Diskussion:Frankfurter Tabelle

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 80.132.143.52 in Abschnitt Gerichtsstand
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Hochinteressant, dass einige Artikel einfach, weil sie Antworten auf Fragen bei Wer wird Millionär enthalten, abgeändert werden...

Gerichtsstand

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Zitat aus dem Artikel:

„Das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe wiederum hat deswegen so viel mit Reiserecht zu tun, weil die Thomas Cook AG (mit den Marken Neckermann Reisen und Thomas Cook Reisen) dort ihren Firmensitz hat und sämtliche Klagen gegen diese Veranstalter dort anhängig gemacht werden müssen.“

Dass „sämtliche Klagen gegen diese Veranstalter dort anhängig gemacht werden müssen“ halte ich für ein Gerücht. Gerichtsstand für einen Konsumenten ist immer noch dessen Sitz (genauer: das für dessen Sitz zuständige Gericht) und nicht der des Unternehmens. Oder habe ich da was verpasst? --80.132.181.34 17:26, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Eigener Nachtrag: Ojweh! Sieht so aus, als wenn der Artikel "Recht hat": In

steht: „Der Gerichtsstand am Wohnort des Verbrauchers greift nicht für die Luftbeförderung ein, da diese ausdrücklich in Art. 15 EUGVVO ausgenommen ist.“

Na Prost Mahlzeit! Dies bedeutet imho beispielsweise, dass man die Lufthansa in Köln (noch!) und Air Berlin in London verklagen muss, wenn man was von denen will. --80.132.143.52 23:18, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Air Berlin wohl doch in Berlin, und Emirates bspw. in Frankfurt (wenn der Flug in Frankfurt startet). Dies folgt jedenfalls auch aus o.g. Weblink. --80.132.143.52 23:21, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten