Diskussion:Feststellungsinteresse
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Horst bei Wiki in Abschnitt unklarer Satz
unklarer Satz
[Quelltext bearbeiten]An diesem 2. Satz des Artikels fehlt etwas: "Jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse, welches die Prozessökonomie von einem Kläger im Rahmen einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) verlangt mit dem Ziel, Popularklagen auszuschließen." – Ein Fachmann möchte das bitte korrigieren. – --Horst bei Wiki (Diskussion) 16:01, 18. Mai 2014 (CEST)