienst ein, wenn man den schönen Beruf des Anwalts ergriff. Ein Beruf, der damals halt nobel "Advokat" genannt wurde. Keine Ahnung übrigens, was das mit der Befähigung zum Richteramt zu tun haben soll.--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 16:14, 24. Mär. 2015 (CET)
- P.S. Übrigens: Wer die Befähigung zum Richteramt hat, muss noch lange nicht als Richter usw. tätig werden. --der Pingsjong (Diskussion) 15:09, 24. Mär. 2015 (CET)
- Die von mir herangezogene Quelle stammt von 1870 (Original-Ausgabe), ist also im Gegensatz zum Stadt-Anzeiger von 2009 etwa anderthalb Jahrhunderte näher am Leben von Stucker dran. Im Stadt-Anzeiger gibt es keine Fußnoten, und weil die das auch nicht brauchen, können die schreiben, was sie wollen. In meiner zitierten Quelle steht nicht, dass er als Anwalt tätig war. Vielmehr ist dort zu lesen, dass er nach seiner Ausbildung in den Justizdienst eingetreten war. Das kann man heute auch, wenn man nach dem Studium in den Höheren Dienst einer Behörde (auch bei einer Justizbehörde) einsteigt. Summa summarum: Ich möchte, dass die Bezeichnung Advokat bleibt, denn es gibt –wie man sehen kann – in WP ein eigenes Lemma dafür. Ich denke, das müsste reichen. --der Pingsjong (Diskussion) 15:00, 24. Mär. 2015 (CET)
- Und genau da kannst du nachlesen, dass es ein veraltetes Eort für Rechtsanwalt idt. Übrigens steht in der verlinkten KStA; Quelle, dass er in die Fussstapfen seines Anwaltsvaters trat...--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 14:15, 24. Mär. 2015 (CET)
Wäre es nicht wünschenswert, eine Definition für die Kategorie zu erarbeiten, die auch Autoren ohne profunde Jurakenntnisse die Einordnung erleichtert oder ist das hier ein exotischer Einzelfall? --Eloquenzministerium (Diskussion) 22:01, 25. Mär. 2015 (CET)
Also ich sehe das wie Kriddl: ein Advokat ist ein Rechtsanwalt und darf daher auch als solcher kategorisiert werden. Was ist denn der exakte Unterschied ziwschen Advokat und Rechtsanwalt? Ist das möglicherweise nur so ein Unterschied wie heute Syndikus und Rechtsanwalt, wo zwar das Studium dasselbe ist, aber beim Syndikus nur die Zulassung als RA fehlt? Gab es diese Unterscheidung im 18. Jahrhundert und wenn ja: wo kann ich das nachlesen? Rechtshistorisch sehr interessant. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:26, 26. Mär. 2015 (CET)
Kategorien
[Quelltext bearbeiten]Kann dann also die Kategorie endlich rein?--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:43, 25. Mär. 2015 (CET)
- Bisher war von Kategorien keine Rede. Mir geht es darum, dass meine Texte im Artikel nur verändert werden, wenn das in Übereinstimmung mit den vorhandenen Einzelnachweisen steht oder ein neuer Einzelnachweis erbracht wird, der die Änderung begründet. --der Pingsjong Glückauf! 13:21, 25. Mär. 2015 (CET)
Du änderst einen Kategorie n-Edit ind bestehst auf eine Diskussion. So weit so nachvollziehbar. Dann aber behauptest du es ginge doch nicht um Kategorien. Das muss ich jetzt nicht verstehen oder?--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 21:06, 25. Mär. 2015 (CET)
Entschuldigung
[Quelltext bearbeiten]Jetzt muss ich mich aber für mein Versehen entschuldigen. Das habe ich in der Tat verwechselt. Natürlich geht es um die Kategorien. Aber da bleibe ich bei meiner Meinung, die ich bisher vertreten habe, dass der Jurist bleiben soll. Von mir aus kann der Rechtsanwalt zusätzlich eingefügt werden. --der Pingsjong Glückauf! 21:28, 25. Mär. 2015 (CET)
- Du bist nicht so im Kategorienbereich aktiv - oder? Grundsätzlich soll wenn eine Unterkategorie (z.B. Rechtsanwalt) vorhanden ist nicht noch die Oberkategorie (z.B. Jurist) rein. Das entlastet die Oberkategorie und verhindert Doppelmoppelsortierungen.--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 21:57, 25. Mär. 2015 (CET)
- Da hast Du leider Recht. Mein Hobby ist das Schreiben von Artikeln. Bei den Kategorien fehlt mir fundiertes Wissen. Wenn das so ist, wie Du sagst, dann ab dafür. --der Pingsjong Glückauf! 22:13, 25. Mär. 2015 (CET)