Diskussion:Flughafen St. Pierre

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2003:C0:DF2D:4300:6CFB:AD09:9667:C420 in Abschnitt EU und doch wieder nicht.
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EU und doch wieder nicht.

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Erwähnenswert und wichtig: Staatsbürger aus den restlichen Mitgliedsstaaten der EU, jedoch nicht diejenigen aus Frankreich, müssen beachten, dass diese französische Überseekolonie nicht unter den Schengen-Vertrag fällt und auch einige andere EU-Rechte wie Freizügigkeit usw. hier nicht gelten. --2003:C0:DF2D:4300:6CFB:AD09:9667:C420 14:53, 30. Nov. 2023 (CET)Beantworten