Diskussion:Finanzberater/Archiv
Makler
Versicherungsmakler, ebenso der Makler im Bereich Finanzberater bekommt eine Provision seitens der vermittelten Gesellschaft, damit ist er, sollte er keinem Maklerpool angehören, im Bereich der Provision alles andere als unabhängig, da die Gesellschaften unterschiedliche Provisionen zahlen..
Der Versicherungsmakler, der vom Kunden bezahlt wird, würde schnell pleite gehen.. Welcher Ottonormalverbraucher ist schon bereit, 1500€ für den Abschluß eines Bausparvertrages mit "nur" 15.000€ Bausparsumme sofort nach Beratung zu zahlen... --80.187.97.2 22:04, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Kritik in Abschnitt Vergütungsmodell aufgenommen -- Dwz3000 (Diskussion) 14:22, 18. Mär. 2012 (CET)
Überarbeiten
In dem gekennzeichneten Abschnitt sollte der Text umformuliert werden, so dass die Fragen überflüssig werden. Wiki ist kein FAQ oder Ratgeber. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 13:18, 12. Sep. 2008 (CEST)
- Zwei von den drei Unterscheidungskriterien sind - unabhängig davon, ob ich einen Finanzberater aussuchen muss - m.E. relevant. Den Teil Qualifikation habe ich in einen gesonderten Abschnitt übernommen und den Bearbeitungsbaustein entsprechend entfernt. -- Dwz3000 (Diskussion) 14:24, 18. Mär. 2012 (CET)
Widerspruch
Der Begriff des Finanzberaters ist, im Gegensatz zu dem des Versicherungsberaters, gesetzlich nicht geschützt.
Für die Finanzberatung ist eine Gewerbeanmeldung und eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erforderlich. Eine Prüfung von Kenntnissen und Fähigkeiten ist durch die ab dem Jahr 2008 geltenden EU-Vermittlerrichtlinien, welche eine Zulassungsprüfung durch die IHK beinhalten, gewährleistet.
Das widerspricht sich aber erheblich. (nicht signierter Beitrag von 80.141.172.159 (Diskussion) 18:17, 9. Okt. 2010 (CEST))
Es sollte lauten: Für den Bereich der Versicherungsvermittlung bedarf es einer Zulassung gemäß § 34 Abs. 1 ( und dann die Typen erwähnen) GewO. Für den Bereich der Finanzdienstleistungsvermittlung bedarf es einer Zulassung gemäß § 34 c GewO. (Hier könnten noch die Voraussetzungen erwähnt werden, da diese derzeit keine fachlichen Anforderungen erhalten.
Weiterhin wäre noch die Einarbeitung des neuen Gesetzes zur Novelierung der Finanzvermittlung hilfreich. Siehe dazu Bundesgesetzblatt. (nicht signierter Beitrag von 77.10.42.71 (Diskussion) 23:57, 16. Mär. 2012 (CET))
Die Berufszugangsvoraussetzungen unterscheiden sich ja nach Produktgruppen. Ich habe es entsprechend überarbeitet. Danke für den Hinweis zur Novellierung - habe ich eingearbeitet. -- Dwz3000 (Diskussion) 14:27, 18. Mär. 2012 (CET)