Diskussion:Flat Tax/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Udo.Brechtel in Abschnitt Diskussion in Deutschland
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Lemma

Flat Tax ist nicht die kurz Version für Flat Rate Tax! Flat Tax umfasst eine ganze Reform des Steuersystems (nach Hall/Rabushka) hin zur Konsumbesteuerung. Flat Rate Tax meint dagegen nur einen konstanten Steuersatz! (nicht signierter Beitrag von 83.76.202.229 (Diskussion | Beiträge) 11:58, 31. Mär. 2010 (CEST))

Verschiedenes

Der jetzt eingestellte Artikel basiert auf einer URV-freien Version von Benutzer:Este --Markus Schweiß, @ 06:33, 18. Mär 2005 (CET)


Hmm... Ist der Artikel neutral? Beim einmaligen durchlesen schien da ein NPOV zu fehlen. Was sagen Wissenschaftler? Wer ist Befürworter? Wie kann man ohne Steuererklärung einen Grundfreibetrag schaffen? Auf alle Fälle zu überarbeiten! --Einbecker 17:08, 29. Jun 2005 (CEST)

Die Flat Tax gilt unter Experten als außerordentlich gut. Sie hat zwar gewisse Nachteile, ist aber höchst effizient. Dass es sie noch nicht gibt, liegt an der Komplexität einer Steuerreform und ideologischen Vorbehalten. Ich bin Ökonom, zwar kein Experte für Flat Tax, aber ich habe meine vertrauenswürdigen Experten, die mir das sehr anschaulich erklärt haben. :-) Stern !? 22:10, 14. Jul 2005 (CEST)

Es gibt ja immerhin Gegner der Flat Tax. Auch unter Experten ist sie sicher umstritten. Wenn alle sie so toll fänden, dann wäre sie wohl längst eingeführt. Und in der Slowakei, wo es sie gibt, gibts auch nicht nur Anhänger und Freunde. Der Artikel ist eindeutig tendenziell und bedarf dringend einer Überarbeitung ! (nicht signierter Beitrag von 141.43.202.159 (Diskussion) 09:47, 15. Jul. 2005)

was fuern Quatsch, es geht hier um FORTSCHRITT. Nichts ist perfekt und alles kann verbessert werden. Also, die Flat Tax ist eine sinnvolle Vereinfachung des unnoetig komplizierten Steuersystems... Ich stimme zu, der Artikel ist sehr unklar. Die Form der Flat tax an sich ist gar nicht so stark definiert, als dass man fuer irgendeine Gruppe sagen koennte ob sie besser oder schlechter waere. Einfacher ist sie aber. Mit der flat tax koennte man womoeglich vorhandene Ziele um einiges besser erreichen. Seien es Arbeitsanreize, Standortvorteile oder sogar negatives Einkommen... Dies alles ist mit der flat tax moeglich. Das alles hier ist ganz einfach die Frage nach dem Aussehen der Funktion Steuer(Einkommen) . ich wuerde sagen es sollte ganz einfach durch y=mx+n bestimmt sein sein, andere moegen vielleicht jetzt mit e^sin(cosh(sqrt(-1)i^2^e)) ankommen, aber ich denke es gibt keinen rationalen Grund eine solche andere Form der Kurve zu bevorzugen. Und Stufen sind genauso unsinnig wie jede andere komplizierte schnapsfunktion... (nicht signierter Beitrag von 78.49.190.118 (Diskussion) 23:59, 5. Feb. 2009)
Ich finde nicht, dass der Artikel tendenziell ist, schließlich sind Vor- und Nachteile ausgewogen gegenübergestellt. Este 23:07, 18. Jul 2005 (CEST)

"Schwieriger ist es, die finanziellen Nachteile zu verkraften" könnte sich noch einen erklärenden zweit- und drittsatz leisten, da bleiben mehr Fragezeichen stehen als das der Abschnitt beantwortet.. --da didi | Diskussion 22:58, 14. Jul 2005 (CEST)

Tschechien

Mir wurde folgender Text gelöscht:

Die Einheitssteuer wurde zum zentralen Thema in dem Programm der Demokratischen Bürgerpartei in den Parlamentswahlen am 02. und 03. Juni 2006. Diese Partei wird massiv von den in dem Lande sehr einflussreichen Verlagshäusern Verlagsgruppe Passau GmbH (Herausgeber der Passauer Neuen Presse) und Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlagsgesellschaft, mbH unterstützt. Es wird vermutet, dass der Unterschied zu der Einkommensbesteuerung in Deutschland viele Steuerzahler bewegen wird, ihren Wohnsitz in das geografisch nahe gelegene Land zu verlegen. Dies könnte auch die Einführung in Deutschland erzwingen


Beweisen kann ich diese Sachen natürlich nicht, aber ich möchte hier auf diese Sachen trotzdem aufmerksam machen. --Jvano 13:04, 4. Jun 2006 (CEST)

Flat Tax: Grenz- und Durchschnittsteuersätze

Sorry, aber die Grafik zeigt imho wohl eher eine "Flat Tax mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % und einem Grundfreibetrag von 10.000 €", NICHT von 8.000.-! Bei einem Einkommen von 40.000 und einem Freibetrag von 8.000.- müßten 32.000.- mit 25% versteuert werden, also wären 8.000.- abzuführen. Diese 8.000.- wären dann also 20% von 40.000.-!!! Bei einem Freibetrag von 10.000.- stimmt die Grafik wohl... -- 20:53, 3. Dez. 2008 (CET)


Das Bild 'Flat Tax: Grenz- und Durchschnittsteuersätze' ist irreführend, es suggeriert einen linearen Anstieg von 0 bei 10000 bis 25 bei 15000, korrekt wäre etwas in der Art

   |
 25|              o-----------------
   |
  .|
  .|
  .|
   |
  0|    ----------*
---+-------------------------------------------
   |    0   5K  10K  15K  20K  25K ...

wobei '*' einen ausgefüllten Kreis und 'o' nur eine Kreisaußenlinie darstellen soll. --83.169.149.162 01:13, 15. Jul 2005 (CEST)

Da hast du grundsätzlich Recht. Die Grafik wurde mit Excel erstellt und durch die Skalierung ergibt sich nuneinmal dieser Kurvenverlauf. Ich werde aber bei Gelegenheit versuchen, die Grafik anzupassen. Este 23:06, 18. Jul 2005 (CEST)

Finanzielle Folgen

Abschnitt unverständlich. Was soll mit der Beispielrechnung ausgedrückt werden? -- 129.13.186.1 08:58, 15. Jul 2005 (CEST)

Mit der Beispielrechnung soll der Steuerentlastungseffekt einer FT gezeigt werden. Gleichzeitig ergibt sich aus der exorbitant hohen Entlastung im Einzelfall eine entsprechende Einnahmenminderung bei Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt. Este 23:04, 18. Jul 2005 (CEST)
Das Problem war hier, dass nicht die "finanziellen Folgen" der Einführung einer Flat Tax beschrieben wurden, sondern die Folgen einer Steuersenkung, die zusammen mit der Einführung der Flat Tax von Kirchhof angestrebt wurde. Wenn man beide Themen mal trennt und nicht versucht, mit den Vorteilen der Flat Tax eine Steuersenkung einzuschmuggeln, dann wird die Flat Tax doch recht interessant, insbesondere wegen der Möglichkeit zur Quellenbesteuerung.
Sowohl der bestehende Steuersatz wie auch die Flat Tax haben Berechnungsverfahern, die zu einer Progression des Durchschnittssteuersatzes führen. Wenn man die Unterschiede der Auswirkungen dieser Berechnungsverfahren verstehen will, dann darf man das nicht zusammen mit Steuersenkungen bei der Flat Tax machen.
Wahrscheinliche Belastungsveränderungen beim Wechsel vom Steuertarif 2005 zur einer Flat Tax, die gleiches Steueraufkommen erbrächte:
  • Geringverdiener werden etwas entlastet.
  • Die Mitte wird mit vielleicht bis zu 5% mehr belastet. In dieser Mitte sind allerdings fast die Hälfte aller Steuerzahler.
  • Spitzeneinkommen werden sehr stark entlastet (ca. 10%).
Wenn ich also die Mitte nicht mehrbelasten will, muss ich Steuern um etwa 5% senken. Und schon habe ich ein Finanzierungsproblem. Denn das Delta, dass ich durch Schließen von Steuerschlüpflöchern der Spitzenverdiener mehr einnehme, ist ziemlich klein. Also muss ich auch der Mitte und den Geringverdienern über Umwege (Mehrwertsteuer, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnnebenkisten, Privatisierung usw.) wieder was abnehmen. Das ist das Problem.
Störend mag sein, dass Spitzenverdiener gegenüber dem derzeit bestehenden Tarif bei einer Flat Tax, die in der Summe unveränderte Steuereinnahmen bringt, entlastet werden. Wieso soll es Leuten, denen es ohnehin gut geht, nun noch besser gehen? Die Frage ist verständlich. Aber man sollte sich wirklich ausrechnen, was es insgesamt bringt, die Reichen z.B. mit einer weiteren Grenzsteuersatzstufe zusätzlich zu belasten. Ich empfehle, das mal wirklich selbst nachzurechnen. Es mag das Gerechtigkeitsgefühl befriedigen, eine Reichensteuer draufzuschlagen. Aber dadurch kommt kaum mehr in die Kasse.
Ich war selbst überrascht, als ich zum Beispiel entdeckte, dass die Flat Tax bei gleichbleibenden Steuereinnahmen so gestaltet werden kann, dass die Ungleichverteilung der Einkommen sinkt. Ohne Steuersenkung ist die Flat Tax manchen Spitzenverdienern vermutlich garnicht so arg willkommen, wenn sie als Quellensteuer erhoben wird. Noch ein Schreck für Konservative: Die Berechnung der Flat Tax führt zum Bürgergeld (negative Steuern). Wer das vermeiden will, muss eine zusätzliche Abfrage und Kappung in den Berechnungsalgorithmus reinbasteln. Es ist doch interessant, dass das der Vereinfacher Kirchhof seine Flat Tax genau dort (durch Kappung negativer Steuern) verkompliziert, wo es für Geringverdiener interessant wird. --Götz 10:53, 11. Sep 2005 (CEST)
Bezieht sich die Berechnung auf das geltende Einkommensrecht? Ich schätze ja, den was wäre wenn mann z.b. für Aktiengewinne die nach ein Jahr erwirtschaftete werden Steuern bezahlen muss. Nach den geltenden Recht ist das nach ein Jahr Steuerfrei! Ein Beispiel, wenn die Quants alle BMW Aktien die sie länger als ein Jahr halten, würden die Gewinne wohl im merhstelligen Millionenbereich sein, ggf. sogar höher, aber alles Steuerfrei ! Man kann also alles kaputtrechnen/schönrechnen je nach Bemessungsgrundlage...), je nachdem welche Faktoren man sich aussucht. Kurz und gut, worauf bezieht sich dein Einkommen?
Für meine Ausführungen gilt, dass bei einem Vergleich zwischen Flat Tax und irgendeinem anderen Steuertarif alle anderen Rahmenbedingungen möglichst gleich bleiben müssen. Das ist ja eigentlich ein ziemlich verständlicher Ansatz. Grundlage der Berechnungen für die Flat Tax müsste also zunächst das zu versteuernde Einkommen sein, das auch Grundlage des Steuertarifs ist, mit dem die Flat Tax verglichen wird. --Götz 12:38, 11. Sep 2005 (CEST)
Der Artikel zur Flat-Tax ist entstanden, lange bevor das Kirchhof-Modell in aller Munde war - hat also damit zunächst überhaupt nix damit zu tun. Es stimmt auch nicht, dass die Flat-Tax zwingend zum Bürgergeld führt. Auch nicht bei Kirchhof - da muss nix gekappt werden. Und da du offenbar weißt, in welcher Einkommensschicht die meisten Steuervergünstigungen abgebaut werden, bitte ich Dich, Deine Berechnungsgrundlagen hier offen zu legen - und nicht nur Behauptungen mit Wahrscheinlichkeit aufzustellen! Este 13:13, 11. Sep 2005 (CEST)
Einverstanden: es stimmt nicht, dass die Flat Tax "zwingend" zum Bürgergeld führt. - Zum "Kirchhof-Modell": Der Bezug dazu ist inhaltlich. - Zum Kappen: Ohne Kappen der Negativsteuer gilt: Durchschnittssteuersatz = (1-Freibetrag/Zu_versteuerndes_Bruttoeinkommen)/Grenzsteuersatz. Den Mehraufwand zur der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes bei der FT ohne Negativsteuer kann man am Besten verstehen, wenn man die Berechnung programmiert.
  • FT mit Bürgergeld erfordert einen einzigen Ausdruck (s.o.) zur Berechnung des Durchschnittsteuersatzes: Dabei entstehen negative Steuern. (Erhebung: Quellensteuer plus Auszahlung der Steuer auf den Freibetrag an den Einkommensbezieher.)
  • FT ohne Bürgergeld (ohne Negativsteuern) erfordert ein zusätzliches Kappen der Negativsteuer nach der Berechnung bzw. eine Abfrage auf Unterschreitung des Freibetrags vor der Berechnung. (Erhebung: Quellensteuer plus irgendwelche Vor- und Nachsteuerausgleiche für Geringverdiener.)
"Und da du offenbar weißt..." Einwände, die so beginnen, wandern bei mir in den Müllkorb.
Anstelle polemisch zu werden, habe ich mir die Mühe gemacht, ein Spreadsheet zum Experimentieren ins Web zu stellen. Auch da können Fehler drin sein. Dann können wir uns freundlich darüber unterhalten.
Das ist sicherlich vernünftig (da es sonst sicherlich sehr komlex wird), steht dort aber nicht. Nur ist dies für mich eher ist eine reine Steuersenkung(da alles beim alten bleibt und somit nur der Steuersatz verändert wird) im Optimalfall (also keine Steuersschluplöcher wie im Bsp. oben gleiche Bemessungsgrundlage, nur Veränderungen bei der Einkommenssteuer...), was meiner Meinung nach nicht unbedingt auf Deutschland bezogen werden sollte, da dies möglicherweise missvertanden werden könnte. Damit halte ich diesen Rechenansatz für ein kaputtrechnen einer FlatTax. --Cyrus Grisham 14:09, 11. Sep 2005 (CEST)
Hi Cyrus, ACK. Der Artikel ist über Flat Tax. Aber dargestellt wird das Thema Steuersenkung. Genau das ist das Problem. Denn eine Flat-Tax mit niedrigeren Steuereinnahmen wird dem Tarif 2005 mit höheren Steuereinnahmen gegenübergestellt. Diese Verquickung mehrerer Veränderungen schafft dann auch Verwirrung in der Öffentlichkeit. In der Politik ist das Absicht, aber in der Wikipedia ist das nicht so gut.

Konkrete Prozentwerte

Dem Artikel fehlen meiner Meinung nach noch konktrete Angaben zu Staaten, die diese Steuer so erheben. Also einfach eine Tabelle mit den jeweiligen Staaten und ihren Steuersätzen bitte einfügen. -- sk 15:52, 19. Jul 2005 (CEST)

Um die Wirkungsweise der FT zu beurteilen reichen die %e nicht aus! Der Freibetragt ist von entscheidender Bedeutung! Ein hoher Freibetrag bei gelizeitig hoher %ualer Steuer belastet viel stärker die Besserverdienenden, als das Gegenteil. Sollte also jemand die Freibeträge der entsprechenden Länder mit FT kennen, so füge er sie bitte zu den %en hinzu! Danke -- Janekpfeifer 14:35, 22. Jul 2005 (CEST)

Abkürzung

War das Absicht, statt Flat Tax nur FT zu schreiben? Mich hatte es gestört und ich habe es mal im ganzen Artikel ersetzt, ich hoffe, ich habe mich damit nicht über einen (unausgesprochenen) Konsens hinweggesetzt. --Smeyen Disk 13:46, 4. Sep 2005 (CEST)

Spreadsheet

@Dick Tracy, von Deinem Befehlston her nehme ich einmal an, dass man sich Dir huldvoll zu nähern hat. Ich muss also zugeben, dass http://www.auf.rappeln.de/steuervereinfachung sich dem Wahlkampf widmet. Allerdings ist das Spreadsheet keine Propaganda, sondern knochentrockene Rechnerei. Darf ich allerhöflichst und respektvollst darum bitten, das Spreadsheet daraufhin abzuprüfen, ob es Propaganda ist? Ich verstehe, wenn darauf geachtet wird, dass in der Wikipedia kein Wahlkampf stattfindet. Darum die Frage: Wäre es tolerierbar, wenn das Spreadsheet unter einer URL angelegt wäre, die nichts mit der Wahl zu tun hat? (Z.B. http://www.dorodango.de oder sowas ähnliches)

Hiermit stelle ich den von Dir gestrichenen Text zur Diskussion: "http://www.auf.rappeln.de/steuervereinfachung/FTcalc.xls ist ein Spreadsheet, das auf einer Einkommensverteilungsstatistik für 1995 des Statistisches Bundesamts (Jahrb.1999, 20.10.4) beruht. Berechnet werden vier Ungleichverteilungen: (1) Brutto, (2) Netto nach Steuertarif 1995, (3) Netto nach Flat-Tax mit Bürgergeld und (4) Netto nach Flat-Tax ohne Bürgergeld. Diese Berechnungen zeigen die Umverteilungseffekte, die verschiedenen Arten der Besteuerung bewirken. Als Ungleichverteilungsmaße werden unter Anderem ein Atkinson-Koeffizient (auf einem Entropiemaß basierend) verwendet und der Gini-Koeffizient verwendet. Wichtig ist auch der sehr einfache Hoover-Koeffizient, der direkt angibt, wieviel Prozent der Summe aller Einkommen noch umverteilt werden müsste, um absolute Gleichheit zu erreichen. Das Spreadsheet ermöglicht Experimente: Die Parameter der Flat-Tax (Grenzsteuersatz und Freibetrag) können verändert werden."

Sachlicher geht es doch eigentlich nicht. Aber es mag sein, dass mir Deine sicherlich bewundernswerte Erfahrung mit und Dein Wissen um die Regeln der Wikipedia fehlen und prinzipiell Links zu Spreadsheets verboten sind.

Also mal ganz ruhig und sachlich. Ich schreib hier doch nicht im Befehlston. Ich habe deinen Link nicht gelöscht, weil es eventl. Wahlkampfpropaganda ist, sondern weil der Link auf eine XLS Datei verweißt. Zum einen gelten XLS mit Makros nicht als sicher, zum anderen beruht ein Link auf xls Dateien nicht als wikikonform. Ausserdem ist die Erklärung zu dem Link viel zu lang, dass ist ja fast ein halber Artikel. Üblicherwiese ist eine Erklärung maximal ein halber Satz. Ich zweifle nicht am Inhalt des Links, aber die Ausführung ist mangelhaft! Dick Tracy 08:36, 7. Sep 2005 (CEST)

Aufgrund eines anderen Deiner gestrengen Hinweise (sogar mit Ausrufezeichen bewehrt) möchte ich nicht versäumen, brav zu unterschreiben: --Götz 23:29, 6. Sep 2005 (CEST)

Ich hab mit einem ! darauf hingewiesen, dass man Beiträge auf der Diskussionsseite mit 4 mal ~ unterschreibt und nicht mitten in das Posting eines anderen schreibt. Dick Tracy 08:36, 7. Sep 2005 (CEST)
Noch was, ich persönlich finde, dass die Datei sowieso für Laien, die ja Wikipedia lesen überhaupt nicht verständlich ist. Erklärungen zum Link haben beim link selber nichts zu suchen. Also entweder bastelt da jemand ne HP mit der datei oder es bleibt draussen! Dick Tracy 08:40, 7. Sep 2005 (CEST)
Eine persönliche Meinung in der Form einer Anordnung vorzutragen, ist doch etwas ungeschickt :-). Ob Erklärungen in einem Link was zu suchen haben oder nicht, kann Dick persönlich garnicht vorschreiben. Da muss man sehen, wie das in der Wikipedia geregelt wird. Weniger aufgeplustert ginge es auch, denn der Vorschlag ist gut: Link zu einer HTML-Seite mit Erklärungen dort und Link zum Spreadsheet.
Das Spreadsheet selbst ist etwas knapp geraten, zeigt aber, dass Dick recht hat: Er strich früher mal einen Eintrag "Tendenziell belastet die Umstellung auf eine Flat-Tax untere und mittlere Einkommensbezieher stärker als die Reichen" (natürlich wieder mit einem aufgeregten Ausrufezeichen in seinem Kommentar). Das Spreadsheet zeigt, dass die Flat-Tax nur bei den mittleren Einkommen kräftig zuschlägt, die hohen Einkommen werden sehr stark entlastet, aber eben auch Geringverdiener werden etwas entlastet. Insofern hatte Dick mit seiner Streichung teilweise recht. (Eine Berichtigung wäre allerdings besser gewesen, als die totale Streichung.)
Die kräftige Umverteilung aus der Mitte nach Oben und Unten ist wohl der Grund dafür, dass die Flat-Tax ggf. stärker nivelliert (im Spreadsheet-Beispiel sinkender Gini-Koeffizient sowohl mit negativer Steuer wie auch ohne negative Steuer), als das bei den bisherigen Tarifen der Fall ist. Mit dem Spreadsheet hätte Dick besser bestärken können, dass Geringverdiener bei der Flat-Tax gut dastehen. Wie das jedoch nach flankierenden Maßnahmen aussieht, muss man noch sehen. Das Hauptproblem ist ja, wo das bei einer Steuersenkung eingesparte Geld wieder herkommen soll und wie die daraus resultierende Belastungsverteilung aussieht. Und das ist dann eben doch nicht mehr so einfach auf einem Bierdeckel zu erklären. --217.10.50.85 14:06, 7. Sep 2005 (CEST)
Wikipedia:Weblinks verbietet keine XLS-Seiten. Ich aktiviere mal wieder den Link zum Spreadsheet. Streichungen bitte gut begründet vornehmen und nicht einfach einen Eintrag herrisch und diktatorisch raushauen. Gibt es noch weitere Meinungen zum Spreadsheet? --217.10.50.85 12:32, 8. Sep 2005 (CEST)

Ich habe die weblinks mal vereinfacht. Man braucht keine 2 weblinks auf die gleiche webseite! (siehe hierzu vorher bestehende links auf www.steuersystem.de. Der Link auf die Spreadsheet habe ich auf die eigentliche Seite abgeändert. Dort ist der Spreadsheet genauso erklärt. Würde sonst sogar gegen URV verstossen!

Im übrigen ist die Seite nicht neutral und der spreadsheets beruht auf zahlen von 1995!! Veraltet!! Dick Tracy 13:21, 8. Sep 2005 (CEST)

Mich stört 1995 nicht. Das Spreadsheet zeigt auch so (und sehr neutral), wie man die Flat-Tax mit anderen Steuertarifen vergleicht. (Übrigens, Dick, deine Ausrufezeichentaste scheint zu prellen.) --217.10.50.85 17:21, 8. Sep 2005 (CEST)
lol, jetzt hast du deinen eingebrachten Spreadsheets link selber gelöscht! "Weblinks - Von Dick Tracy ausgewählten Wahlkampflink entfernt". Ich hab nur deinen Link aufgelöst. Na ja, dann hat sich das mit dem spreadsheet ja erledigt. Übrigens wie du oben selber lesen kannst, hatte ich den Link wegen mangelnder Neutralität bemängelt. Thema hat sich also erledigt. Dick Tracy 17:25, 8. Sep 2005 (CEST)
Verstehe diese Einlassung nicht. Naja, Fokus aufs Thema: http://www.deutschland.wechselt.de/FlatTax.htm --Götz 22:39, 8. Sep 2005 (CEST)

Slowakei

Folgendes hat mit dem Lemma nichts direkt zu tun, verschiebe es deshalb hierhin:


"Andererseits darf man nicht übersehen, dass die Bevölkerung das durch die Einkommenssteuerreform gewonnene Geld wieder durch die auf dem täglichen Konsum lastende Mehrwertsteuer verliere, und zwar umso mehr, je mehr sie Geld ausgibt (was bekanntlich vor allem ärmere Menschen betrifft). Außerdem wird oft nicht erwähnt, dass seit der Reform Krankenkassenbeiträge zum Teil drastisch erhöht wurden und die Krankenkassen Leistungen am Monatsende wegen Geldmangel einfach nicht mehr abgelten, Krankenhäuser wurden privatisiert, Studenten zahlen jetzt recht hohe Sozialversicherungsbeiträge, die für sie vorher der Staat bezahlt hat, diverse Gebühren wurden erhöht, eine Pensionsreform durchgeführt, bei der privates Sparen zunehmend in den Vordergrund tritt, usw. Letzteres hängt natürlich nicht immer direkt mit der Steuerreform zusammen, zeigt aber, wie sehr der öffentliche Sektor als Ganzes jetzt versucht Geld aufzutreiben. Die Befürchtung, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer den Konsum dämpft, erwies sich bei einigen Artikeln, insbesondere bei Büchern, als zutreffend. Die Inflation blieb trotz Mehrwertsteuererhöhung 2004 relativ zu den Vorjahren eher gering, was aber vor allem darauf zurückzuführen ist, dass diverse Preisderegulierungen, die die Inflation normalerweise erhöhten, bereits in den Vorjahren "erledigt" wurden. Der einzige bis jetzt wirklich nachweisbare Erfolg der Reform ist ein deutlich höheres Interesse ausländischer Investoren an der Slowakei. Man darf aber nicht vergessen, dass dies in der Slowakei im Unterschied bspw. zu Deutschland auch durch das relativ geringe Lohnniveau bedingt ist. Die Einfachsteuer ließ sich in der Slowakei nur einführen, weil ein hoher politischer Wille dazu vorhanden war und die Reformen am Anfang der Legislaturperiode eingeleitet wurden. Ivan Mikloš geht davon aus, dass sich eine Einfachsteuer nicht in der zweiten Hälfte einer Legislaturperiode einführen lasse, sondern nur am Anfang. Das politische Ergebnis der Steuerreform ist vorerst, dass laut Umfragen die Hauptregierungsparteien in den Wahlen 2005 die 5%-Hürde für das Parlament nur knapp schaffen werden."


Kann man - etwas weniger tendenziös formuliert - vielleicht im Lemma Slowakei unterbringen. --Sava 13:05, 10. Sep 2005 (CEST)

Das hat mit dem Lemma leider (ich wiederhole leider) sehr viel zu tun...Ich habe den Text in einer reduzierten Form wieder eingefügt, sonst hätte das Beispiel überhaupt keinen Sinn (nur die eigentliche Reform zu beschreiben ist kein Beispiel)...Ich habe dass nur geschrieben, damit die Menschen in Deutschland sehen, was auf sie WIRKLICH zukommt. Der Text wurde von mir - wie übrigens immmer - (obwohl es vielleicht auf den ersten Blick nicht so ausschaut) als ein NPOV-TExt geschrieben, nur ist die Wirklichkeit halt anders und etwas komplexer als sie der Finanzminister selbst oder die Medien darstellen.Juro 20:13, 10. Sep 2005 (CEST)

Wenn Steuersenkungen dazu führen, dass in anderen Bereichen die Belastungen ansteigen, dann ist es sicherlich richtig, auf solche Tricks hinzuweisen.
Leider wird aber in diesem Artikel die Flat-Tax genauso wie in der öffentlichen Diskussion mit anderen Themen verquirlt. Das hat auch damit zu tun, dass in der Politik gerne ein Thema als Vehikel für ein anderes Thema mißbraucht wird. Flat-Tax uns Steuersenkung sind aber zwei getrennt behandelbare Sachen. Die Flat-Tax kann auch so gestaltet werden, dass die Einnahmen des Staates unverändert bleiben. (Dann ändert ist nur die Einkommensverteilung. Grob gesagt: Etwas Entlastung "unten", etwas Mehrbelastung in der "unteren Mitte", starke Entlastung "ganz oben".) Vielleicht sollte der Slowakei-Absatz zum Lemma "Steuersenkungen" verlegt werden. --Götz 09:33, 11. Sep 2005 (CEST)
Das stimmt natürlich, aber wenn man eine "Beispiel-Sektion" hat, dann muss man natürlich die eine tatsächlich angewandte Alternative nennen - das ist nun einmal die Definition eines Beispiels...Juro 04:15, 12. Sep 2005 (CEST)

Um unötige Reverts (Wahlkampf...) zu vermeiden wollt ich fragen ob diese beiden Links reingestellt werden dürfen:

Lesenswert-Diskussion

Derzeit ja in aller Munde, vor allem Politikermunde. Dennoch ein Thema, mit dem man sich mal etwas näher befassen sollte. Der Artikel beschreibt es denke ich schon ganz gut und nennt auch die Nachteile. Neutraler geht es kaum. Für mich ein wirklich lesenswerter Artikel. 213.47.55.160 12:44, 4. Sep 2005 (CEST)

  • Kontra: Nach dem Baustein am Ende ist die Neutralität umstritten; Wo kommt das Konzept her?--G 14:49, 10. Sep 2005 (CEST)

Neutralität

Ich habe mich entschlossen, nach reiflicher Überlegung, den Artikel als nicht Neutral zu kennzeichenen, da ich "Finanzielle Folgen einer Flat Tax am Beispiel Deutschland" für nicht ausgewogen und somit auch nicht neutral halte. Warum? Die Berechnung ist eine reine Steuersenkung, welche so z.B. auch nicht in der Slowakei gemacht wurde und ist somit sehr unausgewogen ist, da die Bemessungsgrundlage auch nicht geändert wird. Zudem wird überhaupt nicht auf die verfassungsrechtliche Problematik des heutigen Steuersystems eingeganen.

Es wird auch behauptet dass so zu einer starken Entlastung der Spizeneinkommen kommt. IKEA ist zwar eine Personengesellschaft, wird darum aber wie eine Person besteuert. Hier ein Zitat: ... Experte für die Geschäftsjahre 1999 bis 2003. Seine Bilanz: Der IKEA-Konzern in Deutschland zahlte rund 15 % Steuern, weit über 30 % zahlte der kleine Möbelhändler nebenan.(siehe:Das unmögliche Möbelhaus: IKEAs ganz legale Steuertricks). Ein anderes Beispiel sind die Aktiengewinne für Aktien die länger als ein Jahr gehalten wurden (komplett steuerfrei, egal ob 1 € oder 10.000.000 €). Somit halte ich das Rechenbeispiel für Wirklichkeitsverzerend und nicht geeignet. --Cyrus Grisham 18:12, 11. Sep 2005 (CEST)

Die Beispiele sind korrekt. Hier wird lediglich dargestellt, wie sich eine Tarifsenkung auswirkt - und nichts anderes. Und da niemand sagen kann, welche Steuervergünstigungen von welcher Einkommensschicht in Anspruch genommen werden, ist eine andere Darstellung nicht möglich. Die Beispiele sollen lediglich zeigen, wie verschiedene Einkommensgruppen durch den Steuertarif entlastet werden. Ob und wie diese Steuerentlastung durch den Abbau von Steuervergünstigungen ausgeglichen werden können, ist nicht Gegenstand der Darstellung. Este 18:27, 11. Sep 2005 (CEST)
Ich habe nicht bezeifelt, das die Rechenbeispiele in der Theorie nicht stimmen. Nur machen wir. uns nichts vor, je nachdem wie ich eine Flat-Tax (in Deutschland) mache kann ich zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Je nachdem welche Faktoren ich berücksichtige und welche nicht, was zum Einkommen tählt oder was nicht. Ich kann dir auch ein Extrembeispiel (für Deutschland geben) einer Flat-Tax nennen:
Freibetrag 60.000 € und dann ein einheitlicher Steuersatz von 100% oder auch eine Flat Tax mit 0,1%. Voila, die Gewinner und Verlierer stehen fest und ich komme zu komplett unterschiedlichen Schlussfolgerungen, oder? Darum halte ich diese, aus meiner Sicht hinkende Vergleiche für zweifelhaft und angreifbar. Ich schätze niemand will das ich das hier hereinsetze, darum wieder der Neutralitätsbaustein. Zudem kann keiner von uns die wirklichen Konsequenzen wissen. Das einzigste was feststeht ist das es Gewinner und Verlierer gibt (die je nach Rechenmodell anders aussehen). Wie sich eine reine Steuersenkunk auswirkt weiß, glaub ich jeder.(Sorrx Este)--Cyrus Grisham 19:50, 11. Sep 2005 (CEST)
Es gibt keinen sachlichen Grund für den Neutralitätsbaustein. Die Berechnungen sind zwar beispielhaft aber durchaus realistisch (siehe Kirchhof-Modell) und sollen lediglich verdeutlichen, wie sich ein Flat-Tax-Tarif auswirkt. Eine Flat-Tax mit 60.000 Freibetrag und 100 % Steuersatz ist dagegen nonsens. Este 20:12, 11. Sep 2005 (CEST)
Warum? Genauso wahrscheinlich wie ich eine reine Steuersenkung (für Deutschland) auf 25% halte,, oder hälst du dass sehr für wahrscheinlich? Ich eher nicht, darum werd ich denn Neutralitätsbaustein wieder einfügen, da ich die Berechnungen für wertend halte. Allerdings erst morgen früh um ständige reverts zu verhindern--Cyrus Grisham 20:28, 11. Sep 2005 (CEST)
Die Berechnung ist nicht wertend. Und ich schlage vor, dass du ein Vermittlungsverfahren einleitest, denn ich werde den Neutralitätsbaustein nicht hinnehmen. Este 20:37, 11. Sep 2005 (CEST)
Ich habe versucht auf die Problematik aufmerksam zu machen und hoffe das du damit Einverstanden bist., das ich Teile davon im Artikel reingeschrieben habe. Ist zwar suboptimal, aber damit wäre die Sache für mich gegessen. Natürlich nur, wenn du damit einverstanden bist. --Cyrus Grisham 22:38, 11. Sep 2005 (CEST)
@Cyrus: Im jetzigen Stand ist der Absatz als so fragwürdig dargestellt, dass er eigentlich nicht mehr im Artikel eines Lexikons stehen kann. Bin leider jobmäßig zu eingespannt und kann momentan hier nicht viel weiterhelfen. --Götz 23:03, 11. Sep 2005 (CEST)
@Este: Das Beispiel verdeutlicht nicht, wie sich ein Flat-Tax-Tarif auswirkt, sondern wie sich die Kombination eines Flat-Tax-Tarifs mit einer Steuersenkung auswirkt. Wie schon gesagt, hier gibt es etwas zum spielen. Auch wenn die Einkommensverteilung von von 1995 ist, kann man an ihr mal verschiedene Flat-Tax-Parameter (Grenzsteuersatz, Freibetrag) ausprobieren und so ein Gefühl für die Wirkung der Parameter gewinnen. Und dann könnte man aktuellere Zahlen auftreiben...
--Götz 23:03, 11. Sep 2005 (CEST)

Also ich finde die Beispiele völlig korrekt und illustrierend. Ein Neutralitätsproblem sehe ich hier nicht. Meist werden doch Neutralitätsbausteine eh nur aus ideologischen Gründen reingesetzt, weil jemand der keine Ahnung hat, aber dachte dass etwas schlecht sei, sich beim Lesen des Artikels wundert, wie gut es eigentlich ist. Hätte man eine Ahnung, würde man den Artikel halt ausbessern. Würde ich auf Schröders Halbwahrheiten hören, dann würde ich auch vermuten, die Einheitssteuer sei etwas Schlechtes. Dass die Opposition im Wahlkampf sich dagegen nicht wehrt, zeigt mir, dass sie genauso wenig Ahnung haben, was die Einheitssteuer ist. Faktisch wirkt die Einheitssteuer ja progressiv. Es gibt halt Themen, da muss man Ahnung haben, um mitreden zu können. Das gilt übrigens auch für Diskussionen hier. Und im Wahlkampf wird die Steuer ständig diskutiert, obwohl sie von keiner Partei gefordert wird. Manchmal wünsche ich mir, vor Wahlen müsste man einen kleinen Wissenstest machen. Aber nur manchmal :-) 129.227.23.28 09:43, 14. Sep 2005 (CEST)

Die Sache war mal für mich nicht neutral (es mal eine Berechnung für Deutschland die aus meiner Perspektive recht problematisch war, ist aber raus). Jetzt finde ich den Artikel gut und sonst kann ich dir nur zustimmen. --Cyrus Grisham 14:12, 14. Sep 2005 (CEST)

Freibetrag oder auch Freigrenze?

Ist ein Grundfreibetrag zwingend für das Konzept einer Flat Tax oder ist auch eine Freigrenze unter diesen Begriff zu fassen?

Kurze Erläuterung des Unterschieds: Bei einem Freibetrag von 10000 Euro werden bei einem Einkommen von 15000 nur die letzten 5000 Euro versteuert, bei einer Freigrenze jedoch die gesamten 15000 Euro. --81.173.131.63 00:23, 12. Sep 2005 (CEST)

Freibeträge und Freigreigrenzen sind Regelungen, die zusätzlich zur Flat-Tax getroffen werden können. Wenn es zu einer Flat-Tax Freigrenzen oder Freibeträge gibt, dann hat das einen starken Einfluss auf den Durchschnittssteuersatz. Darum ist das Fehlen entsprechender Angaben in der Tabelle der Länder mit Flat-Tax ein Problem.
Eine Freigrenze ist problematisch, weil im Beispiel oben ein Einkommensbezieher netto Verluste erzielt, wenn er z.B von 14999 zu 15000 brutto rutscht. Die Konsequenz von Freigrenzen ist, dass es Einkommensbereiche gibt, in die niemand reinkommen möchte. Freibeträge machen viel mehr Sinn. Die Besteuerung ist hier auch einfacher zu handhaben. --Götz 11:11, 20. Okt 2005 (CEST)
Gibt es denn in keinem der aufgelisteten Ländern mit Flat-Tax Freibeträge? --DL5MDA 18:09, 23. Dez. 2008 (CET)

Historie

Bevor man sich um Vor- und Nachteile prügelt, wären noch einige unstrittige Fragen zu klären: Von wem stammt das Konzept und der Begriff der Flat Tax? Wann wurde es von wem wesentlich weiterentwickelt, wann und wo wurde es umgesetzt? --81.173.131.63 00:27, 12. Sep 2005 (CEST)

Nivellierung von Fachbegriffen

Ich habe es den Artikel heute nochmal komplett durchgelesen: an der Sprache müssen wir noch deutlich etwas machen. Wer versteht Sätze wie Im Vergleich zu anderen Steuertarifen kann die Flat Tax sowohl zu einer geringeren wie auch zu einer höheren Nivellierung von Einkommensunterschieden führen? Dabei ist der Sachverhalt doch relativ einfach. --81.173.164.104 14:49, 12. Sep 2005 (CEST)

Das kann sicherlich verbesssert werden. Sachverhalt ist: Eine Besteuerung kann eine Brutto-Einkommensverteilung nivellieren, grob gesagt, die Lorenz-Kurve flacherklopfen. Die Besteuerung tut das in einem quantifizierbaren Maß (z.B. Gini-Koeffizient). Ersetze ich den Steuertarif A durch einen Steuertarif B so dass gleiches Steueraufkommen daraus resultiert, kann die mit B erreichte Nivellierung stärker oder schwächer sein, als die mit A erreichte Nivellierung. Die Darstellung mag mir durchaus schlecht gelungen sein. Anstelle Zeit in polemische ("Nivellierung von Fachbegriffen") Aufforderungen zu Verbesserungen zu verschwenden, ist eine Verbesserung der Darstellung der geeignetere (wenn auch vielleicht anstrengendere) Wikipedia-Beitrag. Also bitte an die Arbeit. --Götz 01:00, 13. Sep 2005 (CEST)
werter Anonymus, da stimme ich Götz zu: Wikipedia lebt vom Mitmachen, nicht vom Aufgaben zuweisen. Stell den dir kompliziert erscheinenden Sachverhalt einfach einfach dar, die Leser werden es dir danken! -- Sava 01:25, 15. Sep 2005 (CEST)

Flat tax vs. Einheitssteuer vs. Flat-Rate-Tax

Nach meiner Auffassung wird die Steuer in der Presse eher "Einheitssteuer" genannt. Sollten wir den Artikel dorthin nicht besser verschieben? 129.227.23.28 09:36, 14. Sep 2005 (CEST)

im Moment spricht Google für deinen Vorschlag, andererseits neigen gewisse Anglizismen dazu, sich durchzusetzen. Vielleicht warten wir noch etwas ab , um nicht hin und her zu verschieben? -- Sava 01:28, 15. Sep 2005 (CEST)

So wie ich es kenne, unterscheiden sich Flat-Rate-Tax und Flat-Tax darin, dass erstere Abzüge und Freibeträge zulässt, letztere nicht; das spräche dafür, die Weiterleitung aufzulösen oder zumindest den Unterschied der beiden Steuerarten zu erklären. "Einheitssteuer" kannte ich als Wort bislang noch nicht, klingt aber in meinen Ohren, als wäre die Steuer (im Betrag) und nicht der Steuersatz für alle gleich. http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/thurgau_flat_rate_tax__1.707740.html Was ist richtig, was ist falsch? Wer darf das bestimmen? --Chrismoon 23:16, 28. Okt. 2009 (CET)

Ich glaube nicht, dass die Fachwelt zwischen 'flat tax' und 'flat-rate tax' unterscheidet. Die Begriffe sind austauschbar:
Es gibt allerdings schon eine Einheitssteuer-BKL.
--Oreg 14:05, 5. Nov. 2009 (CET)

Schweiz

Studie im Auftrag der eidg. Steuerverwaltung: http://www.tages-anzeiger.ch/dyn/news/schweiz/800993.html Fazit: Volkswirtschafliches Wachstum auf Kosten des Mittelstandes. Mittelstand wird belastet statt entlastet.

Ich habe folgende Passage entfernt, der Artikel behandelt Einkommensteuer, nicht Mehrwertsteuer. Die Zitate sind m.M.n. wenig hifreich. --Livani 14:54, 21. Jun. 2007 (CEST)


Zitate zu «Easy Swiss Tax»

  • «Schade, dass ich nicht mehr Finanzminister bin, ich würde gerne mithelfen, das zu realisieren.»
    Kaspar Villiger, Dezember 2006
  • «Die Easy Swiss Tax bietet auf den ersten Blick so viele Vorteile, dass es sich lohnt, sie genau zu prüfen.»
    Beat Jans, in seinem Vorstoss an die Basler Regierung
  • «Ein einheitlicher Steuersatz [einer Flat Tax] kann nicht auf die Schweiz übertragen werden. Die Flat Tax belastet den Mittelstand und schaltet den Steuerwettbewerb aus. Beides will die FDP nicht.»
    Doris Fiala, Parteipräsidentin der Zürcher FDP, Oktober 2006
  • «Vom jetzigen komplexen System profitiert ... zum einen ein ganzer Wirtschaftszeig, der sich erfolgreich auf die Beratung bei Steuerfragen spezialisiert hat. Für Politiker sind Steuerabzüge ein willkommenes Geschenk an ihre Klientel und in der Verwaltung befürchten viele Mitarbeiter, dass ihre Stelle bei einer radikalen Vereinfachung ihres Systems obsolet wird.»
    NZZ, 24. August 2006, [1]

Mehrwertsteuer

Als Hans-Rudolf Merz Ende 2003 Bundesrat und auch Finanzminister (Departementsvorsteher) wurde, kündigte er an, das aufwendige System der 1995 eingeführten MWSt [2] radikal vereinfachen zu wollen, und «nur einen Satz» von 5-6%, zuletzt 6% einzuführen, die abgestuften Steuersätze und zahlreichen Ausnahmen abzuschaffen. Auch das bisherige aufwendige System, mit mittlerweile dreitausend Seiten Verordnungen, Richtlinien und Ausführungsbestimmungen, soll vereinfacht werden – im Prinzip sollte die Steuer nur auf den Mehrwert erhoben und nur von den Konsumenten bezahlt werden, was in der Praxis allerdings zum komplizierten Berechnungs- und Verrechnungssystem führt.

Eine Abschaffung der Mehrwertsteuer haben die Freiburger Ökonomen Reiner Eichenberger und Mark Schelker vorgeschlagen (publiziert in der Weltwoche 7/04 [3]).

Die zahlreichen Lobbys wussten aber bisher (Anfang 2007) auch die kleinsten Änderungen in diese Richtung zu blockieren [4] [5] [6] [7].

Siehe auch: Mehrwertsteuer (Schweiz).

Zitate zu Mehrwertsteuer

  • «Ich stelle fest, dass, seit wir dieses Gesetz haben, Schritt für Schritt und Schlag auf Schlag Vorstösse zur Befreiung einzelner Tatbestände kommen. Wir haben eine wilde Kaskade von parlamentarischen Initiativen, die immer wieder neue Ausnahmen schaffen wollen – immer wieder neue Schnittstellen und immer wieder neue Ungerechtigkeiten.»
    «Eigentlich müssten wir alle Sondersätze abschaffen, und wenn wir irgendwo etwas fördern wollen, dann sollten wir dies transparent tun, indem wir dann halt staatliches Geld hineingeben. Sonst sind das invisible Subventionen. Die Begünstigten sehen nicht, dass sie durch die Ausnahme von einer staatlichen Leistung begünstigt sind. Sie machen noch ein hohles Kreuz, denn sie bezahlen ja auch eine Steuer.»
    Kaspar Villiger, Bundesrat und Departementsvorsteher, 2003
  • «Unser Steuersystem weist einen Komplexitätsgrad auf, der in krassem Widerspruch zur angestrebten Bürgernähe steht ... Ich will deshalb unser Steuersystem vereinfachen und entrümpeln.»
    «Höchste Priorität hat für mich eine radikal vereinfachte Mehrwertsteuer mit einem Einheitssatz ... 5 bis 6 Prozent ... Mit dieser wohl weltweiten Pioniertat würden wir unser Land als Wirtschaftsstandort neu positionieren.»
    «Ich hoffe, dass es gelingt, die 25 betroffenen Lobbys wie beim Genfer Weihnachtsschwimmen auf eine Linie zu bringen. Da muss sich jeder erst einen Kübel kaltes Wasser über den Kopf leeren. Dann müssen sie sich die Hand geben, einer zählt auf drei, und alle müssen miteinander springen. Nur so geht das.»
    Hans-Rudolf Merz, Bundesrat und Departementsvorsteher, 2004 – 2006
  • «Wir sind nicht bereit, auf eine Vorlage einzutreten, welche die Güter des täglichen Bedarfs durch einen höheren Satz als 2,4 Prozent künstlich verteuert.»
    Reto Nause, CVP-Generalsekretär, 2006
  • «Der Einheitssatz ist sexy. Das wäre ein unglaublich positives Signal, das über die Landesgrenzen hinaus wahrgenommen wird.»
    «Wenn Merz [an einer Besteuerung des Gesundheitswesens] festhält, ist die Reform tot, bevor sie überhaupt geboren worden ist.»
    «Es wird auf jeden Fall ein Test für die Lobbyfestigkeit des Parlaments.»
    Philipp Müller, FDP-Nationalrat, 2006
  • «Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz ist politisch nicht realisierbar.»
    Gregor Rutz, SVP-Generalsekretär, 2006
  • «Der Bundesrat ist eingeladen, Massnahmen zu ergreifen, um die offiziellen Dokumente der Mehrwertsteuerhauptabteilung dahingehend zu verringern und zu vereinfachen, dass sie für die kleinen und mittleren Unternehmen lesbar und verständlich werden.»
    Pierre Triponez, FDP-Nationalrat, 2006

Sorry für die radikale Löschung: Aber das ist einfach der falsche Artikel. Das Lemma heißt Flat Tax bzw. Einheitssteuer, nicht Stufentarif oder gar Steuersystem der Schweiz. --Livani 00:27, 7. Feb. 2008 (CET)

Neuerungen

dieser artikel sollte mal wieder auf den neuesten stand gebracht werden! da stehen ja teilweise sogar noch werte von 2003 drin!

am 15. Mai gab es beispielsweise noch einen artikel zu dem thema im Handelsblatt.

kann sich da mal einer drum kümmern?

--Beamter(KO) 08:57, 16. Mai 2008 (CEST)

Der folgende Weblink hat noch nicht einmal ein Impressum und genügt sicherlich nicht den WP-Qualtitätsanforderungen: www.steuervereinfachung.de. Ich verschiebe ihn daher aus dem Artikel hierher. --Oreg 05:47, 28. Jul. 2008 (CEST)

Landkarte

Die Karte "Flat-Tax in Europa" markiert mehrere rein asiatische Staaten. Bitte entweder die Legende oder die Karte ändern! (nicht signierter Beitrag von 84.60.206.133 (Diskussion) 21:47, 31. Dez. 2008)

Stimmt. Am besten auf der Diskussionsseite des Bildes ansprechen (bei Wikimedia Commons: http://commons.wikimedia.org/wiki/File_talk:Impot-proportionnel-en-Europe.png
Sei so nett und signiere Deine Beiträge. Danke, --Oreg 15:44, 7. Jan. 2009 (CET)

Soziale Auswirkungen am Beispiel Tschechische Republik und Slowakei

Für den folgenden Abschnitt würde ich doch gerne eine richtige Quelle sehen:

"Aufgrund der Kritik, die nach Durchführung der radikalen Steuer- und Sozialreformen in der Slowakei von 2002 – 2004 laut wurde, wurde die Regierung, der auch Finanzminister Ivan Mikloš angehörte, im Jahr 2006 abgewählt.<ref>Slowakei-net: Wahlen 2006</ref>"

Die Quelle zeigt nicht, dass die Regierung wegen der Flat Tax abgewählt wurde. --Oreg 12:18, 2. Feb. 2009 (CET)

In der Quelle <ref>[8]</ref> steht sinngemäß: Die Opposition hat mit dem Wahlversprechen die neoliberalen Reformen rückgängig zu machen gewonnen. Ausdrücklich erwähnt ist auch das Versprechen der Rückgängigmachung der Flat Tax.
So wie es aktuell im Text steht ist es aber akzeptabel (die Flat Tax war nicht Monokausal, im Ergebnis ging es natürlich um das gesamte Reformpaket). Die Straffung geht auch in Ordnung. Im Ergebnis ging es mir nur darum, dass der Text nicht zu glatt ausfällt. (nicht signierter Beitrag von Pass3456 (Diskussion | Beiträge) 20:07, 2. Feb. 2009 (CET))
Da bin ich froh, dass Du einverstanden bist. Dank und Grüße, --Oreg 21:00, 2. Feb. 2009 (CET)

Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und Umverteilungswirkung

Der Abschnitt hieß vorher nur Umverteilungswirkung. Für Deutschland ist dies aber zu kurz gesprungen, da es bei uns nicht nur philosophische Umverteilungsüberlegungen gibt, sondern das Grundgesetz die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit fordert. Da Besteuerung nach Leistungsfähigkeit ein verwandtes Thema ist, das zwangslos auch noch in den Absatz passt, habe ich es mit rein gestellt. --Pass3456 22:48, 9. Jan. 2010 (CET)

Das Lemma ist Flat Tax, nicht Flat Tax in Deutschland. --Charmrock 22:54, 9. Jan. 2010 (CET)
Das Lemma heisst Flat Tax und nicht internationale Flat Tax. Deutschland ist genauso relevant wie die Slowakei. --Pass3456 23:13, 9. Jan. 2010 (CET)

P.s. das Urteil BVerfGE 8, 51 kann hier nachgelesen werden. --Pass3456 00:00, 10. Jan. 2010 (CET)

PPs hier was von Murray zum Thema [9]. --Pass3456 00:11, 10. Jan. 2010 (CET)

Kannst du ja in die Literaturliste setzen. --Charmrock 00:25, 10. Jan. 2010 (CET)

Kann man drauf aufbauen denke ich:

  1. Aber: "Nach Tipke fordert das Leistungsfähigkeitsprinzip nicht unbedingt einen progressiven Tarif, es steht dem nur nicht entgegen, er sieht hauptsächlich das Sozialstaatsprinzip als Begründung für den progressiven Tarif der Einkommensteuer" Das ist nicht exakt das was Du hier geschrieben hast.
  2. Folgende Abschnitte sollten vor "Einheitssteuer in der Diskussion":
  • "Länder mit Flat tax"
  • "Beispiel Slowakei"
  • "Beispiel Tschechische Republik"

--Pass3456 13:05, 10. Jan. 2010 (CET)

Änderes es, kein Problem damit. --Charmrock 19:09, 10. Jan. 2010 (CET)

"Eine Einheitssteuer könnte ein Höchstmaß an Klarheit und Einfachheit im Einkommensteuerrecht schaffen und so zu einer einfacheren Steuererklärung führen." Kann so nicht stehen bleiben. Hier geht es nicht um den Steuersatz, sondern um die Bemessungsgrundlage. Da müssen konkrete Beispiele her. Die Flat Tax an sich führt nicht notwendiger Weise zu einer einfacheren Steuererklärung, dazu kann ich die OECD oder ähnliches zitieren. --Pass3456 13:17, 10. Jan. 2010 (CET)

Da steht ja "könnte". Aber Belege schaden nie. --Charmrock 19:09, 10. Jan. 2010 (CET)

"Tendenziell belastet die Umstellung auf eine Flat Tax untere und mittlere Einkommensbezieher stärker als die Bezieher höherer Einkommen, was sich allerdings durch die Kombination mit einem Freibetrag vermeiden ließe." Der Satz passt irgendwie nicht. --Pass3456 13:23, 10. Jan. 2010 (CET)

Die pro contra Punkte sind jetzt nach meinem Verständnis besser verständlich und weniger überladen. Fußnoten und weiterer Text folgen noch. --Pass3456 13:42, 10. Jan. 2010 (CET)

ACK --Charmrock 19:09, 10. Jan. 2010 (CET)

Beispiel Tschechische Republik

Was ist bitte der Sinn dieser willkürlich herausgepickten, selektiven Information zum Beispiel Tschechien? --Charmrock 13:17, 10. Jan. 2010 (CET)

Ist ein konkretes (Länder-) Beispiel. Du kannst gerne noch weitere Informationen anfügen. --Pass3456 13:18, 10. Jan. 2010 (CET)

Länder mit Flat tax

In der Tabelle gibt es für meinen Geschmack viel zu wenig Freibeträge. Zumindest die Slowakei hat welche. --Pass3456 20:50, 12. Jan. 2010 (CET)

Ich wusste gar nicht dass Kanton Uri, Kanton Obwalden und Kanton Appenzell Ausserrhoden Länder sind. -- Pass3456 01:16, 1. Jun. 2010 (CEST)
@Charmrock: Mir ist völlig klar, dass die in der Schweiz liegen. Die Schweiz hat aber eine progressive Bundes-Einkommensteuer. Damit ist die Schweiz kein Land mit Flat-Tax. -- Pass3456 01:38, 1. Jun. 2010 (CEST)

Artikel

http://www.theaustralian.news.com.au/common/story_page/0,5744,16643882%255E7583,00.html (nicht signierter Beitrag von 81.173.164.44 (Diskussion | Beiträge) 07:40, 19. Sep. 2005 (CEST))

Quelle: FTD-Artikel

http://ftd.de/pw/eu/28531.html

Im Mittelpunkt des Interesses steht eine radikale Steuerreform, die die slowakische Regierung unter Ministerpräsident Mikulás Dzurinda fast über Nacht in die Schlagzeilen katapultierte. Einkommen-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer werden seit Anfang 2004 mit einem einheitlichen Satz von 19 Prozent berechnet. Zuvor hatte für die Einkommensteuer ein progressiver Tarif gegolten. Im Gegenzug wurden fast alle Steuervergünstigungen und Ausnahmen abgeschafft, darunter auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz.

...

Tatsächlich hat sich das Wirtschaftswachstum in der Slowakei seit 2003 spürbar beschleunigt. Allerdings zweifeln Ökonomen, wie viel dazu die Steuerreform beigetragen hat. "Man kann nicht sagen, wie groß der Anteil des Wachstums ist, der auf die Steuerreform zurückzuführen ist", sagt Bernd Klett, Osteuropa-Experte bei der Deutschen Bank. In fast allen anderen Staaten, die am 1. Mai 2004 der EU beitraten, beschleunigte sich das Wachstum ebenfalls - unabhängig davon, ob die Länder eine Flat Tax hatten oder nicht. In Ungarn oder Polen war der Wachstumssprung sogar noch um einiges höher.

Dass die slowakische Wirtschaft insgesamt geringfügig schneller wächst als die der Nachbarländer Tschechien, Polen und Ungarn dürfte Experten zufolge zudem vor allem damit zusammenhängen, dass das Land erst deutlich später begann, eine funktionierende Marktwirtschaft aufzubauen

...

Während in der Hauptstadt Bratislava und ihrer Umgebung de facto Vollbeschäftigung herrscht, leiden manche Regionen im Osten des Landes unter Arbeitslosenquoten von über 30 Prozent. Kritiker monieren, die ökonomischen Veränderungen gingen an einem Großteil der Bevölkerung schlicht vorbei. "Die Reform berücksichtigt nicht, dass die Slowakei eine heterogene Gesellschaft ist", sagt Michal Vasecka vom slowakischen Institut für öffentliche Angelegenheiten. "Wer nicht jung, flexibel und gut ausgebildet ist, der profitiert auch nicht davon." (nicht signierter Beitrag von 134.95.82.119 (Diskussion | Beiträge) 11:24, 2. Nov. 2005 (CET))

Nachteile

Nach meiner Ansicht sind viele Punkte aus dem Bereich Nachteil nicht objektiv!

  1. Die Komplexität des Steuersystems nimmt mit einer Flat Tax nicht ab. Die Bewertung realwirtschaftlicher Tätigkeiten beispielsweise im Finanz- und Versicherungsbereich sind willkürlich.
Wieso nicht? Natürlich nicht die Komplexität ab! Beim Streichen jeglicher Ausnahmen!?
  1. Der Produktionsfaktor Arbeit wird zusätzlich belastet.
Bitte erklären! Kann man doch so nicht sagen!
  1. Eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen erlaubt einen ungehinderteren Zugriff auf die Steuerbasis, was leichter zu individuellen Steuererhöhungen führt.
kann heutzutage genauso leichter erhöht werden!

Stimmt aber, führt leichter zu individuellen Steuererhöhungen, da Verbreitung der Bemessungsgrundlagen, ja nichts anders heißt, wie Streichung von Ausnahmen wie z.B.: der Pendlerpauschale, steuerfreien Nacht- und Feiertagszuschlägen, Kontoführungsgebühren und weiteren Werbungskosten. Wer von der Steuerfreiheit dieser Ausnahmen bisher profitiert hat, und nicht grad beim Spitzensteuersatz lag, der verliert am Ende meist mehr Geld, durch die Streichung der Ausnahmen, als er durch einen womöglich niedrigeren Steuersatz und einen erhöhten Freibetrag bekommt.

Dick Tracy 11:37, 5. Sep 2005 (CEST)

Antwort von Roland Groh

  1. Da steuerlich abzugsfähige Ausgaben nur zu einem geringen Teil über eine Steuerentlastung gegenfinanziert werden, unterbleibt so ein zusätzlicher wirtschaftsstimulierender Konsumreiz, der aus der Neigung entstehen würde, seine progressive Steuerbelastung möglichst zu senken. Durch den dadurch fehlenden Konsum wird der Volkswirtschaft Geld entzogen, welches nicht in dem Maße wirtschaftsfördernd wie der Konsum lediglich zu einer höheren volkswirtschaftlichen Sparquote führt.
Der eigentliche Konsum wird dadurch nicht verringert! Es handelt sich hierbei lediglich um Abschreibungsmöglichkeiten, wie. z.B für einen PC, den man zu Hause zum arbeiten benötigt. der eigentliche Konsum wird nicht belastet!

Natürlich geht der Konsum zurück, diejenigen die ihre Investitionen unter anderem nach steuerlichen Gesichtspunkten ausrichten, (möglichst wenig Steuern zahlen) haben z.B.: keinen Grund mehr sich alle zwei Jahre (Abschreibungsfrist für Computer) einen neuen Computer zu kaufen, nur aus dem Grund heraus die Steuerbelastung zu senken. Geräte würden solange betrieben, wie sie funktionieren, nicht bis Sie abgeschrieben sind. Die Flat Tax hätte somit einen ökologischen Vorteil (weniger Müll), aber einen wirtschaftlichen Nachteil (weniger verkaufte Waren). Dieser Punkt gilt jedoch wohl eher für kleinere Unternehmen (Personengesellschaften) die auch der Einkommenssteuer unterliegen, als für abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmern) die ihren Konsum eher weniger nach steuerlichen Gesichtspunkten regeln.

Antwort von Roland Groh (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von Roland Groh (Diskussion | Beiträge) 21:16, 6. Sep. 2005 (CEST))

Es sollte unterschieden werden zwischen Nachteilen der Flat Tax an sich und Nachteilen der Umstellung auf eine Flat Tax. Bei jeder Umstellung eines Steuersystems gibt es Steuerzahler (und Steuernehmer), die persönlich im alten System Vorteile hatten. Es gibt also Reibungsverluste der Umstellung, die mit echten Nachteilen als Steuersystem nichts zu tun haben. A.Heidemann 15:37, 12. Jan 2006 (CET)

Der Nachteil "Das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit wird nur noch über den gleichbleibenden Prozentsatz, nicht mehr über die steuerliche Progression des Grenzsteuersatzes aufrecht erhalten." ist sinnlos! Das Leistungsfähigkeitsprinzip verlangt, daß wer gleich viel leisten kann die gleiche Steuerlast trägt (horizontale Steuergerechtigkeit) und wer mehr leisten kann einen höhere Steuerlast trägt (vertikale Steuergerechtigkeit). Aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip läßt sich keine Begründung für eine Progression herleiten, diese spielt für das Leistungsfähigkeitsprinzip keien Rolle und ist eine rein fiskalpolitische Entscheidung. Dies gilt für den folgenden Nachteil teilweise entsprechend.

Der Nachteil "Die Kapitallenkungsmöglichkeiten des Staates, über steuerliche Anreize (z.B.: Abschreibungsmodelle, Verlustverrechnung) gewisse Investitionen (z.B.: in erneuerbare Energien, Schiffsbau oder geschlossene Immobilienfonds) oder Ausgaben zu fokussieren, werden erschwert." ließe sich ebenso als Vorteil darstellen. Das kommt nur auch die staatsphilosophische Ausrichtung oder auch auf den politische Standpunkt an. Das hier so zu schreiben ist ziemliche Volksverdummung und sollte entweder besser erklärt oder gestrichen werden.

"Gegenüber dem bisherigen Einkommensteuertarif, wo die durchschnittliche Steuerbelastung bis zum Spitzensteuersatz nahezu linear ansteigt, und erst dann abzuflachen beginnt, flacht bei der Flat Tax der Durchschnittsteuersatz von Anfang an ab." Das ist falsch! Die Kurve nach EStG 2005 und den gängigen Flat-Tax-Modellen (Kirchhof, Rose) sind ähnlich und unterscheiden sich in der Kurvenform hauptsächlich im Limes. EStG 2005 ist in keinem Fall nahezu linear!

"Da steuerlich abzugsfähige Ausgaben nur zu einem geringen Teil über eine Steuerentlastung gegenfinanziert werden, unterbleibt so ein zusätzlicher wirtschaftsstimulierender Konsumreiz, der aus der Neigung entstehen würde, seine progressive Steuerbelastung möglichst zu senken. Durch den dadurch fehlenden Konsum wird der Volkswirtschaft Geld entzogen, welches nicht in dem Maße wirtschaftsfördernd wie der Konsum lediglich zu einer höheren volkswirtschaftlichen Sparquote führt." Der tragende Gedanke dieses Nachteils stellt doch eher eine sehr starken Vorteil dar. Der Staat darf seinen Bürger nicht durch Besteuerung in Ausgaben lenken! Dadurch wird die Wirtschaft zu steuerlich begründeten Fehlinvestitionen verleitet. Wirtschaftlich betrachtet ist dieser Nachteil so, wie er hier ausgeführt wird, nicht nachvollziehbar, außer wenn man das Staatsverständnis erläutert, das hinter diesem Gedanken steht. Dieser Punkt sollte entweder stark überarbeitet oder gestrichen werden.[Anm.: nicht signiert]

Anmerkungen zu den verbliebenen vier Argumenten gegen die Einheitssteuer: Wie im ersten Satz des Artikels richtig steht, ist die Einheitssteuer ein einstufiger Einkommensteuertarif, hat also mit der Bemessungsgrundlage gar nichts zu tun. Ob durch die Einführung einer Flat Tax bei angestrebter Aufkommensneutralität die Bemessungsgrundlage breiter oder schmaler wird, hängt davon ab, wie hoch der einheitliche Grenzsteuersatz der Flat Tax ist. Lässt man den Grundfreibetrag so, wie er ist, und führt einen einheitlichen Steuersatz in Höhe des heutigen Eingangssteuersatzes ein, sinkt logischerweise das Aufkommen. Genauso logischerweise steigt das Aufkommen, wenn der einheitliche Steuersatz dem heutigen Spitzensteuersatz entspricht. Und irgendwo zwischen dem Eingangs- und dem Spitzensteuersatz befindet sich der aufkommensneutrale Einheitssteuersatz, der weder ein Argument für eine breitere noch für eine schmalere Bemessungsgrundlage ist. Demnach hätte die Einführung einer Flat Tax mit einer "Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen" nichts zu tun. Die Bemessungsgrundlage kann man ohne Flat Tax genauso verbreitern wie mit Flat Tax.

Eine etwas geringere Steigung und Begradigung des zurzeit aus 5 Zonen bestehenden linear progressiven Tarifs wäre also mit den gleichen Argumenten möglich. Es ergibt sich aber daraus ein wichtiges Argument gegen die Art und Weise der Flattax-Befürworter, die die Abschaffung der Ausnahmetatbestände exklusiv für sich beanspruchen. Ob das nach Einführung einer Flattax auch wirklich umgesetzt werden würde, steht in den Sternen.--Udo 09:11, 8. Feb. 2012 (CET)

Das zweite Argument kann man im Prinzip stehen lassen. Unter den Voraussetzungen, dass die Einführung der Flat Tax aufkommensneutral erfolgt und dass der Grundfreibetrag nicht erhöht wird, trifft das Argument zu.

Das sehe ich auch so. Vielleicht wären aber Verbesserungen an der Formulierung möglich.--Udo 09:11, 8. Feb. 2012 (CET)

Das dritte Argument ist in zweierlei Hinsicht fragwürdig. Erstens gilt es nur "im Falle einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage", die aber, wie oben dargelegt, mit einer Flat Tax nichts zu tun hat. Zweitens hat der Steuergesetzgeber die Abschreibungsfristen gegenüber früher bereits dermaßen verlängert, dass jedenfalls in Deutschland eine Gegenfinanzierung etwaiger Aufkommenseinbußen durch einen zu niedrig festgesetzten Einheitssteuersatz ganz sicher nicht durch eine weitere Verlängerung der Abschreibungsfristen erfolgen kann. Abgesehen davon kann man dauerhafte Steuersenkungen ohnehin nicht durch schärfere Abschreibungsregeln gegenfinanzieren, da längere Abschreibungsfristen nicht zu einer höheren, sondern nur zu einer früheren steuerlichen Belastung führen (insgesamt werden immer 100 % abgeschrieben).

Das vierte Argument kann wiederum stehen bleiben. Zwar wäre das Gegenteil richtig, wenn die Flat Tax mit einem Bürgergeld/Grundeinkommen kombiniert wird, aber das zu diskutieren ginge hier zu weit.

Als fünftes Argument habe ich schon gelesen, dass sich der Gesetzgeber durch eine Flat Tax auf einen bestimmten Progressionsverlauf festlegt; konkrete Annahmen über die Nutzenfunktionen der Steuerpflichtigen sowie exakt festgelegte Vorgaben über die mit dem Einkommensteuertarif bezweckte Umverteilung könnten Progressionsverläufe erforderlich machen, welche mit einem einheitlichen Grenzsteuersatz nicht erreichbar sind. Dieses Argument trifft zumindest theoretisch zu, auch wenn aus praktischer Sicht bezweifelt werden kann, dass real existierende Einkommensteuertarife tatsächlich das Ergebnis mathematischer Nutzenfunktionen und exakt durchgeplanter Umverteilungsvorgaben sind. Dennoch sollte man dieses Argument der Vollständigkeit halber erwähnen.

Das ist ein wichtiges Argument und gar nicht mal so theoretisch, denn in allen Ländern mit einer langjährigen demokratischen Diskussionskultur gibt es vom progressiven Grenzsteuersatz geprägte Tarife.--Udo 09:11, 8. Feb. 2012 (CET)

Bei den Argumenten für eine Einheitssteuer finde ich das letzte sehr fragwürdig. Erstens kann man lange darüber streiten, ob es nun ein Vor- oder Nachteil ist, wenn steuerliche Anreize erschwert werden, zweitens werden nur solche steuerlichen Anreize durch die Flat Tax erschwert, die mit dem Einkommensteuertarif zu tun haben, nicht jedoch solche Anreize, die mit der Steuerbemessungsgrundlage zu tun haben (z.B. Tonnagesteuer für den Betrieb von Handelsschiffen oder erhöhte Abschreibungen). --Steuerhorst 22:44, 24. Jan. 2012 (CET)

Meine (zusätzlichen) Anmerkungen unten, unter pro & contra. --Pass3456 22:56, 25. Jan. 2012 (CET)

Diskussion in Deutschland

Ich habe die Diskussion, die sich ja im wesentlichen auf Deutschland bezieht, auch so tituliert. Schweiz stand unter Beispiele, ist aber keines, sondern dort wird ebenfalls diskutiert.--Livani 15:10, 21. Jun. 2007 (CEST)

Hallo, ich habe mich an der eindeutigen positiven Darstellung der Diskussion in Deutschland gestört und sie ergänzt, dies wurde jeodch gleich wieder gelöscht, genau wie meine Literaturhinweise. WER WAR DAS UND WARUM? Ich dachte man kann hier frei sinnvolle Beiträge leisten, also bitte melde dich und sag mir was an meinen Argumenten nicht sinnvoll ist, bzw. nicht hierher gehört! Es handelte sich um folgenden Text:

Zunächst einmal fehlt in diesem Artikel der Hinweis, dass der Vorschlag nach langwierigen Diskussionen im Bundestag abgelehnt wurde. Zum Verständnis dieser Ablehnung sind vielleicht folgende wichtige Argumente gegen die Flat Tax erhellend: 1. Zur Gegenfinanzierung der berechneten Mindereinnahmen von ca. 60 Mrd. Euro (nach der Finanzministerkonferenz) sollen sämtliche Abschreibungsmöglichkeiten und Steuervergünstigungen gestrichen werden. Dieser radikale Kahlschlag macht sämtliche aus Gerechtigkeitsüberlegungen entstandenen Regelungen zunichte, wie beispielsweise die Freistellung von Sonn-, Feiertags und Nachtzuschlägen, oder die Entfernungspauschale. Sicherlich gibt es staatliche Subventionen, deren Sinn man hinterfragen muss (wie z.B. die Eigenheimzulage). Jedoch sollte man sich diese doch im Detail anschauen, anstatt mit der Axt alle abzuholzen. Formale Gleichheit bedeutet oft faktische Ungleichheit, denn beispielsweise ist der Arbeitnehmer, der 50km am Tag fahren muss, um zur Arbeit zu gelangen, benachteiligt gegenüber dem, der dies nicht tun muss, durch die Streichung der Entfernungspauschale. 2. Mit einem Einheitssteuersatz wird das Prinzip der Besteuerung nach ökonomischer Leistungsfähigkeit abgeschafft. Stärkere Schultern sollten in einer funktionierenden und am Gerechtigkeitsideal orientierten Gesellschaft jedoch immer noch mehr tragen als Schwächere.

Dazu passen einige interessante Fakten bezüglich des angeblichen so immensen internationalen Drucks die Unternehmensbesteuerung in Deutschland zurückzufahren: a) Deutschland ist immer noch Exportweltmeister b) Die Steuerquote liegt im internationalen Vergleich (im Jahr 2005 nach Erhebungen des Sachverständigenrats) sehr niedrig (20%). Dagegen weisen vergleichbare Länder (z.B. Niederlande 24,8%, Großbritannien 29,1%, Dänemark 46,7%)weit höhere Steuerquoten auf. Dies ist ein Indiz dafür, dass die nominalen Steuersätze zwar recht hoch liegen mögen, was von Befürwortern der Flat Tax immer gerne angeführt wird, die effektiven Steuersätze jedoch sehr gering liegen durch diverser Abschreibungsmöglichkeiten. Dies kann man jedoch nicht nur als Argument für eine radikale Kürzung ALLER Subventionen interpretieren, sondern könnte auch dahingehen die Steuervergünstigungen und Abschreibungsmöglichkeiten im Einzelnen zu überprüfen. Die internationalen Vergleiche mit Vorzeigenationen wie Irland, der Slowakei oder anderen osteuropäischen Ländern, sind reine Polemik, insofern dies nicht wirklich mit Deutschland vergleichbare Staaten sind. Standortentscheidungen eines Unternehmens beinhalten außer der nominalen Steuerbelastung auch immer andere Faktoren, wie Rechtssicherheit, öffentliche Infrastruktur, Kundennähe oder qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte vorzufinden. Darüber hinaus schadet ein Steuerdumpingwettbewerb langfristig gesehen allen Ländern und damit auch den meisten Menschen in der Bevölkerung. Wirklich vermeiden lässt sich der Abzug von Unternehmen in kostengünstigere Länder auch mit der FLat Tax nicht, denn mit den Löhnen in China und den u.a. durch EU-Regionalfonds zur Infrastrukturbelebung finanzierten geringen Steuersätzen in Osteuropa kann doch kein deutscher Wirtschaftspolitiker wirklich konkurrieren wollen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.174.71.224 (DiskussionBeiträge) 20:44, 13. Aug 2007) Schlock 21:05, 13. Aug. 2007 (CEST)

Ich denke, dass Deine Argumente in der bisherigen Form eher auf die Diskussionsseite gehören.--Schlock 21:15, 13. Aug. 2007 (CEST)
Bitte beachten, dass hier die Gestaltung des Artikels diskutiert wird und nicht etwa die Flat Tax als solche. Zur Darstellung der eigenen Meinung zum Thema sind Foren die geeignete Anlaufstelle. --Livani 21:32, 13. Aug. 2007 (CEST)
P.S.: ich sehe hier i.ü. die Argumente beider Seiten erwähnt. Zwar alles ohne Quellen, aber immerhin ausgewogen. Und zu deiner Kritik "Zunächst einmal fehlt in diesem Artikel der Hinweis, dass der Vorschlag nach langwierigen Diskussionen im Bundestag abgelehnt wurde." die Frage: wann war denn das? --Livani 21:40, 13. Aug. 2007 (CEST)

Was sagt das Bundesverfassungsgericht?

Die im Kapitel "Diskussion in Deutschland" enthaltene Aussage, das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass eine progressive Besteuerung ein Verfassungsgebot des Gleichheitssatzes sei, ist in diesem Zusammenhang höchst missverständlich. Wie zu Beginn dieses WIKIPEDIA-Artikels richtig steht, ist eine Flat Tax eine Steuer mit konstantem Grenzsteuersatz. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu überhaupt nicht geäußert, sondern hält es lediglich für geboten, dass "der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens als Steuer zu zahlen hat als der wirtschaftlich Schwächere" (BVerfGE 8,51, Randnummer 70). Mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht hält einen konstanten Durchschnittssteuersatz für verfassungswidrig. Auch eine Flat Tax ist aber durch einen steigenden Durchschnittssteuersatz gekennzeichnet (sofern es entweder einen Grundfreibetrag gibt oder ein Bürgergeld/Grundeinkommen). Die Vorgabe der Verfassungsrichter kann demnach durch eine Flat Tax genauso erfüllt werden wie durch den derzeit gültigen oder einen anderen Einkommensteuertarif. Mein Vorschlag für eine Neuformulierung der ersten beiden Sätze: "Die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit wird in Deutschland gegenwärtig durch Grundfreibetrag und steigende Grenzsteuersätze sichergestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine progressive Besteuerung ein Verfassungsgebot des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_3.html) ) ist, dabei aber keine Vorgabe gemacht, ob die Progression direkt (durch Grundfreibetrag und steigende Grenzsteuersätze) oder indirekt (allein durch den Grundfreibetrag) sichergestellt wird." --Steuerhorst 21:53, 24. Jan. 2012 (CET)

Es ist aber politisch heftig umstritten, ob nicht auch der Einkommensteil über dem Grundfreibetrag (GFB) für sich alleine betrachtet progressiv besteuert werden muss. Die so genannte "indirekte Progression" verschwindet nämlich vollständig, wenn nur der den GFB übersteigende Einkommensteil betrachtet wird. Die "indirekte Progression" des effektiven Steuersatzes folgt aus der Beziehung
mit Grenzsteuersatz.
Betrachtet man nur den Einkommensteil über dem GFB, so gilt
.
Man könnte die so genannte "indirekte Progression" auch als Augenwischerei bezeichnen, ein propagandistisch übertriebenes Konstrukt, das von der wahren Absicht ablenken soll, den Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommensteile zu senken. Da der GFB das Existenzminimum darstellt, kann er eigentlich nicht ernsthaft als Argument für eine vernünftige Progression gelten. --Udo 10:40, 25. Jan. 2012 (CET)
Politisch umstritten ist es, aber im Artikel klingt es so, als habe das BVerfG diesbezüglich irgendwelche Vorgaben gemacht.
Der Satz: "Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine progressive Besteuerung ein Verfassungsgebot des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist." (Ref.:BVerfGE 8, 51, Randnummer 70) ist doch eigentlich ok, oder? Er ist zu unterscheiden vom nächsten Satz: "Nach Ansicht von Steuerrechtlern wie Klaus Tipke ist jede Abweichung des Tarifverlaufs von einem linear-progressiven Tarif eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG." (Ref.: Dr. Klaus Tipke: Besteuerungsmoral statt Fiskalismus (pdf)). Aber man kann das durchaus noch etwas verdeutlichen, siehe auch Anmerkung unten.--Udo 19:12, 26. Jan. 2012 (CET)
Die oftmals mit der Forderung nach einer Flat Rate einhergehende Absicht, den Spitzensteuersatz für Bezieher sehr hoher Einkommen zu senken, vermute ich auch, aber das gehört zu den Argumenten gegen eine Einheitssteuer (dort steht es auch) und hat mit den Vorgaben des BVerfG nichts zu tun. Dass die indirekte Progression verschwindet, sobald man sich den Grundfreibetrag wegdenkt, liegt in der Natur der Sache. Die Auffassung, dass der Grundfreibetrag nicht ernsthaft als Argument für eine vernünftige Progression gelten kann, solange er nur das Existenzminimum darstellt, kann ich durchaus teilen. Denkbar wäre aber auch, den Grundfreibetrag z.B. zu verdoppeln und den einheitlichen Steuersatz auf 45 % festzusetzen. Auch das wäre eine Flat Tax, würde aber dazu führen, dass Bezieher niedriger Einkommen wesentlich weniger Einkommensteuer zahlen würden als zurzeit und Bezieher hoher Einkommen deutlich mehr. Noch extremer würde die Umverteilung von oben nach unten, wenn statt eines Grundfreibetrags ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde.
Obwohl ich die Auffassung teile, dass es verteilungspolitisch bedenklich wäre, den Grundfreibetrag in seiner bisherigen Höhe zu belassen und den bisherigen Tarifverlauf aufkommensneutral durch einen einheitlichen Grenzsteuersatz zu ersetzen, bleibe ich bei meinem Änderungsvorschlag, da das BVerfG hierzu noch nie Stellung genommen hat. --Steuerhorst 17:11, 25. Jan. 2012 (CET)
Die Interpretation teile ich offen gesagt nicht. Kompromissvorschlag: die zwei Sätze aus dem Urteil wörtlich und in tüddelchen in den Artikel setzen. --Pass3456 22:56, 25. Jan. 2012 (CET)
Diesen Kompromissvorschlag halte ich für sinnvoll. Damit wir auch sehen, über was wir reden:
  • "Im Gegensatz hierzu würde im Bereich des Steuerrechts eine formale Gleichbehandlung von Reich und Arm durch Anwendung desselben Steuersatzes dem Gleichheitssatz widersprechen. Hier verlangt die Gerechtigkeit, daß im Sinne der verhältnismäßigen Gleichheit der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens als Steuer zu zahlen hat als der wirtschaftlich Schwächere (vgl. schon Art. 134 WRV)." => BVerfGE 8, 51, Randnummer 70
  • "Der Tarif muß folgerichtig verlaufen. Er darf – auch aus fiskalischen Gründen – keine Sprünge, Buckel oder Balkone enthalten. Eine ungleich verlaufende Progression verletzt den Gleichheitssatz." => Dr. Klaus Tipke: Besteuerungsmoral statt Fiskalismus (pdf)
--Udo 19:12, 26. Jan. 2012 (CET)
Danke für das Einstellen der Original-Zitate.
Gerne!--Udo 11:34, 30. Jan. 2012 (CET)

zu Tipke: Eine Flat Tax weist weder Sprünge noch Buckel oder Balkone auf (anders als die bisher in Deutschland geltenden Steuertarife (mit Balkon oder Buckel) und ein Stufentarif (mit Sprüngen)). Zwar wäre es falsch, daraus zu folgern, dass Tipke ein Befürworter der Flat Tax wäre, aber gerade dieses Zitat beweist auch nicht das Gegenteil.

Doch, gerade eine Flattax besitzt am Beginn der Kurve einen besonders drastischen Sprung bzw. Buckel!--Udo 11:34, 30. Jan. 2012 (CET)
Jeder Steuertarif, der eine Nullzone ("Grundfreibetrag") enthält, hat zu Beginn einen Sprung, wenn er nicht mit einem Grenzsteuersatz von 0,1 % startet. Das gilt auch für den mit einem Grenzsteuersatz von 10 % beginnenden Steuertarif in deiner Tabelle. Trotzdem sind wir wohl einer Meinung, dass es sich um einen linear-progressiven Tarif im Sinne Tipkes handelt. Kombiniert man übrigens eine Flat Tax mit einer negativen Einkommensteuer wie im Modell von Milton Friedman, hat man keinerlei Sprung beim Grenzsteuersatz. Einen Buckel beim Durchschnittssteuersatz hat man dann allerdings, aber einen Steuertarif, bei dem sowohl Grenzsteuersatz als auch Durchschnittssteuersatz linear ansteigen, gibt es nicht. Ich gehe wie du in deiner Tabelle davon aus, dass Tipke unter einem linear-progressiven Tarif einen linear ansteigenden Grenzsteuersatz versteht, der aber nicht bei null beginnen muss.
Das ist klar. Aber ich sprach ja oben auch von einem "besonders drastischen Sprung bzw. Buckel" - und der ergibt sich eben bei einem Eingangs(grenz)steuersatz von 45%, dagegen ist er bei 10% recht moderat ausgestaltet.--Udo 09:50, 2. Feb. 2012 (CET)
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass Tipke sich tatsächlich schon gegen eine Flat Tax ausgesprochen hat, und werde mal sein Buch "Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwahr?" bestellen. Wenn sich dort eine Aussage gegen die Flat Tax findet, können wir ja die Zitate austauschen ("steuertip" ist ohnehin keine besonders angesehene Quelle). Und wenn sich bei Tipke eine solche Aussage nicht findet, gibt es sicherlich einen anderen Steuertheoretiker, den man als Gegner einer Flat Tax zitieren kann. Ich halte es lediglich für problematisch, ohne Angabe einer Quelle Äußerungen von Klaus Tipke einseitig zu interpretieren. Es gibt bestimmt eindeutigere Aussage gegen die Flat Tax von Klaus Tipke oder Anderen. --Steuerhorst 18:26, 1. Feb. 2012 (CET)

zu BVerfG: Das Postulat, dass "der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens als Steuer zu zahlen hat als der wirtschaftlich Schwächere", wäre bei einer Flat Tax erfüllt, es sei denn, man würde den Grundfreibetrag abschaffen. Der normale Leser erwartet in einem Artikel mit dem Namen "Flat Tax" im Kapitel "Diskussion in Deutschland" Positionen für oder gegen eine Flat Tax. Ich finde es recht missverständlich, an dieser Stelle eine Stellungnahme zu bringen, die sich nicht auf die Flat Tax bezieht und die weder für noch gegen eine Flat Tax spricht. Das Bundesverfassungsgericht hat noch nie Position bezogen zu einer Flat Tax und hatte ja auch noch nie Anlass dazu.

Na ja, es geht ja um die Diskussion, ob oder ob nicht - deshalb gehört es schon hierher.--Udo 11:34, 30. Jan. 2012 (CET)
Es geht um die Diskussion, ob oder ob nicht - daher sollten hier nur Beiträge zu dieser Diskussion stehen, ob oder ob nicht. Wenn das BVerfG hierzu keinen Beitrag leistet, dann gehört das nicht hierher. Wenn es allerdings einen Autor gibt, der aus dem BVerfG-Zitat eine entsprechende Aussage ableitet, kann kann der Satz mit der Entscheidung des BVerfG natürlich bleiben. Aber ohne Quelle geht das meines Erachtens nicht. --Steuerhorst 18:26, 1. Feb. 2012 (CET)
Aber Moment mal, als Ausgangspunkt der Diskussion ist doch dieses Urteil von grundlegender Bedeutung, weil ja grundsätzlich erstmal eine Progression gefordert wird. Das muss erwähnt werden. Es soll ja Leute geben, die die Progression gerne komplett abschaffen wollen - und die diskutieren ja auch mit. Ansonsten würde ich in den Artikel reinschreiben, dass es "umstritten ist, ob der Durchschnitt- oder der Grenzsteuersatz gemeint war" (jeweils mit Beleg).--Udo 09:50, 2. Feb. 2012 (CET)

Ich weiß auch nicht, ob allen Lesern dieses Wikipedia-Artikels der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz (prozentuale Belastung eines zusätzlich verdienten Euro) und Durchschnittssteuersatz (prozentuale Belastung des gesamten Einkommens) klar ist. Das Zitat des BVerfG bezieht sich allein auf den Durchschnittssteuersatz.

Auch das scheint mir aber eher eine Interpretation zu sein, über die man streiten kann.--Udo 11:34, 30. Jan. 2012 (CET)
Das ist überhaupt keine Interpretation. Wenn das BVerfG fordert, "daß der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens als der wirtschaftlich Schwächere", dann ist das die Forderung nach einem progressiven Steuertarif. "Kennzeichnend für einen progressiven Steuertarif ist, daß der Durchschnittssteuersatz mit der Höhe der Bemessungsgrundlage zunimmt" (Kühn, Finanzwissenschaft - Theorie und Politik, 3. Aufl. 1983, S. 71). Nichts Anderes ist es, was das BVerfG fordert. Wenn daraus eine Aussage abgeleitet wird in der Art "laut BVerfG wäre eine Flat Tax verfassungswidrig" oder "laut BVerfG könnte der Gesetzgeber auch eine Flat Tax einführen", dann wäre das eine Interpretation in die eine oder andere Richtung. Ohne Angabe einer zitierfähigen Quelle geht das aber nicht. --Steuerhorst 18:26, 1. Feb. 2012 (CET)
Also ist es eine Interpretation von Herrn Kühn, oder?
Das ist keine Intepretation, sondern eine Definition, die sich wohl in jedem finanzwissenschaftlichen und steuerrechtswissenschaftlichen Lehrbuch zu diesem Thema findet. Sie findet sich auch im WIKIPEDIA-Artikel "Steuerprogression": "Bei einer progressiven, also (abhängig vom Einkommen) ansteigenden Steuer zahlt jemand, der mehr verdient als ein anderer, einen höheren Anteil seines Einkommens an Steuern." --85.216.91.2 08:41, 3. Feb. 2012 (CET)
Diese "Definition" besteht aber nur aus der Aussage, dass der Durchschnittsatz höher werden soll, sagt jedoch nicht genau wieviel. Das BVerfG fordert aber mehr: "Im Gegensatz hierzu würde im Bereich des Steuerrechts eine formale Gleichbehandlung von Reich und Arm durch Anwendung desselben Steuersatzes dem Gleichheitssatz widersprechen." - Aha, es geht also um Reich und Arm. Daraus folgt unmittelbar einleuchtend, dass die Progression nicht nur im Bereich der Armen, sondern auch im Bereich der Reichen stattfinden muss. Was bedeutet nun reich? Ein zvE von 36.000 € (s = 19,4% bei sgmax = 25%) zählt offensichtlich noch nicht als reich, über 120.000 € (s = 23,3%) schon eher. Bei der Flattax ist die Progression hier aber nahezu beendet, zu zvE = 500.000€ gehört s = 24,8%. Der Prozentsatz steigt fast nicht mehr, was dem vorgenannten Grundsatz widerspräche.--Udo 14:19, 5. Feb. 2012 (CET)
Auch das BVerfG sagt nur, dass zwischen "Reich und Arm" nicht derselbe Steuersatz angewendet werden darf, aber nicht, um wie viel höher der Steuersatz der "Reichen" sein soll. Dass sich der Durchschnittssteuersatz mit steigendem Einkommen dem Grenzsteuersatz asymptotisch annähert, also nur noch marginal steigt, ist Merkmal jedes durchgängig progressiven Steuertarifs. Es stimmt, dass bei einer Flat Tax dieser Prozess früher einsetzt. Dennoch erfüllt selbst die Flat Tax 25 % die Vorgabe eines höheren Steuersatzes der Reichen gegenüber den Armen. Wer etwas unter 500.000 € verdient, ist ja nicht arm. Wenn also in diesem Bereich der Durchschnittssteuersatz kaum noch steigt, steht das der gebotenen prozentualen Höherbesteuerung der Reichen gegenüber den Armen nicht entgegen. Innerhalb der Gruppe der Reichen differenziert die Flat Tax nur noch wenig. Dass der Steuertarif hier stärker differenzieren müsste, kann ich der Aussage, dass "eine formale Gleichbehandlung von Reich und Arm durch Anwendung desselben Steuersatzes dem Gleichheitssatz widersprechen" würde, beim besten Willen nicht entnehmen. Oder gibt es im Schrifttum jemanden, der das behauptet? Sicherlich gibt es Gegner der Flat Tax. Aber gibt es jemanden, der seine Gegnerschaft damit begründet, dass das BVerfG eine stärkere Differenzierung beim Durchschnittssteuersatz innerhalb der Gruppe der Reichen gefordert habe? --Steuerhorst 10:40, 6. Feb. 2012 (CET)
Ja, da gibt es genug, nur werden die von der herrschenden Meinung unterdrückt. Wenn es darum geht, den Spitzen(grenz)steuersatz von 42% ab 52.882 € zu kritisieren, so jammert der Mainstream, dass hier die Mittleren (nicht die Reichen) geschröpft werden. Die Antwort von Kirchhof ist dann die Flattax 25%. Das ist unlogisch. Die folgerichtige Antwort wäre, den Grenzsteuersatz bei 52.882 € zu senken, jedoch den bei sehr hohen Einkommen so zu belassen oder etwa auf 50% zu erhöhen. --Udo 09:05, 7. Feb. 2012 (CET)
Okay, abgesehen von dem ersten Satz gebe ich Dir vollkommen Recht. Die Kritik, dass der Grenzsteuersatz 42 % zu früh einsetze und daher die Mittleren zu hoch belaste , habe ich auch schon gehört, und wenn gerade das der Kritikpunkt sein soll, ist nicht eine Flat Tax die logische Antwort, sondern genau das, was Du schreibst. Kirchhofs "Flat Tax" ist allerdings ohnehin keine echte Flat Tax, sondern ein als Flat Tax verkappter Stufentarif, der nicht durch offen steigende Grenzsteuersätze, sondern durch nur anteilige Einbeziehung von Einkommensteilen erreicht wird. Eigentlich handelt es sich um einen 3-Stufen-Tarif mit effektiv 15/20/25 %. Insofern darf man das Kirchhof-Konzept in einem Artikel über die Flat Tax zwar erwähnen, aber m.E. nicht ohne den Hinweis, dass es sich nur formal um eine Flat Tax handelt. Abgesehen von dem Tarif kann man den Kirchhof-Entwurf aber ohnehin nicht ernst nehmen, da er zwar das Gesetz verschlankt, aber die Rechtsanwendung entsprechend verkompliziert, indem Dinge, die bisher im Gesetz geregelt sind, künftig der Rechtsprechung überlassen würden. Im Vergleich zu den anderen etwa zeitgleich vorgestellten Entwürfen für ein neues Einkommensteuergesetz (Elicker, Mitschke, Rose, "Kölner Entwurf") ist der Kirchhof-Entwurf nicht konkurrenzfähig. Aber das ist jetzt meine persönliche Meinung und gehört natürlich nicht in diesen Artikel. --Steuerhorst 17:44, 7. Feb. 2012 (CET)
Ich möchte nur noch kurz darauf hinweisen, dass Kirchhof ursprünglich eine reine Flattax gefordert hatte. Erst als er bemerkte, dass es damit zu Ungerechtigkeiten bei den niedrigen Einkommen käme, ist er davon abgerückt und hat diesen Stufengrenzsatztarif mit sg = 15/20/25 % eingefügt. Das gehört auch zur Diskussion in Deutschland.--Udo 08:11, 8. Feb. 2012 (CET)

Die Flat Tax ist eine Steuer mit konstantem Grenzsteuersatz. Der Verlauf des Durchschnittssteuersatzes bei einer Flat Rate hängt davon ab, bei welchem Einkommen die Nullzone endet (so genannter Grundfreibetrag) und wie hoch der einheitliche Steuersatz ist. Eine Flat Rate kann die Bezieher höherer Einkommen zu Lasten der Bezieher niedrigerer Einkommen begünstigen oder auch umgekehrt. Das ist eine Frage der konkreten Ausgestaltung.--Steuerhorst 16:03, 27. Jan. 2012 (CET)

Klaus Tipke: Unter dem Gerechtigkeitsprinzip ist der linear-progressive Tarif ... vorzuziehen
"Das BVerfG hat den progressiven Tarif aus dem Prinzip gleichmäßiger Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit abgeleitet." siehe: Festschrift für Wolfgang Zeidler, ISBN 3-11-011057-1, Seite 722. Wenn es ggf. gegenteilige Interpretationen geben sollte, können dies mit Literaturangabe natürlich auch rein.
"Das BVerfG hat die direkte Progression zwar bisher nicht ausdrücklich verworfen; aus den Aussagen des Gerichts kann jedoch auch nicht abgeleitet werden, daß das Gericht eine Tarifprogression als verfasungsrechtlich geboten ansähe. In seinem Urteil ... vom 24. Juni 1958 heißt es zwar: ,Im Bereich des Steuerrechts würde eine formale Gleichbehandlung von Reich und Arm durch Anwendung desselben Steuersatzes dem Gleichheitssatz widersprechen. Hier verlangt die Gerechtigkeit, daß im Sinne einer verhältnismäßigen Gleichheit der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens zu zahlen hat als der wirtschaftliche Schwächere, vgl. schon Art. 134 WRV.' Einen höheren Prozentsatz seines Einkommens als der wirtschaftlich Schwächere hat der wirtschaftlich Leistungsfähigere jedoch auch unter Geltung einer indirekten Progression, die aus dem Zusammenwirken von Freibetrag und proportionalem Tarif resultiert, zu zahlen. Der Durchschnittssteuersatz des Leistungsfähigeren ist auch unter der indirekten Progression höher als der des wirtschaftlich Schwächeren." (Michael Elicker, Entwurf einer proportionalen Netto-Einkommensteuer, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2004, ISBN 3-504-23038-X, S. 272 f.)
Ob dies eine "gegenteilige" Interpretation gegenüber der zitierten Festschrift Zeidler darstellt, vermag ich nicht zu beurteilen, da das dort entnommene Zitat "das BVerfG hat den progressiven Tarif aus dem Prinzip gleichmäßiger Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit abgeleitet" keine Auslegung der BVerfG-Entscheidung dahingehend enthält, dass die Progression durch steigende Grenzsteuersätze herbeizuführen sei. Wenn sich an anderer Stelle der Festschrift eine solche Auslegung finden sollte, wäre das natürlich eine interessante Gegenposition, die sich hier gut zitieren ließe. Ansonsten müsste man sich wohl damit abfinden, dass sich das BVerfG bislang noch nicht zustimmend oder ablehnend zu einer Flat Tax geäußert hat - das ergibt sich auch aus dem Umstand, dass das Urteil des BVerfG von 1958 ist, als es noch gar kein populäres Flat Tax Modell gab, wie Pass3456 weiter unten zutreffend geschrieben hat. Eine Flat Tax ohne Grundfreibetrag (und ohne Bürgergeld) stünde allerdings tatsächlich im Widerspruch zur genannten BVerfG-Entscheidung, würde aber bereits an dem später (ca. 1990) vom BVerG aufgestellten Postulat scheitern, dass das sozialhilferechtliche Existenzminimum steuerlich freizustellen ist. Eine solche Flat Tax wäre natürlich ebenso verfassungswidrig wie jeder andere Steuertarif ohne Grundfreibetrag.--Steuerhorst 11:14, 24. Feb. 2012 (CET)
Eine wissenschaftliche Darstellung des Sachstandes gibts von: Andrea Liesenfeld, Das steuerfreie Existenzminimum und der progressive Tarif als Bausteine eines freiheitsrechtlichen Verständnisses des Leistungsfähigkeitsprinzips., 2005, ISBN 978-3-428-11744-4 , Seite 224.
--Pass3456 23:07, 29. Jan. 2012 (CET)
zu Tipke: Da fehlt eine entscheidende Stelle im Zitat: "Unter dem Gerechtigkeitsprinzip ist der linear-progressive Tarif einem einfachen Tarif vorzuziehen, der Buckel oder Sprünge hat." Eine Aussage, ob der linear-progressive Tarif einer Flat Rate vorzuziehen ist, die ihrer Natur nach weder Buckel noch Sprünge hat, findet sich in diesem Satz nicht. Wenn es eine Quelle gibt, die Tipkes Aussage dahingehend interpretiert, dass er gegen eine Flat Rate ist, kann der Satz über Tipke gern drinbleiben; ansonsten darf man ihn nicht so stehen lassen. (Hinweis: Vielleicht hat jemand Zugriff auf Tipkes dreibändiges Werk "Die Steuerrechtsordnung"? Ich kann nicht ausschließen, dass sich Tipke dort gegen einen einheitlichen Grenzsteuersatz ausgesprochen hat. In den angeführten Zitaten aus steuertip und handelsblatt hat er das jedenfalls nicht getan.)
zu BVerfG: Die übliche Definition von Progression lautet "Anstieg des Durchschnittssteuersatzes mit steigender Bemessungsgrundlage" (vgl. z.B. Musgrave/Musgrave/Kullmer, Die öffentlichen Finanzen in Theorie und Praxis, Band 2, 4. Auflage 1988, S. 195). Jede Flat Tax, die einen Grundfreibetrag oder ein Grundeinkommen vorsieht, ist progressiv. Das ist keine Interpretation, sondern Tatsache.
Das ist natürlich eine grobe Verkürzung des Sachverhaltes. Was Progression bedeutet, erschließt sich erst bei Betrachtung der Zahlen. Siehe dazu den unten eingefügten Abschnitt.--Udo 11:34, 30. Jan. 2012 (CET)
Wenn das BVerfG "den progressiven Tarif aus dem Prinzip gleichmäßiger Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit abgeleitet" hat, ergibt sich daraus keine Aussage über eine Flat Tax. So weit die Fakten abseits von jeglicher Interpretation.
Falls es im Schrifttum eine solche Interpretation geben sollte, kann das natürlich mit Literaturangabe rein. Ohne entsprechende Quelle sollte auf Interpretationen von Aussagen des BVerfG oder Klaus Tipke verzichtet werden.--Steuerhorst 10:19, 30. Jan. 2012 (CET)
Siehe bitte noch mal die Antworten von @Udo. Im übrigen bitte mit Literatur arbeiten, nicht mit persönlichen Schlussfolgerungen. Wenn Du lieber Steuerhorst (wie auch deiner Seite beschrieben) tatsächlich Steuerberater bist, dann wird es dir ja nicht schwer fallen geeignete Quellen zum Thema zu finden.
p.s. nur ein linear-progressiver Tarif ist linear-progressiv. Eine Flat Tax mit Freibetrag ist immer ein mehr oder weniger eliptischer Bogen. --Pass3456 20:02, 30. Jan. 2012 (CET)
"Bitte mit Literatur arbeiten, nicht mit persönlichen Schlussfolgerungen". Genau das ist mein Anliegen. Man darf aus Zitaten vom BVerfG oder von Tipke keine persönlichen Schlussfolgerungen ziehen, z.B. nicht die Ablehnung einer Flat Tax, wenn sich dies aus diesen Zitaten nicht ergibt - außer man findet eine Quelle, in der dies so interpretiert wird. Wenn man schreiben würde, dass das BVerfG sich in BVerfGE 8, 51, RdNr. 70 nicht zu einer Flat Tax geäußert hat, dann benötigt man dafür kein Zitat, denn das ist Fakt. Wenn man hingegen sagen würde, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Flat Tax möglich wäre, weil das BVerfG nur einen ansteigenden Durchschnittssteuersatz gefordert hat, dann ist es eine persönliche Schlussfolgerung, die ohne geeignete Quelle nicht gezogen werden dürfte. Dasselbe würde für die umgekehrte Aussage gelten, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Flat Tax nicht möglich wäre.
Als Steuerberater habe ich keinen besonderen Zugriff auf steuertheoretische Literatur. Da ich weit weg von der nächsten Hochschulbibliothek bin, kann ich leider nicht kurzfristig Einsicht nehmen in bestimmte Bücher, die ich mir jetzt gern mal ansehen würde. Ich bestelle mir jetzt aber privat zwei finanzwissenschaftliche und ein steuerrechtstheoretisches Werk und hoffe auf weitere Erkenntnisgewinne. Wird aber ein paar Tage dauern.
"Nur ein linear-progressiver Tarif ist linear-progressiv." Das ist zweifellos richtig, aber auch hier darf man nicht Grenz- und Durchschnittssteuersätze durcheinanderbringen. Unter einem linear-progressiven Tarif wird gemeinhin ein Tarif mit linear ansteigendem Grenzsteuersatz verstanden. (siehe WIKIPEDIA-Artikel "Steuerprogression"). Der eliptische Bogen bei der Flat Tax betrifft den Durchschnittssteuersatz. --Steuerhorst 18:51, 1. Feb. 2012 (CET)
Das Urteil des BVerfG ist aus den 1950er Jahren. Die Hall–Rabushka Flat Tax wurde 1981 erstmals vorgestellt. Als die Richter einen progressiven Steuertarif als Verfassungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG ableiteten gab es gar kein populäres Flat Tax Modell. Das Urteil ist also eher für was als gegen was gerichtet.
Es dürfte wohl unstrittig sein, dass eine klassische Flat Tax (ein Steuersatz, kein Grundfreibetrag) diesen Voraussetzungen nicht entspricht. Was den Sonderfall einer Flat Tax mit einem Grundfreibetrag (mindestens) in Höhe des Existenzminimums angeht können die Ansichten sicherlich auseinander gehen (das ist zumindest mein Fazit nach dem Literaturstudium). --Pass3456 20:51, 1. Feb. 2012 (CET)
Okay - so weit besteht Konsens.--Steuerhorst 23:21, 1. Feb. 2012 (CET)

Vergleich der Durchschnitt-Steuersätze verschiedener Tarifmodelle

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, und verschiedene Tarife durchgerechnet:

zvE
jährlich
Steuersatz
Tarif 2010
Deutschland
sg=14...45%
GFB=8004
Steuersatz
Flat Tax
sg=25%
GFB=8004
Steuersatz
Flat Tax
sg=45%
GFB=16008
Steuersatz
Linear progressiv
sg=10...50%
dsg=0,2% /1000€
GFB=8004
8.005 € 0,0% 0,0% 0,0%
9.000 € 1,6% 2,8% 1,1%
10.000 € 3,2% 5,0% 2,0%
11.000 € 4,6% 6,8% 2,8%
12.000 € 5,9% 8,3% 3,5%
14.000 € 8,3% 10,7% 4,5%
16.000 € 10,4% 12,5% 0,0% 5,4%
18.000 € 12,1% 13,9% 5,0% 6,1%
20.000 € 13,5% 15,0% 9,0% 6,7%
22.000 € 14,8% 15,9% 12,3% 7,3%
24.000 € 15,9% 16,7% 15,0% 7,7%
26.000 € 16,9% 17,3% 17,3% 8,2%
28.000 € 17,9% 17,9% 19,3% 8,6%
30.000 € 18,8% 18,3% 21,0% 8,9%
32.000 € 19,6% 18,7% 22,5% 9,3%
34.000 € 20,4% 19,1% 23,8% 9,6%
36.000 € 21,1% 19,4% 25,0% 10,0%
38.000 € 21,8% 19,7% 26,0% 10,3%
40.000 € 22,5% 20,0% 27,0% 10,6%
42.000 € 23,2% 20,2% 27,8% 10,8%
44.000 € 23,8% 20,5% 28,6% 11,1%
46.000 € 24,5% 20,7% 29,3% 11,4%
48.000 € 25,1% 20,8% 30,0% 11,7%
50.000 € 25,7% 21,0% 30,6% 11,9%
60.000 € 28,4% 21,7% 33,0% 13,2%
70.000 € 30,3% 22,1% 34,7% 14,3%
80.000 € 31,8% 22,5% 36,0% 15,5%
90.000 € 32,9% 22,8% 37,0% 16,6%
100.000 € 33,8% 23,0% 37,8% 17,7%
120.000 € 35,2% 23,3% 39,0% 19,8%
140.000 € 36,2% 23,6% 39,9% 21,9%
160.000 € 36,9% 23,7% 40,5% 23,9%
180.000 € 37,5% 23,9% 41,0% 26,0%
200.000 € 37,9% 24,0% 41,4% 28,0%
250.000 € 38,7% 24,2% 42,1% 32,4%
300.000 € 39,8% 24,3% 42,6% 35,3%
350.000 € 40,5% 24,4% 42,9% 37,4%
400.000 € 41,1% 24,5% 43,2% 39,0%
450.000 € 41,5% 24,6% 43,4% 40,2%
500.000 € 41,9% 24,6% 43,6% 41,2%
600.000 € 42,4% 24,7% 43,8% 42,7%
700.000 € 42,8% 24,7% 44,0% 43,7%
800.000 € 43,0% 24,7% 44,1% 44,5%
900.000 € 43,3% 24,8% 44,2% 45,1%
1.000.000 € 43,4% 24,8% 44,3% 45,6%
2.000.000 € 44,2% 24,9% 44,6% 47,8%
3.000.000 € 44,5% 24,9% 44,8% 48,5%
4.000.000 € 44,6% 24,9% 44,8% 48,9%
5.000.000 € 44,7% 25,0% 44,9% 49,1%
6.000.000 € 44,7% 25,0% 44,9% 49,3%
7.000.000 € 44,8% 25,0% 44,9% 49,4%
8.000.000 € 44,8% 25,0% 44,9% 49,4%
9.000.000 € 44,8% 25,0% 44,9% 49,5%
10.000.000 € 44,8% 25,0% 44,9% 49,6%
alle Werte sind Durchschnittsteuersätze

Man sollte sich erst mal die Zahlen anschauen, bevor man diskutiert. In der 2. Spalte ist der zz. geltende Tarif in Deutschland dargestellt. Spalte 3 und 4 enthalten die oben diskutierten beiden Flat-Tax-Tarife mit 25% bzw. 45% Grenzsteuersatz. In Spalte 5 habe ich ich mal zum Vergleich einen linear progressiven Tarif ohne Buckel dargestellt, der eine sehr geringe Grenzsteuersatzsteigerung von dsg = 0,2%-Punkten je 1000 € zusätzlichem Einkommen und dennoch bei sehr hohen Einkommen einen Spitzen-Durchschnittsteuersatz von fast 50% erreicht. Der Grenzsteuersatz sg=50% gilt dabei ab zvEinkommen über 208.004 Euro.

Schöne Grüße--Udo 11:34, 30. Jan. 2012 (CET)

Super Arbeit. Ich fände es gut, diese Tabelle in den Artikel zu übernehmen. Was meinen die Anderen? --Steuerhorst 18:33, 30. Jan. 2012 (CET)
Finde das auch gut. Der Vergleichbarkeit halber sollte aber noch ein Hinweis zum erwartbaren Steueraufkommen dazu (wäre das möglich?). --Pass3456 19:44, 30. Jan. 2012 (CET)
Ja, das wäre als grobe Schätzung möglich, wenn man die 3-jährl. ESt-Statistik von 2004 nimmt (2007 gibt's wohl noch nicht) und die einzelnen Einkommensgruppen zusammen mit dem jeweiligen Steuersatz in Beziehung setzt. Wenn ich Zeit habe, kümmere ich mich darum.--Udo 08:30, 31. Jan. 2012 (CET)
Vielleicht hilft Einkommensteuerstatistik 2007 siehe Destatis Fachserie 14 Reihe 7.1.1 Este 09:49, 31. Jan. 2012 (CET)
Vielen Dank, Este! Die neueste dreijährliche Statitik für 2007 ist wohl gerade erst (27.01.2012) erschienen. Super!--Udo 08:56, 1. Feb. 2012 (CET)

Näherungsbetrachtung zur Einkommens- und Steuerverteilung

Aus der dreijährlichen ESt-Statistik von 2007 (Tabelle 2.1, Grundtarif) habe ich folgende Näherungsrechnung durchgeführt. Bitte schaut erstmal, ob es plausibel ist.

lfd.
Nr.
Größenklasse
des zvE
(€)
Anzahl
stpfl. Personen
zvE
jährlich
(1000 €)
Anzahl Personen
mit Steuer
Steuerbetrag
jährlich
(1000 €)
Mittelwert
zvE / Person
(€)
Mittelwert
Steuerbetrag
je Person
(€)
Mittelwert
Steuersatz
Steuersatz
Flattax
25%
Steuerbetrag
je Person
Flattax
25%
Steuraufkommen
Flattax
25%
Steuersatz
Flattax
45%
Steuerbetrag
je Person
Flattax
45%
Steuraufkommen
Flattax
45%
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
1 < 1 575.151 -3.563.594 133 46
2 1 ... 2.500 4.788.559 5.204.475 549 806 39 075 1.087 71 6,5%
3 2.500 ... 5.000 2.564.982 9.432.100 449 503 91 027 3.677 203 5,5%
4 + 5 5.000 ... 7.665 2.225.483 14.156.832 453 430 156 922 6.361 346 5,4%
6 7.665 ... 10.000 1.720.777 15.135.254 1 164 855 351 580 8.796 302 3,4% 2,2% 197,90 € 230.523
7 + 8 10.000 ... 12.740 1.565.338 17.701.990 1 311 981 893 724 11.309 681 6,0% 7,3% 826,18 € 1.083.937
9 12.740 ... 15.000 1.095.736 15.195.034 1 031 577 1 209 514 13.867 1.172 8,5% 10,6% 1.465,86 € 1.512.143
10 15.000 ... 20.000 2.386.695 41.734.783 2 256 549 4 564 258 17.486 2.023 11,6% 13,6% 2.370,61 € 5.349.394 3,8% 665,29 € 1.501.271
11 20.000 ... 25.000 2.211.157 49.658.657 2 188 452 7 095 112 22.458 3.242 14,4% 16,1% 3.613,56 € 7.908.093 12,9% 2.902,60 € 6.352.202
12 25.000 ... 30.000 1.979.103 54.381.064 1 977 794 9 216 126 27.478 4.660 17,0% 17,7% 4.868,41 € 9.628.708 18,8% 5.161,33 € 10.208.056
13 30.000 ... 37.500 2.001.554 66.667.710 2 000 463 12 783 759 33.308 6.390 19,2% 19,0% 6.325,99 € 12.654.916 23,4% 7.784,99 € 15.573.582
14 37.500 ... 50.000 1.481.902 63.247.314 1 481 333 14 103 185 42.680 9.521 22,3% 20,3% 8.668,96 € 12.841.610 28,1% 12.002,32 € 17.779.433
15 50.000 ... 52.152 134.457 6.863.109 134 410 1 701 063 51.043 12.656 24,8% 21,1% 10.759,79 € 1.446.223 30,9% 15.765,82 € 2.119.084
16 52.152 ... 75.000 670.678 40.885.527 670 468 11 173 412 60.961 16.665 27,3% 21,7% 13.239,37 € 8.876.575 33,2% 20.229,07 € 13.562.943
17 75.000 ... 100.000 202.128 17.209.766 202 018 5 344 420 85.143 26.455 31,1% 22,6% 19.284,73 € 3.895.862 36,5% 31.110,71 € 6.284.923
18 100.000 ... 125.000 75.615 8.386.187 75 595 2 787 326 110.906 36.872 33,2% 23,2% 25.725,60 € 1.944.727 38,5% 42.704,28 € 3.228.230
19 125.000 ... 175.000 60.740 8.835.641 60 721 3 075 864 145.467 50.656 34,8% 23,6% 34.365,65 € 2.086.717 40,0% 58.256,37 € 3.537.385
20 175.000 ... 250.000 32.777 6.769.692 32 768 2 418 069 206.538 73.794 35,7% 24,0% 49.633,47 € 1.626.390 41,5% 85.738,44 € 2.809.477
21 250.000 ... 375.000 16.876 5.067.975 16 867 1 883 938 300.307 111.694 37,2% 24,3% 73.075,66 € 1.232.567 42,6% 127.934,39 € 2.157.869
22 375.000 ... 500.000 6.311 2.716.697 6 307 1 023 857 430.470 162.337 37,7% 24,5% 105.616,53 € 666.123 43,3% 186.507,96 € 1.176.306
23 500.000 ... 1.000.000 7.526 5.083.540 7 517 1 923 726 675.464 255.917 37,9% 24,7% 166.864,93 € 1.254.324 43,9% 296.755,08 € 2.230.708
24 über 1.000.000 4.834 16.247.612 4 830 5 885 812 3.361.111 1.218.595 36,3% 24,9% 838.276,82 € 4.048.877 44,8% 1.505.296,48 € 7.270.582
25 Summe 25.808.379 467.017.365 16.077.377 87.721.815 78.287.708 95.792.050
  • Spalte 1 bis 5 enthält die Originaldaten.
  • Spalte 6 bis 8 sind selbst berechnete Durchschnittswerte.
  • Spalte 9 bis 11 stellt die Flattax 25% dar.
  • Spalte 12 bis 13 gehört zur Flattax 45%.

Soweit zunächst, restliche Dinge folgen. --Udo 14:54, 5. Feb. 2012 (CET)

Hallo Udo,

was hast Du bei den Flat-Tax für einen Grundfreibetrag angesetzt und wieso ist die Flat-Tax 45 % bei zvE bis 25.0000 niedriger als die Flat-Tax 25 %? Este 11:59, 6. Feb. 2012 (CET)

Weil gilt:
--Udo 08:39, 7. Feb. 2012 (CET)
Es hätte genügt, wenn Du mir sagst, dass Du den doppelten Grundfreibetrag angesetzt hast. Este 09:35, 7. Feb. 2012 (CET)
Dabei habe ich auch eher an andere Leser gedacht, die evtl. an Hintergrundinfos interessiert sind.--Udo 08:29, 8. Feb. 2012 (CET)
Ich nehme an, dass bei der Flat-Tax 25 8.004 € Freibetrag und bei der Flat-Tax 45 16.008 € Freibetrag angesetzt sind. Sieht auf den ersten Blick gut aus (hab allerdings gerade keinen Taschenrechner zur Hand). --Pass3456 20:25, 6. Feb. 2012 (CET)
Und warum bei Flat-Tax 45 den doppelten Grundfreibetrag bei Grundtabellen-Fällen? Este 07:35, 7. Feb. 2012 (CET)
Das entspricht dem Beispiel von Steuerhorst weiter oben.--Udo 08:39, 7. Feb. 2012 (CET)
Dann sind die Ergebnisse aber nicht vergleichbar! Wäre es nicht zutreffender, über die zve-Schichtung jeweils mit dem Einkommensteuer-Tarif darüber zu gehen - dann hätten wir (bei Verwendung des Tarifs 2012) etwa ein Aufkommen von 92 Mrd, bei FT-25 von ca. 79 Mrd und bei FT-45 von ca. 142 Mrd (nur für Grundtabellenfälle). Aufkommensneutral wäre wohl eher eine FT von 29 %. Este 09:25, 7. Feb. 2012 (CET)
Für die weitere Diskussion:
Text der Bildlegende
Das ist eine interessante Grafik! Zu deinen Anmerkungen: Ja, das ist nicht gut vergleichbar, ich habe das auch nur wegen dem Vorschlag von Steuerhorst benutzt. Dein Beispiel mit 29% ist wohl sinnvoll. Allerdings wäre es auch problematisch, die Einkommensverteilung von 2007 mit dem Tarif von 2012 zu vergleichen. Man müsste dann die Einkommen irgendwie hochrechnen, was auch wieder ein wenig spekulativ wäre. Oder man nimmt Flatttax-Tarife mit dem GFB von 2007.--Udo 08:29, 8. Feb. 2012 (CET)
Optimal wäre sicherlich, die drei Tarife aufkommensneutral zu gestalten, also FT-25 durch FT-29 zu ersetzen und bei FT-45 den GFB so hoch anzusetzen, dass das Mehraufkommen verschwindet. Aber das muss natürlich derjenige entscheiden dürfen, der die Tabelle gemacht hat. --Steuerhorst 17:53, 22. Feb. 2012 (CET)
Ich arbeite daran - bitte noch etwas Geduld.--Udo 15:52, 26. Feb. 2012 (CET)
Hallo ihr Beiden - was ist denn eigentlich das Ziel dieser ganzen Diskussion?Este 22:49, 26. Feb. 2012 (CET)
Meines Erachtens ist das Ziel, den Artikel um Udos Tabelle zu bereichern und dabei deinen Einwand zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse vergleichbar sein sollen.--Steuerhorst 09:39, 27. Feb. 2012 (CET)
Ja, das Ziel ist zunächst, die Vergleichbarkeit herzustellen. Dabei kommen ich zu folgendem Ergebnis (der Teufel steckt im Detail):
GFB = 7664€ 4.222€ 7.664€ 15.804€ 7.664€
sgmin = 15% 15%
sgmax = 42%/45% 25% 29,68% 45% 45%
dsg = 1,87%/0,46%/0% 0% 0,0% 0% 0,88%
Einzelpersonen (Statistik Tabelle 1.2) Steuersatz = StB / zvE (%) Steueraufkommen (Milliarden Euro)
Größenklasse
der Einkünfte
Anzahl
Einzelpersonen
mit zvE
Mittelwert
des zvE
(€)
Anteil laut
Statistik
(Mittelwerte
dividiert)
ohne Steuer-
ermäßigungen
und nach
Tarif 2007
Flattax
GFB=4222€
sg=25,00%
Flattax
GFB=7664€
sg=29,68%
Flattax
GFB=15804€
sg=45,00%
Linear-progress.
Grundtarif
GFB=7664€
sg = 15%...45%
dsg=0,88%/1000€
Anteil laut
Statistik
ohne Steuer-
ermäßigungen
und nach
Tarif 2007
Flattax
GFB=4222 €
sg=25,00%
Flattax
GFB=7664€
sg=29,68%
Flattax
GFB=15804€
sg=45,00%
Linear progress.
Grundtarif
GFB=7664€
sg=15%...45%
dsg=0,88%/1000€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 # 11 12 13 14 15 16
0...4.999 7 059 647 1 715 1,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,118 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
5.000...9.999 3 324 150 6 403 1,4% 0,0% 8,5% 0,0% 0,0% 0,0% 0,298 0,000 1,813 0,000 0,000 0,000
10.000...14.999 2 903 870 10 257 4,0% 4,4% 14,7% 7,5% 0,0% 4,1% 1,185 1,301 4,381 2,235 0,000 1,214
15.000...19.999 2 432 890 15 323 9,1% 10,6% 18,1% 14,8% 0,0% 9,2% 3,393 3,949 6,752 5,530 0,000 3,423
20.000...24.999 2 216 789 20 186 12,9% 14,4% 19,8% 18,4% 9,8% 12,7% 5,777 6,429 8,847 8,239 4,371 5,699
25.000...29.999 2 036 352 25 029 15,6% 17,1% 20,8% 20,6% 16,6% 15,7% 7,936 8,716 10,593 10,495 8,454 8,017
30.000...34.999 1 619 062 29 790 17,5% 19,3% 21,5% 22,0% 21,1% 18,4% 8,463 9,295 10,349 10,632 10,190 8,876
35.000...39.999 1 157 781 34 091 19,6% 21,0% 21,9% 23,0% 24,1% 20,7% 7,737 8,277 8,646 9,081 9,528 8,162
40.000...44.999 795 553 38 550 21,5% 22,6% 22,3% 23,8% 26,6% 23,0% 6,583 6,921 6,827 7,293 8,143 7,039
45.000...49.999 531 914 43 117 23,0% 24,1% 22,6% 24,4% 28,5% 25,2% 5,278 5,522 5,172 5,597 6,538 5,778
50.000...59.999 612 178 49 595 25,0% 26,1% 22,9% 25,1% 30,7% 27,8% 7,598 7,915 6,944 7,619 9,309 8,434
60.000...69.999 317 099 58 939 27,4% 28,6% 23,2% 25,8% 32,9% 30,5% 5,121 5,340 4,338 4,826 6,155 5,702
70.000...79.999 181 174 68 306 29,2% 30,4% 23,5% 26,3% 34,6% 32,5% 3,617 3,764 2,903 3,261 4,280 4,022
80.000...89.999 109 065 77 553 30,6% 31,8% 23,6% 26,7% 35,8% 34,0% 2,587 2,689 1,999 2,262 3,031 2,875
90.000...99.999 68 739 86 795 31,7% 32,9% 23,8% 27,1% 36,8% 35,2% 1,889 1,962 1,419 1,614 2,196 2,098
100.000...124.999 93 247 101 616 32,9% 34,2% 24,0% 27,4% 38,0% 36,6% 3,117 3,242 2,270 2,600 3,601 3,468
125.000...249.999 111 253 153 339 35,0% 36,8% 24,3% 28,2% 40,4% 39,4% 5,974 6,284 4,147 4,810 6,886 6,727
250.000...499.999 26 733 310 366 37,3% 40,0% 24,7% 28,9% 42,7% 42,2% 3,094 3,322 2,046 2,402 3,544 3,505
500.000...999.999 8 302 630 222 37,9% 42,6% 24,8% 29,3% 43,9% 43,6% 1,980 2,226 1,299 1,534 2,295 2,284
1.000.000...2.499.999 3 651 1 409 831 37,1% 43,9% 24,9% 29,5% 44,5% 44,4% 1,909 2,260 1,283 1,519 2,290 2,285
2.500.000...4.999.999 962 3 269 181 36,0% 44,5% 25,0% 29,6% 44,8% 44,7% 1,131 1,400 0,785 0,931 1,408 1,407
5.000.000 und mehr 580 14 155 293 35,8% 44,9% 25,0% 29,7% 44,9% 44,9% 2,936 3,686 2,052 2,435 3,690 3,690
0 0
Summe bzw. Mittelwert 25 610 991 18 347 87,722 94,498 94,866 94,917 95,909 94,703
laut Statistik
22 750 541
Ehepaare (Statistik Tabelle 1.3) Steuersatz = StB / zvE (%) Steueraufkommen (Milliarden Euro)
Größenklasse
der Einkünfte
Anzahl
Ehepaare
mit zvE
Mittelwert
des zvE
(€)
Anteil laut
Statistik
(Mittelwerte
dividiert)
ohne Steuer-
ermäßigungen
und nach
Tarif 2007
Flattax
GFB = 8444 €
sg = 25,00 %
Flattax
GFB = 15328 €
sg = 29,68 %
Flattax
GFB = 31608 €
sg = 45,00 %
Linear-progress.
Splittingtarif
GFB = 7664 €
sg = 15 %...45 %
dsg = 0,88%/1000€
Anteil laut
Statistik
ohne Steuer-
ermäßigungen
und nach
Tarif 2007
Flattax
GFB = 8444 €
sg = 25,00 %
Flattax
GFB = 15328 €
sg = 29,68 %
Flattax
GFB = 31608 €
sg = 45,00 %
Linear progress.
Splittingtarif
GFB = 7664 €
sg = 15 %...45 %
dsg = 0,88%/1000€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 # 11 12 13 14 15 16
0...4.999 180 542 - 179 -2,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,001 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
5.000...9.999 373 185 4 201 0,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,005 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
10.000...14.999 654 293 8 207 0,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,017 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
15.000...19.999 803 611 12 034 0,7% 0,0% 7,5% 0,0% 0,0% 0,0% 0,072 0,000 0,721 0,000 0,000 0,000
20.000...24.999 995 295 16 145 2,4% 0,8% 11,9% 1,5% 0,0% 0,8% 0,383 0,123 1,916 0,241 0,000 0,121
25.000...29.999 1 097 549 20 916 5,6% 4,7% 14,9% 7,9% 0,0% 4,3% 1,280 1,071 3,422 1,820 0,000 0,994
30.000...34.999 1 104 482 26 189 8,7% 8,2% 16,9% 12,3% 0,0% 7,2% 2,527 2,372 4,900 3,560 0,000 2,085
35.000...39.999 1 019 874 31 395 11,3% 10,9% 18,3% 15,2% 0,0% 9,5% 3,609 3,504 5,851 4,863 0,000 3,039
40.000...44.999 931 702 36 355 13,2% 13,0% 19,2% 17,2% 5,9% 11,4% 4,475 4,398 6,501 5,815 1,990 3,848
45.000...49.999 841 508 41 206 14,8% 14,6% 19,9% 18,6% 10,5% 13,0% 5,130 5,074 6,892 6,463 3,635 4,510
50.000...59.999 1 354 869 48 240 16,7% 16,6% 20,6% 20,2% 15,5% 15,2% 10,938 10,874 13,479 13,235 10,140 9,931
60.000...69.999 955 528 57 389 19,0% 18,8% 21,3% 21,8% 20,2% 17,8% 10,429 10,310 11,692 11,928 11,085 9,764
70.000...79.999 656 554 63 194 22,0% 20,0% 21,7% 22,5% 22,5% 19,4% 9,112 8,301 8,986 9,327 9,332 8,038
80.000...89.999 449 062 70 867 23,9% 21,5% 22,0% 23,3% 24,9% 21,4% 7,622 6,831 7,008 7,402 7,933 6,801
90.000...99.999 307 309 79 991 25,3% 23,1% 22,4% 24,0% 27,2% 23,7% 6,212 5,667 5,497 5,898 6,691 5,820
100.000...124.999 426 416 94 870 27,2% 25,4% 22,8% 24,9% 30,0% 27,0% 10,995 10,284 9,213 10,067 12,139 10,921
125.000...249.999 459 943 144 773 31,5% 31,1% 23,5% 26,5% 35,2% 33,2% 20,960 20,686 15,676 17,671 23,422 22,109
250.000...499.999 103 479 302 909 35,7% 36,8% 24,3% 28,2% 40,3% 39,4% 11,200 11,527 7,618 8,832 12,633 12,338
500.000...999.999 27 125 619 220 37,5% 40,0% 24,7% 28,9% 42,7% 42,2% 6,294 6,722 4,142 4,862 7,173 7,095
1.000.000...2.499.999 8 716 1 365 370 37,8% 42,7% 24,8% 29,3% 44,0% 43,7% 4,499 5,087 2,957 3,492 5,231 5,206
2.500.000...4.999.999 1 862 3 148 285 37,0% 44,0% 24,9% 29,5% 44,5% 44,5% 2,167 2,581 1,462 1,731 2,611 2,606
5.000.000 und mehr 1 075 13 410 655 36,8% 44,8% 25,0% 29,6% 44,9% 44,9% 5,309 6,454 3,602 4,274 6,472 6,469
0 0
Summe bzw. Mittelwert 12 753 979 46 303 123,232 121,868 121,534 121,483 120,489 121,696
laut Statistik
Summe Grundtarif 87,722 94,498 94,866 94,917 95,909 94,703
Summe Splitting 123,232 121,868 121,534 121,483 120,489 121,696
Gesamtsumme 210,953 216,367 216,399 216,400 216,398 216,400
Vergleichswert

Dabei wurden die Splittingfälle bei den Flattax-Beispielen mit dem doppelten Grundfreibetrag berechnet. Als Gesamtsteueraufkommen wurde der Wert in Spalte 12 mit 216,367 Mrd. Euro verwendet. Dies ist ungefähr der Wert ohne Steuerermäßigungen. In einem zweiten Schritt möchte ich demnächst noch untersuchen, wo die oberste bzw. unterste Grenze bei Wegfall ausnahmslos aller Freibeträge nach dem subjektiven Nettoprinzip liegt. Soweit erstmal. Schöne Grüße --Udo (Diskussion) 11:05, 12. Mär. 2012 (CET)