Diskussion:Feuerschutzabschluss
Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten]ich habe den Artikel jetzt mal überarbeitet. Ist noch nicht perfekt, aber besser als vorher. Für Rauchschutztüren sollte man einen eigenen Artikel anlegen. Ronald2 18:20, 26. Okt. 2006 (CEST)
Tür zu!
[Quelltext bearbeiten]Wenn die Brandschutztür aus Faulheit ständig durch einen Holzkeil blockiert und somit ihre Funktion nicht mehr erfüllen kann, empfielt es sich, diesen [1] Text, der inhaltlich an den Wikipedia-Artikel angelehnt ist, anzubringen.
Im Übrigen müsste der WP-Artikel noch mit Quellen belegt werden. Zuletzt noch eine Frage: Inwiefern haftet derjenige, der die Brandschutztür blockiert hat. Die Feuerwehr meint, dass das im Falle eines Brandes richtig teuer werden könne.--84.177.237.91 07:22, 5. Dez. 2007 (CET)
Dieser besagte Aufkleber muß sogar angebracht werden und bei Türen mit Feststelleinrichtung mußder Schließbereich deutlich gekennzeichnet werden. Im Falle der Türblockierung haftet der Betreiber, bzw. sein Beauftragter (Hausmeister o.ä.) --Metaller aus RH (Diskussion) 09:35, 24. Jul. 2012 (CEST)
Aus welcher Position schließt die Tür komplett?
[Quelltext bearbeiten]Aus welchem Öffnungswinkel muß die Tür komplett einrasten? Muß sie sich sogar, wenn sie nur angelehnt ist komplett zuziehen? 87.165.141.170 07:21, 1. Mai 2008 (CEST)
Sie muß aus jeder Position Schließen ! Anlehnen sollte eigentlich gar nicht möglich sein! Und der Artikel beschreibt die Situation in Deutschland hier sollte mal darauf hingewiesen werden! 12.08.2009 21:17 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 84.152.206.193 (Diskussion | Beiträge) )
Der Öffungwinkel ist abhängig vom verwendeten Schließmittel. Bei Federbandschließern muß sie erst ab 30° schliessen. --Metaller aus RH (Diskussion) 09:40, 24. Jul. 2012 (CEST)
Wann ist eine Brandschutztür, wann ist eine Rauchschutztür vorgeschrieben?
[Quelltext bearbeiten]Es wird in dem Artikel deutlich zwischen Brandschutztüren und Rauchschutztüren unterschieden, aber mir (und dem Leser) ist nicht klar, wann welche Tür eingebaut werden muss. In der öffentlichen Diskussion von Laien und Journalisten zumeist kein Unterschied zwischen Brandschutztüren und Rauchschutztüren gemacht. Mich interessiert es insbesondere bei öffentlichen Gebäuden und den darin enthaltenen Verkehrswegen und Fluchtwegen. --Joerg-ks (Diskussion) 23:52, 9. Jul. 2013 (CEST)
Gute Frage
[Quelltext bearbeiten]Baurecht ist Ländersache Deshalb ist es nicht einfach zu beantworten. In NRW muß jede nach dem Brand im Düsseldorfer Flughafen zugelassene Brandschutztür eine Rauchschutztür sein. In NRW muß in Brandwänden, wenn ein "Loch" rein soll eine Brandschutztür oder -verglasung eingebaut werden. In NRW müssen lange Gebäuderiegel jeweils in Abstand von maximal 40 m eine Brandwand haben. Ist ein Krankenhaustrakt zum Beispiel 85 m lang hat er 2 Brandwände und sinnigerweise in jeder eine Brandschutztür damit man mit Betten durchgehen kann. Diese öffnen naturlich in Fluchtrichtung. --Metaller aus RH (Diskussion) 11:58, 13. Jul. 2013 (CEST)