Diskussion:Flächenstilllegung

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 79.211.43.204 in Abschnitt Abschaffung der Flächenstilllegung?
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es it gutt

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es ist gut das es sowas gibt, weil man sowas braucht. das stilllegung wird mit 3 L geschrieben .sehr gut. dat gleiche is doch auch bei schifffahrt oder?? auch 3 L!!! (nicht signierter Beitrag von 91.2.209.195 (Diskussion | Beiträge) 10:21, 28. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Abschaffung der Flächenstilllegung?

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Im ersten Absatz steht, dass die Flächenstillegung 2009 abgeschafft wurde. Das stimmt so nicht. Es ist immer noch möglich Flächen still zu legen. Ich nehme an der erste Absatz soll sagen, dass 2009 die obligatorische Flächenstillegung abgeschafft wurde. (nicht signierter Beitrag von 91.8.175.175 (Diskussion) 08:42, 20. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Der betreffende Satz steht mittlerweile weiter unten im Artikel, und wird dort jetzt auch als obligatorische Flächenstillegung bezeichnet. Gleichzeitig heißt es im Artikel "Für 2023 war für die EU eine Verdopplung der ökologischen Flächenstilllegung vorgesehen; diese wurde angesichts der Situation nach dem russischen Überfall auf die Ukraine um ein Jahr verschoben.". Ich habe die zugehörige Quelle [5] (wirtschaftsdienst.eu) nachgelesen, dort wird für diesen Satz auf diese Quelle verwiesen: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/39584_GAP_2023_Ausnahmen_zur_Stilllegung_und_zum_Fruchtwechsel%20
Soweit ich die Sache verstehe, gibt es die obligatische Flächenstilllegung seit 2009 nicht mehr, gleichzeitig gibt es aber noch die Cross Compliance Regelungen (also Anforderungen, die Landwirte erfüllen müssen, wenn sie Direktzahlungen erhalten wollen. Diese bestehen aus 13 Grunderforderungen an die Betriebsführung (GAB) und 7 Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ). Letztere werden national näher definiert. GLÖZ 8 definiert dabei einen Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche von 4% für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente zur Förderung der Biodiversität. Das heißt, Landwirte - zumindest, soweit sie Direktzahlungen erhalten wollen - müssen weiterhin 4% ihrer Flächen stilllegen, und für ebendiese Regelung wurde im Rahmen der Ukrainekrise eine Ausnahme geschaffen, indem für die Flächenstilllegung auch Flächen angerechnet werden, die für die Erzeugung von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (ohne Soja) genutzt werden (Quelle: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/39584_GAP_2023_Ausnahmen_zur_Stilllegung_und_zum_Fruchtwechsel%20 ).
Ich sehe mich nicht als Experte zu dem Thema - ich war nur von dem Artikel verwirrt und habe gegoogelt. Ich kann gerne versuchen, den Artikel zu verbessern, wäre aber für Kommentare/Bestätigung/Einwände dankbar.
-- Tanja91 (Diskussion) 18:35, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ich wäre sehr dankbar, wenn du das tätest :) --79.211.43.204 23:40, 2. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ökologische Vorrangflächen

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Müsste hierzu nicht auch ein Hinweis erfolgen? Ich bin in dieser Materie allerdings nicht sattelfest, sonst würde ich es gleich machen. Irgendie gehört das ja auch zu dieser Thematik - zumindest von meiner Logik aus. [1] VG --Goldmull (Diskussion) 10:52, 10. Dez. 2022 (CET)Beantworten