Diskussion:Fernabsatzrecht
Widerruf in welcher Form
[Quelltext bearbeiten]Es wäre hier wichtig, auf die erhebliche Frage einzugehen, ob der Verwender von AGBs den Widerruf auf den Papierpostweg beschränklen darf. Mir ist lediglich die Kommentierung des Palandt dazu bekannt, der dies bejaht. M. E. würde dann aber 355 BGB ausgehölt, das ja eindeutig "Textform" und nicht Schriftform verlangt. (nicht signierter Beitrag von Till Wollheim (Diskussion | Beiträge) 03:08, 26. Nov. 2010 (CET))
Der zweite Einzelnachweis http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-Belastung-des-Verbrauchers-mit-Kosten-fuer-Hinsendung-von-Ware-bei-Fernabsatzgeschaeft-unzulaessig.news9909.htm funktioniert nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 95.112.46.2 (Diskussion) 08:10, 11. Jan. 2011 (CET))
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Ist heute gar nicht mehr im Artikel. Wäre schön, wenn Leute, die defekte weblinks entfernen, auch den Baustein entfernen. --MathiasNest (Diskussion) 11:25, 27. Sep. 2013 (CEST)
Alte Rechtslage
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beschreibt die Rechtslage bis zum 12.06.2014. Ab dem 13.06. gelten die durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Wohnungsvermittlung eingeführten Änderungen, vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2013, Nr. 58 vom 27.09.2013, (http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%2527bgbl113s3642.pdf%2527]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s3642.pdf%27]__1399533913162) (nicht signierter Beitrag von 85.212.14.71 (Diskussion) 09:38, 8. Mai 2014 (CEST))
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d177/KI_Gerichtsurteli_ContenSservices_2012.pdf
- http://www.arbeiterkammer.com/online/aktuelles-gerichtsurteil-28321.html#E450100
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org