Diskussion:Fernleihe

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Antemister in Abschnitt Umfang und Organisation
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Quellen

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Gibt es hier keine Quellenangabe oder Verlinkungen?@Autor des Artikels (nicht signierter Beitrag von 85.178.21.229 (Diskussion) 17:46, 4. Mai 2006 (CEST))Beantworten

Weiterleitung

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Eine Weiterleitung von Leihverkehr auf Fernleihe greift zu kurz. Leihverkehr gibt es nicht nur in Bibliotheken, sondern auch in Museen und betrifft dort sämtliche Bestände - vom Schriftstück über die Grammophonnadel bis zur Dampflokomotive. Ein eigener Artikel zum Thema Leihverkehr wäre also angebracht. --DK1KPP 22:31, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Dokumentlieferdienst ist keine Alternative zur Fernleihe

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Ich finde, der Satz "Eine schnellere, aber kostenintensivere Alternative zur traditionellen Fernleihe bieten Dokumentenlieferdienste" stimmt so nicht; wenn jemand ein Buch braucht, braucht er ein Buch und nimmt somit die Dienste der Fernleihe in Anspruch; braucht jemand einen Artikel, braucht er NUR einen Artikel und nimmt somit einen Dokumentlieferdienst in Anspruch; es ist insofern KEINE Alternative, als ich nicht die Fernleihe eines ganzen Buches umgehen kann, indem ich das ganze Buch als Kopie bei einem Dokumentlieferdienst bestelle. Dokumentlieferdienste dürfen aus urheberrechtlichen Gründen KEINE ganzen Bücher kopieren (oder scannen) und versenden. Wenn also jemand mit einem Literaturverzeichnis daherkommt und braucht für seine Arbeit Literatur, so führt bei ganzen Büchern KEIN Weg an der Fernleihe vorbei, der Leser kann also nicht alternativ einen Dokumentlieferdienst in Anspruch nehmen; und sind es Artikel, die der Leser auf seiner Literaturliste hat, so sei der Dokumentlieferdienst empfohlen! MfG (nicht signierter Beitrag von 147.88.233.59 (Diskussion | Beiträge) 09:53, 13. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Auch über Dokumentlieferdienste lassen sich Bücher bestellen. Diese werden jedoch nicht gescannt, sondern verliehen und von der gebenden Bibliothek direkt an den Besteller versandt (im Gegensatz zur Fernleihe, bei der das Buch an die "Heimatbibliothek" des Benutzers geschickt wird). Daher ist der Dokumentlieferdienst auch bei Leihbestellungen von Büchern eine, wenn auch kostenintensivere, Alternative. Lionel 07:57, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten


Nicht bestellbares bzw. Ausnahmen von der Fernleihe

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In der LVO ist keine Rede von, "Es kann z. B. nicht alles über die Fernleihe bestellt werden; so ist im Deutschen Leihverkehr die Bestellung von Unterhaltungsromanen, Büchern, die rein praktische Fertigkeiten vermitteln (Bastelanleitungen, Kochbücher u. ä.), Reiseführern usw. ausgeschlossen", es kann nicht ausgeschlossen werden das jemand auch für wissenschaftliche Zwecke z.B. ein Micky Maus Heft oder Jamie Oliver Kochbuch benötigt. Weder in der aktuellen LVO von 2004 noch in der älteren von 1993 ist ein socher Passus enthalten. Die Rede ist nur von Werken die wissenschaftlichen Zwecken, der Aus- und Fortbildung dienen sollen.chramb 09:16, 02.Januar 2012

Umfang und Organisation

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Kann vielleicht jemand beantworten der in dem Bereich tätig ist. In welcher Größenordnung werden da Bücher verschickt. Wie ist das organisiert, verschickt man die einfach per Post oder fährt da eine Spedition die Bibliotheken ab?--Antemister (Diskussion) 11:50, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten