Diskussion:Feuerwehrschalter
Widerspruch ?
[Quelltext bearbeiten]"Wird eine dieser Leitungen beschädigt, kann es unter Umständen zu einem Lichtbogen kommen und/oder zu einer Gefährdung von Personen, da diese Leitungen (Strings) regelmäßig nicht abgesichert werden. Die Gefahr eines Kurzschlusses ist hingegen im Gegensatz zur Bordelektrik von Fahrzeugen oder Booten gering, da der Kurzschlussstrom einer Photovoltaikanlage nur geringfügig über dem Betriebsstrom liegt und die verwendeten Komponenten diesen ohne weiteres auch dauerhaft übernehmen können." Es geht um den konkreten Fall, dass Leitung beschädigt werden. Das kann bei jeder elektrischen Anlage passieren und ist keine Besonderheit von Photovoltaikanlagen ! Entsprechend habe ich den Satz geändert. --House1630 (Diskussion) 11:57, 23. Sep. 2016 (CEST)
- Die Besonderheit der PV-Anlage ist es, dass die Leitungen nicht abgesichert werden können, da der Betriebsstrom und der Kurzschlussstrom sehr nahe beieinander liegen. Meist nur etwa 0,5A auseinander. Daher ist der Betrieb einer PV-Anlage, ähnlich wie die Zuleitung zum Anlasser eines Verbrennungsmotors besonders gefährdet, wenn es zu einem Kurzschluss kommt. Tritt der Kurzschluss durch eine beschädigte Leitung auf, kann es zum Lichtbogen Leiter gg Leiter oder gg Erde kommen mit den dementsprechenden Folgen, große Hitzeentwicklung und der Brandgefahr. Dass ist in der Praxis auch schon passiert, es ist also nicht richtig, dass dadurch die Gefahr im Vergleich zur Bordelektrik gering ist. Während die Bordelektrik mit geringer Spannung aber hohen Strömen zu tun hat, ist es bei der PV-Anlage gerade umgekehrt, hohe Spannungen (bis 1000VDC) und "normale" Ströme in etwa zw. 7 bis 9A. Wird daher der Energiegehalt eines Fehlers betrachtet, so liegt er bei einer Starterbatterie mit 12V und 100A oder vielleicht 150A bei etwa 1200W bzw 1800W während bei der PV-Anlage bei etwa 500 VDC und 7A schon 3500 Wp gegeben sind. Kurzschlüsse mit Lichtbogenentwicklung (und um diese geht es hier) können daher auch die Komponenten einer PV-Anlage nicht übernehmen, da dabei ohne weiteres Temperaturen von 3000°C auftreten. Diese Änderung ist daher unrichtig. SG --Asurnipal (Diskussion) 13:04, 23. Sep. 2016 (CEST)
- Trotzdem sind serlöse Quellen erforderlich. --House1630 (Diskussion) 22:00, 23. Sep. 2016 (CEST)
- Die Besonderheit der PV-Anlage ist es, dass die Leitungen nicht abgesichert werden können, da der Betriebsstrom und der Kurzschlussstrom sehr nahe beieinander liegen. Meist nur etwa 0,5A auseinander. Daher ist der Betrieb einer PV-Anlage, ähnlich wie die Zuleitung zum Anlasser eines Verbrennungsmotors besonders gefährdet, wenn es zu einem Kurzschluss kommt. Tritt der Kurzschluss durch eine beschädigte Leitung auf, kann es zum Lichtbogen Leiter gg Leiter oder gg Erde kommen mit den dementsprechenden Folgen, große Hitzeentwicklung und der Brandgefahr. Dass ist in der Praxis auch schon passiert, es ist also nicht richtig, dass dadurch die Gefahr im Vergleich zur Bordelektrik gering ist. Während die Bordelektrik mit geringer Spannung aber hohen Strömen zu tun hat, ist es bei der PV-Anlage gerade umgekehrt, hohe Spannungen (bis 1000VDC) und "normale" Ströme in etwa zw. 7 bis 9A. Wird daher der Energiegehalt eines Fehlers betrachtet, so liegt er bei einer Starterbatterie mit 12V und 100A oder vielleicht 150A bei etwa 1200W bzw 1800W während bei der PV-Anlage bei etwa 500 VDC und 7A schon 3500 Wp gegeben sind. Kurzschlüsse mit Lichtbogenentwicklung (und um diese geht es hier) können daher auch die Komponenten einer PV-Anlage nicht übernehmen, da dabei ohne weiteres Temperaturen von 3000°C auftreten. Diese Änderung ist daher unrichtig. SG --Asurnipal (Diskussion) 13:04, 23. Sep. 2016 (CEST)