Diskussion:Finanzierungsleasing
Konkrete Beispiele fehlen
[Quelltext bearbeiten]--Flow2 14:20, 19. Jan. 2008 (CET)
Ist wirklich der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer? Läßt sich doch so pauschal nicht sagen, meistens aktiviert doch der Leasinggeber das Wirtschaftsgut und ist somit Eigentümer.
--Uetzwurschd 10:00, 11. Mai 2008 (CEST) Die Nennung der Unterschiede OL/FL ist mE missverständlich, da man vermittelt bekommt, dass diese Kriterien zusammen das OL vom FL unterscheiden. Bei Spezialleasing handelt es sich aber immer um FL. Konkret: Man könnte annehmen, dass es sich nur dann um ein FL-Verhältnis handelt, wenn Spezialleasing vorliegt.
Zum Punkt von Flow2: Wenn es sich aber doch um FL handelt, ist doch der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer. Das ist so nach den steuerlichen Leasingerlassen iVm der AO, oder nicht? Bei IFRS durchläuft man die diversen Kriterien, um letztendlich festzustellen, bei wem die Chancen und Risiken (risk & reward approach) liegen und damit bei wem das wirtschaftliche Eigentum liegt. Demnach glaube ich schon, dass beim FL das wirtschaftliche Eigentum beim Leasingnehmer liegt. Wenn jedoch der Leasinggeber, wie Du erwähnst, das Teil aktiviert, handelt es sich doch um ein Operate-Lease-Verhältnis. Das wirtschaftliche Eigentum, also die Chancen und Risiken verbleiben beim Leasinggeber.
Vielleicht reden wir anneinander vorbei?!