Diskussion:Feuerwehrgesetz (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Nassauer27 in Abschnitt Verweis auf Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) führt ins Leere
Pflichtaufgaben / Gebühren
[Quelltext bearbeiten]"... Pflichtaufgaben, die eine Feuerwehr kostenfrei erledigen muss, und Zusatzaufgaben, für die Gebühren verlangt werden können, ..." Das stimmt nicht. Auch für Pflichtaufgaben kann die Feuerwehr Gebühren verlangen. --Carl B aus W (Diskussion) 13:29, 6. Dez. 2015 (CET)
- stimmt, ist korrigiert --JoanFine (Diskussion) 12:59, 29. Jan. 2018 (CET)
Verweis auf Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) führt ins Leere
[Quelltext bearbeiten]Der Link scheint nicht mehr aktuell zu sein. Das Gesetz findet man unter anderem unter diesem Link: https://www.saarland.de/mibs/DE/institution/landesfeuerwehrschule/service/downloads/Gesetz_SBKG_2015.html
Beim heutigen Versuch ist festzustellen, dass der Link ordnungsgemäß funktioniert. MfG --Nassauer27 (Diskussion) 11:00, 12. Aug. 2020 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 10:39, 20. Dez. 2021 (CET)