Diskussion:Frachtgeschäft
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Milan-See in Abschnitt Einleitungssatz
Einleitungssatz
[Quelltext bearbeiten]Der Einleitungssatz ist unsauber formuliert. Mit Frachtgeschäft ist im HGB der vierte Abschnitt des vierten Buchs bezeichnet, der Vertrag allerdings heißt Frachtvertrag (§ 407 HGB). -- Milan-See 10:28, 19. Dez. 2006 (CET)