Diskussion:Fiktion (Recht)
Ist der Verweis des Artikels hierher inhaltlich korrekt? D.h. wird das in der Fachliteratur auch so gesehen? Wenn ja wäre das doch ein wichtiges Beispiel. Wenn nein sollte man das im Artikel dort streichen. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 16:20, 27. Aug. 2013 (CEST)
Begriff "Regelungstechnik"
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff Regelungstechnik ist im Ingenieurswesen sehr deutlich belegt; wie der Name sagt, handelt es sich hierbei um die technische Umsetzung von Regelungssystemen. Es scheint mir hier im Artikel eine sehr "ad hoc" gefasste Wortbildung zu sein – oder handelt es sich um einen feststehenden begriff in der Rechtswissenschaft? Ich bräuchte mal eine Definition des Begriffs – aus dem Kontext ist mir nicht klar, ob mit "Regelungstechnik" nur eine "Technik der Formulierung von Normen", also ein sprachliches Mittel, oder eine "Technik bei der Konstruktion von Normen", also ein logisches Mittel, gemeint ist --MüllerMarcus (Diskussion) 12:43, 26. Sep. 2023 (CEST)
- Vergleiche einfach mal mit Klammertechnik (Recht) und denke Deinen Gedanken nochmals zu Ende. Regelungstechnik ist ein rechtswissenschaftlicher Begriff. --Stephan Klage (Diskussion) 22:55, 26. Sep. 2023 (CEST)
- Danke! Also, ja, da wird der Begriff auch verwendet! Das belegt schon mal die Verwendung des Begriffs, und da nehme ich dein Wort auch sonst einfach gerne, dass es ein geläufiger Begriff in der Rechtswissenschaft ist. Ich muss jetzt ein bisschen extrapolieren hier, Laie der ich bin, also bezeichnet "Regelungstechnik" in der Rechtswissenschaft generell eine Methode, Regelungen logisch zu strukturieren? Ist diese Erklärung spezifisch genug? Oder überspezifisch? --MüllerMarcus (Diskussion) 11:21, 29. Sep. 2023 (CEST)
- So kann man das durchaus sagen... Die Klammertechnik beispielsweise dient der Vermeidung von Redundanzen und einer „Prozessökonomie der Methodik“, ist selbst eine Methode zur Strukturierung von Gesetzen. Überspezifisch? Ich denke nein. --Stephan Klage (Diskussion) 12:54, 29. Sep. 2023 (CEST)
- würde es sich dann lohnen, wenn ich zu dem Thema einen Artikel-Stub anlege? --MüllerMarcus (Diskussion) 16:46, 29. Sep. 2023 (CEST)
- So kann man das durchaus sagen... Die Klammertechnik beispielsweise dient der Vermeidung von Redundanzen und einer „Prozessökonomie der Methodik“, ist selbst eine Methode zur Strukturierung von Gesetzen. Überspezifisch? Ich denke nein. --Stephan Klage (Diskussion) 12:54, 29. Sep. 2023 (CEST)
- Danke! Also, ja, da wird der Begriff auch verwendet! Das belegt schon mal die Verwendung des Begriffs, und da nehme ich dein Wort auch sonst einfach gerne, dass es ein geläufiger Begriff in der Rechtswissenschaft ist. Ich muss jetzt ein bisschen extrapolieren hier, Laie der ich bin, also bezeichnet "Regelungstechnik" in der Rechtswissenschaft generell eine Methode, Regelungen logisch zu strukturieren? Ist diese Erklärung spezifisch genug? Oder überspezifisch? --MüllerMarcus (Diskussion) 11:21, 29. Sep. 2023 (CEST)
- Du meinst wahrscheinlich eine BKL? --Stephan Klage (Diskussion) 08:50, 30. Sep. 2023 (CEST)
- BKL = Begriffsklärung? Ne, ich glaube, das wäre nicht nötig; woran ich so dachte wäre Regelungstechnik (Rechtswissenschaften). --MüllerMarcus (Diskussion) 16:51, 30. Sep. 2023 (CEST)
- Möglicherweise zu groß gedacht, denn der wichtigste Artikel zur Regelungstechnik existiert mit „Klammertechnik“ bereits. „Verweisungsnorm“ („Rückverweisungsklauseln“) im Recht der Kollisionen besteht ebenfalls. Regelungssysteme wie die „Pandektistik“ oder das „Institutionensystem“ sind im weiteren Sinne sicherlich auch Regelungstechniken. Das müsste literaturbasiert aber erst einmal herausgestellt werden. Sicherlich nicht leicht. Grundsätzlich natürlich gerne... --Stephan Klage (Diskussion) 18:37, 30. Sep. 2023 (CEST)
- … aber dann eher nicht durch mich Intensivlaien :D --MüllerMarcus (Diskussion) 20:00, 30. Sep. 2023 (CEST)
- Möglicherweise zu groß gedacht, denn der wichtigste Artikel zur Regelungstechnik existiert mit „Klammertechnik“ bereits. „Verweisungsnorm“ („Rückverweisungsklauseln“) im Recht der Kollisionen besteht ebenfalls. Regelungssysteme wie die „Pandektistik“ oder das „Institutionensystem“ sind im weiteren Sinne sicherlich auch Regelungstechniken. Das müsste literaturbasiert aber erst einmal herausgestellt werden. Sicherlich nicht leicht. Grundsätzlich natürlich gerne... --Stephan Klage (Diskussion) 18:37, 30. Sep. 2023 (CEST)
- BKL = Begriffsklärung? Ne, ich glaube, das wäre nicht nötig; woran ich so dachte wäre Regelungstechnik (Rechtswissenschaften). --MüllerMarcus (Diskussion) 16:51, 30. Sep. 2023 (CEST)
- Du meinst wahrscheinlich eine BKL? --Stephan Klage (Diskussion) 08:50, 30. Sep. 2023 (CEST)