Diskussion:Flugreisefall
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Here i rant in Abschnitt Deliktische Ansprüche
Deliktische Ansprüche
[Quelltext bearbeiten]Ich würde anregen den Abschnitt zu deliktischen Ansprüchen etwas zu präziseren. Dort steht aktuell: "Die Schadensersatzansprüche aus §§ 823 ff. BGB bestehen zwar dem Grunde nach...". M.E. ist das ungenau, nachdem keine Rechtsgutsverletzung für § 823 Abs. 1 BGB vorliegt (bzw. nur das Vermögen geschädigt ist) und trifft (nur) auf den Anspruch aus §§ 823 Abs. II BGB, 265a StGB zu?
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