Diskussion:Finanzrechnung
Die Finanzrechnung ist eigentlich viel allgemeiner als der bisherige Text. Der gehörte zu einer sehr speziellen kommunalen Finanzrechnung. Ich habe die Erklärung im dazugehörigen Artikel Neues kommunales Finanzmanagement untergebracht. --Manja 15:52, 28. Sep 2005 (CEST)
Die Angaben und Begrifflichkeiten zur Doppik im Abschnitt "Allgemeines"
[Quelltext bearbeiten]Hallo, woher kommt die Aussage ... und Kapitalflussrechnung (Kameralistik: Finanzrechnung) Gewinn- und Verlustrechnung (Kameralistik: Ergebnisrechnung)... im Abschnitt "Allgemeines"? Soweit ich weiß, gab/gibt es in der Kameralistik, zumindest soweit ich sie noch kennenlernen durfte, weder eine Ergebnisrechnung noch eine Finanzrechnung. Es gab Einnahmen und Ausgaben, was in etwa einer Finanzrechnung entspricht. Ist hier eventuell die erweiterte Kameralistik gemeint? Jedoch konnte ich sowohl hier für die Erweiterte Kameralistik als auch hier für die einfache Kameralistik nichts zu Ergebnis- oder Finanzrechnung finden. Ich würde, sofern ich selbst oder jemand anderes dazu nix weiter findet, die Gleichsetzungen der Begrifflichkeiten in ein paar Tagen entfernen. MfG --Miferm 21:48, 19. Sep. 2019 (CEST)
PS: Ich habe auch gerade im Abschnitt "Inhalt" folgenden Satz gelesen: Allerdings sieht in der Praxis die Doppik keine systematisch mit Bilanz und Erfolgsrechnung verzahnte Finanzrechnung vor; liquiditätswirksame Geschäftsvorfälle werden vielmehr undifferenziert auf das Kassenkonto gebucht. Da kann ich aus praktischer Erfahrung sagen: nö, stimmt nicht. Jedes Bundesland hat einen Kontenplan für die Kommunen entworfen, an den sich die Städte, Ämter und Landkreise zu halten haben. Im Land Brandenburg gibt es die 7er Kontengruppe, in der massenweise Finanzkonten vorgegeben sind. Auf diese Finanzkonten wird gebucht und zum Jahresabschluss werden diese Buchungen in der Finanzrechnung "zusammengefasst". Der Saldo der Finanzrechnung muss dann natürlich mit dem Saldo "Bankguthaben Bilanz Vorjahr <-> Bankguthaben Bilanz aktuelles Abschlussjahr" übereinstimmen. Ich habe außerdem gesehen, dass die Ergänzung von @Wowo2008: kam. Ich habe eben mal in die Quelle für den zuletztgenannten Satz geschaut. Das Buch ist von 2003 und kann in meinen Augen nicht die Praxis der jetzigen Zeit darstellen, da es im Jahr 2003 in den öffentlichen Verwaltung kaum oder keine Doppik gab. Hast du da eventuell neuere Literatur? MfG --Miferm 22:02, 19. Sep. 2019 (CEST)
- Hallo @Miferm: Ich habe Deine Einwände im Artikeltext berücksichtigt. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 13:26, 23. Apr. 2021 (CEST)