Diskussion:Fiktives Baujahr
== restnutzungsdauer beim Sachwertverfahren. Die Aussage : Beim Sachwertverfahren spielt die Restnutzngsdauer keine große Rolle ist unrichtig. == Der Gebäudewert wird genau im Verhältnis Geamtnutzungsdauer zur Restnutzungsdauer herabgesetzt.
Beispiel : Gesamtnutungsdauer 80 Jahre , Restnutzungsdauer 20 Jahre , Gebäudewert 25 % , 75 % des Gebäudewertes werden abgezogen.
Sidn zwischenzeitlich Moderniesierungen des Gebäudes erfolgt, wird die Restnutzungsdauer neu bestimmt. Der Gebäudewert kann sich dadurch deutlich verändern. Beispiel: Wie vor, aber Moderniesierung nach 30 Jahren. Die Restnutzungsdauer steigt von 20 auf 40 Jahre, der Gebäudewert wird nur um 50 % herabgesetzt und ist damit doppelt so hoch wie bei der Restnutzungsdauer von nur 20 Jahren.
Der Anteil des Grundstückswertes ist gerade bei großen Gebäuden auf kleinen Grundstücken z. B. in der Stadt nicht so entscheidend. Die besagte Ausage ist auch deshalb unrichtig jedenfalls nicht allgemeingültig und sollte korrigiert und überarbeitet werden.
MfG Christoph Bergmann (nicht signierter Beitrag von 81.173.178.194 (Diskussion) 21:40, 24. Sep. 2015 (CEST))